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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Im Rahmen der jüngsten SGB-XI-Reform wurde zudem schon darüber disku-<br />

tiert, dass für Anspruchsberechtigte nach §§ 45a/45b SGB XI die Zeit der In-<br />

anspruchnahme dieser Leistung anrechenbar auf die Vorpflegezeit sein sollte<br />

Barrieren im Antrags- und Bescheidwesen der Pflegekassenverwaltungen<br />

Als Ergebnis der Dokumentenanalyse kann festgehalten werden, dass<br />

fünf von zwölf Pflegekassen Multiformulare benutzten, die das Antragsverfah-<br />

ren erschweren, da immer das ganze Formular verstanden und bear<strong>bei</strong>tet<br />

werden muss<br />

acht von zwölf Pflegekassen Formulare mit gestalterischen Defiziten verwen-<br />

deten. Besonders auffällig war der uneinheitliche und teils mikrografische<br />

Schriftgrad in den Erläuterungsteilen<br />

nur zwei von zwölf Pflegekassen in einem Antragsformular auch den Leis-<br />

tungsparagrafen aufgeführt hatten, jedoch nicht in den Bescheiden. Ein Zu-<br />

griff auf die tatsächlichen gesetzlichen Grundlagen ist für Laien dadurch<br />

kaum möglich<br />

zwei der zwölf Pflegekassen Bear<strong>bei</strong>tungshilfen auf dem Antragsformular<br />

selbst hatten, wo<strong>bei</strong> diese im Informationsgehalt verbesserungswürdig waren;<br />

eine Pflegekasse verwandte antragsverbundene Merkblätter<br />

nur eine von zwölf Pflegekassen über ein differenziertes Formularwesen die<br />

Beantragung von stundenweiser Verhinderungspflege ermöglicht<br />

nur zwei Pflegekassen das Vorpflegezeitproblem transparent gemacht haben,<br />

und zwar im Antragsformular selbst<br />

fast alle Pflegekassen die Nutzungsmöglichkeit für die zusätzlichen Betreu-<br />

ungsleistungen im Antrag oder Bescheid aufführen, allerdings ohne Konkre-<br />

tion, was damit gemeint ist oder welche regionalen Angebote es gibt. Teils<br />

wurde die Zusendung einer örtlichen Angebotsliste angeboten<br />

Als Ergebnis der Auswertung der Fragebögen mit visueller Analogskala zum<br />

Unterpunkt „Vertraut sein mit den Verfahren der Antragstellung“ kann festgehal-<br />

ten werden, dass<br />

sich die Kenntnisse der Familien zur Antragstellung eindeutig in eine positive<br />

Richtung entwickelten. Sie sind mit den Verfahren der Antragstellung vertrau-<br />

ter geworden, es mangelt jedoch häufig an der Umsetzung. Das liegt nach<br />

Einschätzung der Gesundheitsberaterinnen und -berater in einigen Fällen<br />

auch daran, dass die Familien immer noch auf die Gesundheitsberaterinnen<br />

und -berater zurückgreifen können und so mit der Komplexität der Antragstel-<br />

lung nicht vertrauter werden konnten.

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