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Entlastungsprogramm bei Demenz

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7.2 Zur Methodik<br />

7.2.1 Methodische Überlegungen zur Auswertung der Nutzung<br />

von Pflegemoratorien im Interventionsjahr 2008 im Vergleich<br />

zum Jahr 2007<br />

Im Modellvorhaben wurde zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten die Nutzung<br />

von Pflegemoratorienleistungen nach §§ 39, 42 und 45b SGB XI durch die teil-<br />

nehmenden EDe-Familien erhoben. Die Abfragen wurden zu Beginn und zum<br />

Abschluss der Feldphase des Projekts durchgeführt. Ebenso sollte ermittelt wer-<br />

den, für welche Leistungsarten (z. B. Tagespflege, freiwillige Helferinnen etc.) die<br />

Leistungen aufgewendet werden. Grundsätzlich ist ein Vergleich der Daten zwar<br />

möglich, aber nicht eindeutig auf die Projektinterventionen zurückzuführen, da<br />

die Inanspruchnahme der Leistungen maßgeblich durch die Gesetzesänderung<br />

zum 01.07.2008 beeinflusst wurde. Dies stellte sich folgendermaßen dar:<br />

1. Der Leistungsanspruch nach § 45 SGB XI hat sich in seiner leistungsrechtli-<br />

chen Struktur erheblich verändert (Staffelung und Erhöhung).<br />

2. Die Tagespflegesachleistung nach § 41 SGB XI bot eine aufgestockte Finan-<br />

zierungsmöglichkeit für Tagespflege. Das hatte eine Umverteilung in der Finan-<br />

zierung und eine Mehrnutzung von Tagespflegeeinrichtungen zur Folge. Bei der<br />

Datenerhebung zum 31.12.2008 wurde von 35 % der 190 noch teilnehmenden<br />

Familien eine Leistungsumschichtung 288 nach Eintreten des Pflege-<br />

Weiterentwicklungsgesetzes angegeben.<br />

3. Die Pflegereform führte zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand für<br />

die Pflegekassen und es kam zu zwei- bis dreimonatigen Verzögerungen der Ab-<br />

rechnung mit ambulanten und teilstationären Leistungserbringern. Daher war<br />

eine genaue Erhebung zur quantitativen Nutzung von Pflegemoratorienleistun-<br />

gen zum 31.12.2008 nur eingeschränkt möglich. Die Aufzeichnungen der Ge-<br />

sundheitsberaterinnen und Gesundheitsberater ermöglichten dennoch Aussagen<br />

über die Inanspruchnahme der Leistungen im Jahr 2008.<br />

4. Aus den oben genannten Gründen war auch die Zuordnung von Leistungsar-<br />

ten zu den jeweiligen Refinanzierungsmöglichkeiten nicht zuverlässig möglich.<br />

288 Z. B. von der Finanzierung über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) zur Finanzierung über die<br />

Tagespflegesachleistung (§ 41 SGB XI).

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