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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Die bisher dargestellten Ergebnisse bezogen sich jeweils auf ausgewählte Berei-<br />

che. Es wurde gezeigt, dass in der Projektzeit eine Entlastung der pflegenden<br />

Angehörigen in Bezug auf den Umgang mit den demenzbedingten Verhaltensän-<br />

derungen, in Bezug auf ihre persönlichen Bedürfnisse und in Bezug auf die Zu-<br />

gänge zum Leistungsspektrum stattgefunden hat. In Ansätzen ging bereits aus<br />

den Kapiteln hervor, dass eine Entlastung in den genannten Bereichen auch je-<br />

weils einen Beitrag zur Stabilisierung der häuslichen Lebens- und Pflegesituation<br />

zu leisten vermochte.<br />

In diesem Kapitel soll eine Aussage dazu gemacht werden, ob und inwiefern die<br />

individuellen Unterstützungsprogramme insgesamt in der Lage waren, häusliche<br />

Pflegesituationen zu stabilisieren auch im Hinblick auf den Teilaspekt und die<br />

Frage, ob die Gesundheitsberaterinnen und -berater ihren Qualitätssicherungsauftrag<br />

nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfüllt haben. 184<br />

Zur Darstellung der Ergebnisse in diesem Kapitel werden folgende Evaluations-<br />

verfahren herangezogen:<br />

Evaluationsverfahren Aussage<br />

Assessmentauswertung Entwicklung des Unterstützungs-<br />

bedarfs der <strong>Demenz</strong>erkrankten<br />

Analyse der Fallkonferenzenprotokolle Darstellung der Problematik<br />

„instabile Pflegesituation“, Qualitäts-<br />

sicherungsauftrag der Beratungsbesuche<br />

Analyse der Beratungsdokumentation Exemplarische Darstellung von<br />

Stabilisierungsprozessen<br />

Evaluationsworkshop Zugang zu den Familien<br />

Telefoninterviews Einschätzung der pflegenden<br />

Angehörigen<br />

Assessmentauswertung<br />

Die Stabilisierung der häuslichen Lebens- und Pflegesituation ist insbesondere<br />

vor dem Hintergrund des progredienten Verlaufs der <strong>Demenz</strong>erkrankung zu be-<br />

trachten. Auf eine Einschätzung des <strong>Demenz</strong>grades wurde im Projekt verzichtet,<br />

da ein zuverlässiges Verfahren einen im Projekt nicht leistbaren Aufwand bedeu-<br />

tet hätte und im Sinne der Intervention nicht zwingend notwendig war. In den As-<br />

sessmentdaten bilden sich jedoch sowohl die Veränderung der Pflegestufen als<br />

auch die Veränderung von Unterstützungsbedarfen der <strong>Demenz</strong>erkrankten ab.<br />

184 Da<strong>bei</strong> soll bereits an dieser Stelle herausgestellt werden, dass den Beratungsbesuchen nach<br />

§ 37 Abs. 3 SGB XI, so wie sie bisher ausgeführt werden, nur eine geringe qualitätssichernde<br />

Wirkung zugeschrieben wird.<br />

158

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