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Entlastungsprogramm bei Demenz

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In den Fallkonferenzen wurde auch wiederholt deutlich, dass gerade die Stabili-<br />

sierung der Pflegesituation im Zusammenhang mit dem Qualitätssicherungsauf-<br />

trag nach § 37 Abs. 3 SGB XI und einer gesicherten Versorgung der <strong>Demenz</strong>er-<br />

krankten für die Gesundheitsberaterinnen und -berater, aber auch für alle ande-<br />

ren Beteiligten oftmals zu erheblichen Konflikten führte. Das Aufdecken einer<br />

Unterversorgung der <strong>Demenz</strong>erkrankten auch in Form von Gewaltanwen-<br />

dung/Fixierungen erforderte häufig eine konsequente Klärung der Situation, die<br />

von den Angehörigen zunächst nicht als Unterstützung und Entlastung wahrge-<br />

nommen wurde:<br />

Fall<strong>bei</strong>spiel 1<br />

In einem Fall wurde im Austausch zwischen Gesundheitsberaterin und dem die Familie<br />

betreuenden Pflegedienst die regelmäßige Fixierung der demenzerkrankten Pflegebedürftigen<br />

bekannt. Der Sohn, als gesetzlicher Betreuer, hatte durch den Rechtspfleger<br />

des Amtsgerichts die Auskunft bekommen, dass er seine Mutter ohne das<br />

Vorliegen einer richterlichen Genehmigung fixieren darf. Dass er aber seiner Fürsorgepflicht<br />

im Rahmen der gesetzlichen Betreuung für seine Mutter nachkommen muss,<br />

interessierte das Amtsgericht nicht und seine Interpretation der Situation war durch<br />

Hilflosigkeit und Unwissenheit geprägt. Die Intervention durch Projektleitung und Pflegekasse<br />

sowie die nachfolgende Begleitung durch die Gesundheitsberaterin und die<br />

Teilnahme der Familie an einem Pflegekurs haben die Situation für die Pflegebedürftige<br />

positiv verändert. In der Familie wurde mehr Verständnis für die Erkrankung erreicht<br />

und die Pflegebedürftige ist jetzt gut integriert. Es gibt keine Hinweise auf weitere<br />

Fixierungsmaßnahmen.<br />

Fall<strong>bei</strong>spiel 2<br />

In einem zweiten Fall konnte im Austausch zwischen Gesundheitsberaterin und Tagespflegeeinrichtung<br />

häusliche Gewalt gegenüber der <strong>Demenz</strong>erkrankten aufgedeckt<br />

werden. Auch hier kam es zum Einschreiten von Projektleitung und Pflegekasse nach<br />

vorheriger Einbindung des Opferschutzbeauftragten der Polizei. Im Clearinggespräch<br />

gab der pflegende Ehemann die Gewaltausübung zu, meinte sogar eine „Berechtigung“<br />

dazu zu haben. Nur bedingt konnte er verstehen, dass sein Umgang keine<br />

Problemlösung darstellen kann. Nachfolgend fand eine engmaschige Begleitung und<br />

Schulung des pflegenden Ehemannes durch die zuständige Gesundheitsberaterin<br />

statt. Auch hier hat sich die Pflegesituation stark zu Gunsten der Pflegebedürftigen<br />

verändert. Der pflegende Ehemann ist mit der Pflegesituation allein zwar nach wie vor<br />

überfordert, aber durch die häufige Anwesenheit der Gesundheitsberaterin konnten<br />

viele Probleme aufgefangen werden, so dass er jeweils in der Situation zurechtkam.<br />

Der pflegende Angehörige hat hier auch die Kontrollfunktion der Beraterin erlebt,<br />

wusste aber andererseits ihre Hilfe zu schätzen.<br />

Themen wie Aggression gegenüber der/dem Pflegebedürftigen und Fixierung<br />

sind Bestandteile des Assessmentinstruments. Dennoch wird damit die Wirklich-<br />

keit in den Familien bezüglich dieser Themen nicht abgebildet, da die Zurückhal-<br />

tung <strong>bei</strong> den Antworten groß ist. In <strong>bei</strong>den Fällen zeigte sich, dass erst eine intensive<br />

Beratungsar<strong>bei</strong>t notwendig war, um die Situation aufzudecken. Auch die<br />

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