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Entlastungsprogramm bei Demenz

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226<br />

Nutzer, die die Leistung im Sinne des § 42 SGB XI genutzt haben,<br />

Nutzer, die von dem speziell im Modellvorhaben nutzbaren Optionsrecht Ge-<br />

brauch gemacht haben und die Gelder nach § 42 SGB XI in Gelder nach § 39<br />

SGB XI umgewandelt haben, und<br />

Nutzer, die sowohl im leistungsrechtlichen Sinne Nutzer des § 42 SGB XI wa-<br />

ren als auch das Optionsrecht in Anspruch genommen haben.<br />

Anzahl Nutzer Kurzzeitpflege<br />

im Sinne des § 42<br />

SGB XI (n = 190)<br />

36,3 %<br />

Anzahl Nutzer Kurzzeitpflege<br />

mit Optionsrecht<br />

(n = 190)<br />

51,1 %<br />

Abb. 45: Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege<br />

Anzahl Nutzer Kurzzeitpflege<br />

im Sinne des § 42<br />

SGB XI und mit Optionsrecht<br />

(n = 166)<br />

10,8 %<br />

Im leistungsrechtlichen Sinne nach § 42 SGB XI wurde die Leistung von 36,3 %<br />

(69 TN) genutzt. Zusätzlich nutzten 51,1 % (97 TN) die Möglichkeit des Options-<br />

rechts und wandelten die Gelder der Kurzzeitpflege in Gelder der Verhinde-<br />

rungspflege um. Von diesen 166 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nahmen<br />

10,8 % (18 TN) die normale Nutzung und das Optionsrecht in Anspruch. 12,6 %<br />

(24 TN) haben diese Leistung nicht in Anspruch genommen. Die Gelder der<br />

Kurzzeitpflege wurden durchschnittlich für 23 Tage in stationären Altenhilfeein-<br />

richtungen genutzt (Minimum fünf Tage/Maximum 58 Tage).<br />

Insgesamt wurde die Leistung von 74 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (39 %)<br />

maximal ausgeschöpft. Davon haben 46 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über<br />

die Umwandlungsoption die Leistung maximal ausgenutzt. Die Hauptpflegeper-<br />

sonen von Maximalnutzern der Kurzzeitpflege waren vermehrt Töchter und<br />

Schwiegertöchter.<br />

Im Vergleich mit den anderen Pflegemoratorienleistungen ist die Anzahl der<br />

Kurzzeitpflegenutzer im Sinne des § 42 SGB XI höher als vor Beginn des Mo-<br />

dellvorhabens, aber doch vergleichsweise gering. Dies bestätigt die in der Kon-<br />

zeption zum Modellvorhaben angeführte Problematik: „Hinzu kommt, dass Kurz-<br />

zeitpflege von <strong>Demenz</strong>pflegefamilien oftmals nicht genutzt wird, weil sich durch<br />

die Problematik des ,Abschiebeverdachts’ und den kurzfristigen Milieuwechsel<br />

die häusliche <strong>Demenz</strong>pflegesituation erfahrungsgemäß eher verschärft und ver-<br />

schlechtert. So nehmen die Pflegenden Kurzzeitpflege oft nur ,einmal und nie<br />

wieder’ in Anspruch, weil sich ihrem Empfinden nach die Situation des Pflegebe-<br />

dürftigen dadurch verschlechtert. ,Mehr Lebensqualität empfinden pflegende An-<br />

gehörige zunächst und vor allem, wenn sich die Situation des Gepflegten ver-

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