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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Einzelbetreuung zu Hause:<br />

durch zugelassene Pflegedienste (nach § 45b Abs. 1 Nr. 3 oder §<br />

39 SGB XI)<br />

durch freiwillige, geschulte Helferinnen und Helfer (nach § 45b<br />

Abs. 1 Nr. 4 oder § 39 SGB XI)<br />

durch weitere ergänzende Hilfen (familiäre/nachbarschaftliche)<br />

Gruppenbetreuung außerhalb:<br />

durch Betreuungsgruppen bzw. Cafés (nach § 45b Abs. 1 Nr. 4<br />

oder § 39 SGB XI)<br />

durch Tagespflege (nach § 39, dann ab 01.07.2008 auch durchaus:<br />

§ 41 SGB XI)<br />

durch weitere ergänzende Hilfen (familiäre/nachbarschaftliche)<br />

Zusätzlich hatten die Pflegefamilien im Modellvorhaben ein Optionsrecht auf die<br />

Umwandlung von Kurzzeitpflegemitteln (§ 42 SGB XI: Pflegevertretung nur sta-<br />

tionär) in Verhinderungspflegemittel (§ 39 SGB XI: Pflegevertretung ambulant<br />

oder stationär).<br />

7.1.2 Barrieren <strong>bei</strong> der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen<br />

Es ist vielfach festgestellt worden, dass pflegende Angehörige – allgemein wie<br />

auch im Bereich der informellen <strong>Demenz</strong>pflege – außerfamiliäre Unterstützungs-<br />

leistungen nur in geringem Umfang in Anspruch nehmen. 241 Die Hinderungs-<br />

gründe werden als Barrieren oder Hindernisse bezeichnet. Sie sind vielfältig und<br />

nur teilweise demenzspezifisch 242 . Auffällig ist das sogenannte Belastungspara-<br />

doxon, wonach „in Fällen, in denen Hilfe besonders nötig wäre, um die familiäre<br />

Versorgungsgemeinschaft zu entlasten, die Hilfe nicht in Anspruch genommen<br />

wird“. 243<br />

Die vorhandene Literatur ordnet die Barrieren den unterschiedlichen Interven-<br />

tionsformen oder Diensten nur bedingt – und aus guten Gründen differenziert –<br />

241 Vgl. Lamura, G. u. a. (2006), 437 f. Im Durchschnitt waren von den 1.369 allgemein pflegebedürftigen<br />

EUROFAMCARE-Befragten 60 % der Auffassung, keine Hilfen zu brauchen, und<br />

21,8 % lehnten Hilfen ab. Vgl. Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (Hg.) (2006), 119: „Bei mehr als<br />

der Hälfte (54,7 %) aller <strong>Demenz</strong>kranken erfolgte die Hilfe und Pflege ausschließlich durch Privatpersonen<br />

(…).“ In Bezug auf demenzspezifische Angebote gibt Gräßel, E. (1998a) an, dass<br />

in zwei prospektiven Studien (Lawton/Brody/Saperstein, 1989 und Montgomery/Borgatta, 1989)<br />

mit großem Stichprobenumfang festgestellt wurde, dass bis zu einem Drittel der Teilnehmer die<br />

angebotenen Entlastungsmaßnahmen nicht in Anspruch nahmen.<br />

242 Vgl. Birkel, R. C.; Jones, C. J. (1989), die vier Gründe nennen, warum im Vorliegen einer <strong>Demenz</strong>erkrankung<br />

selbst prinzipiell eine Barriere zur reduzierten Inanspruchnahme von externen<br />

Hilfen gesehen werden kann: reduzierte persönliche Zugänge des Erkrankten, herausforderndes<br />

Verhalten des Erkrankten, wenig ausgebildete verfügbare Helfer und Tabuisierung der Erkrankung.<br />

243 Haenselt, R. (1988), 38 f.<br />

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