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Entlastungsprogramm bei Demenz

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chen Betreuungsleistungen. Es wird deutlich, dass die meisten Nutzer dieser<br />

Leistung zwischen 75,1 % und 100 % ihres Gesamtanspruchs nutzten. Fast<br />

30 % (48 TN) der Anspruchsberechtigten nutzten ihren Anspruch nicht. Von allen<br />

Nutzern schöpften 29,03 % (36 TN) ihren Grundanspruch maximal aus.<br />

228<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

48<br />

Anzahl der Teilnehmer und Nutzung des Anspruchs auf Leistungen nach § 45 b SGB XI<br />

(n = 175)<br />

19<br />

23<br />

keine Nutzung 1-25% genutzt 25,1-50% genutzt 50,1-75% genutzt 75,1-100%<br />

genutzt<br />

Abb. 47: Nutzung des Anspruchs nach § 45b SGB XI im Projekt EDe<br />

Maximalnutzer § 45b SGB XI (n = 36)<br />

21<br />

57<br />

7<br />

keine Angabe<br />

Die Maximalnutzer dieser Leistung weisen im Vergleich mit den Daten der Ge-<br />

samtstichprobe folgende Merkmale auf:<br />

Vermehrt sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Pflegestufe II,<br />

vermehrt nutzen sie Kombi- oder Sachleistung bis zu 150 %,<br />

vermehrt nahmen sie zusätzlich zur Beratung der Gesundheitsberaterinnen<br />

und -berater die <strong>Demenz</strong>fachberatung vor und während des Projekts in An-<br />

spruch,<br />

vermehrt haben pflegende Töchter und Schwiegertöchter, aber weniger<br />

Ehemänner maximal genutzt,<br />

vermehrt wurde zusätzlich die Verhinderungspflege genutzt und die Kurzzeit-<br />

pflege wie auch das Optionsrecht von 63,9 % in Anspruch genommen,<br />

91,7 % nahmen drei Pflegemoratorienleistungen in Kombination in Anspruch.<br />

Ein Drittel der Anspruchsberechtigten nach §§ 45a/45b hat die leistungsrechtli-<br />

chen Möglichkeiten sowohl im Bereich Beratung und Schulung als auch im Be-<br />

reich der Grundleistungen und der Pflegemoratorien in hohem Maße in Anspruch<br />

genommen. Tendenziell gehören sie der Gruppe der pflegenden Töchter und<br />

Schwiegertöchter an.

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