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Entlastungsprogramm bei Demenz

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nachfolgende Bear<strong>bei</strong>tung erforderte eine engmaschige Beratung und Schulung<br />

der Angehörigen.<br />

Analyse der Beratungsdokumentation<br />

Um einzelne Stabilisierungsprozesse nachvollziehen zu können, wurden die Ge-<br />

sundheitsberaterinnen und -berater gebeten, die Code-Nummern der Angehöri-<br />

gen aufzulisten, <strong>bei</strong> denen sie unter den Kriterien<br />

164<br />

Sicherung der Versorgung der/des <strong>Demenz</strong>erkrankten,<br />

Verzögern/Verhindern einer Heimeinweisung<br />

die Situation als durch das Projekt stabilisiert einschätzten. In diesen Fällen wur-<br />

de eine gezielte Analyse der Beratungsdokumentation durchgeführt.<br />

Im Folgenden werden zwei Fälle dargestellt, die zeigen, inwiefern und durch wel-<br />

che Interventionen die Versorgung der <strong>Demenz</strong>erkrankten gesichert bzw. eine<br />

Heimeinweisung verhindert werden konnte. Detaillierte Beschreibungen der Fall-<br />

<strong>bei</strong>spiele befinden sich in den Anlagen. (Anlagen Nr.9 und Nr.10)<br />

Fall<strong>bei</strong>spiel 3<br />

Die demenzerkrankte Pflegebedürftige wird von ihrem Ehemann versorgt. Sie war zum<br />

Zeitpunkt des Erstassessments in Pflegestufe III eingestuft, inkontinent, in der Vergangenheit<br />

einmal weggelaufen und mehrmals gestürzt. Der Ehemann betreute sie nach<br />

eigenen Angaben „rund um die Uhr“. Sowohl ihr Unterstützungsbedarf als auch die<br />

objektive Belastung des Ehemannes stellten sich als sehr hoch dar. Sie hatte ausgeprägte<br />

Verhaltensänderungen, die dadurch bedingte subjektive Belastung des Ehemannes<br />

war gering, seine Belastung durch den Beziehungsverlust zu seiner Frau jedoch<br />

hoch. Ein ambulanter Pflegedienst versorgte die Dame zweimal täglich, die<br />

überwiegende Zeit saß sie im Rollstuhl.<br />

Im Mittelpunkt der Situation stand die Überforderung des pflegenden Ehemannes mit<br />

der Folge einer Unterversorgung der demenzerkrankten Ehefrau, insbesondere einer<br />

nicht ausreichenden Ernährung. Der betreuende ambulante Pflegedienst sah eine<br />

Heimeinweisung als unumgänglich an. Die Interventionen der Gesundheitsberaterin<br />

zielten auf ein besseres Verständnis des Ehemannes für das Verhalten seiner Frau<br />

und einen angemessenen Umgang sowie auf eine gesicherte Versorgung der Erkrankten.<br />

Mit kontinuierlichen Beratungen der ganzen Familie (drei Beratungsbesuche und<br />

zwei Assessmentgespräche), die sowohl pflegefachliche als auch psychosoziale Anteile<br />

hatten, und einem Austausch und Einbeziehen des ambulanten Dienstes konnte die<br />

Versorgung der <strong>Demenz</strong>erkrankten trotz krankheitsbedingter Zustandsverschlechterung<br />

gesichert werden. Der Ehemann hatte gelernt, für eine regelmäßige und ausreichende<br />

Nahrungsaufnahme seiner Frau zu sorgen und wurde vermehrt durch Sohn,<br />

Schwiegertochter und ambulanten Pflegedienst unterstützt. Im Abschluss-assessment<br />

zeigten sich Belastungsreduzierungen des Ehemannes bezüglich des Beziehungsverlustes<br />

zu seiner Frau und bezüglich persönlicher Einschränkungen.

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