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Entlastungsprogramm bei Demenz

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6.1.2 Persönliche Bedürfnisse und zeitliche Freiräume<br />

In der Literatur ist vielfach beschrieben, dass viele pflegende Angehörige in Sor-<br />

ge um die demenzerkrankten Pflegebedürftigen ihre eigenen Bedürfnisse weit<br />

zurückstellen. Oftmals sind sie so sehr in der „Sorge um den Kranken verstrickt,<br />

dass sie sich nicht mehr zugestehen, auch ihre eigenen Bedürfnisse und Pro-<br />

bleme zu beachten“ 154 . Dauernde Zuständigkeit und Fürsorge werden von den<br />

pflegenden Angehörigen als dominanter und sehr belastender Aspekt der Pflege<br />

angesehen. 155 Zu wenig Zeit für eigene Interessen oder soziale Isolation können<br />

u. a. Folgen sein. 156<br />

Ein Schwerpunkt im Rahmen der individuellen Unterstützungsprogramme für die<br />

pflegenden Angehörigen im Projekt waren die Ermöglichung und Inanspruch-<br />

nahme von zeitlichen Freiräumen (Pflegemoratorien). Insbesondere sollte hier<br />

der Blick auf die sog. Präventionsleistungen des SGB XI gerichtet werden. Diese<br />

umfassen die Leistungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§§ 42 und 39<br />

SGB XI) sowie die zusätzlichen Betreuungsleistungen <strong>bei</strong> erheblich einge-<br />

schränkter Alltagskompetenz (§ 45b SGB XI). 157 Um den teilnehmenden Familien<br />

vermehrt stundenweise zeitliche Entlastung zu ermöglichen, wurde ihnen für die<br />

Projektzeit ein Optionsrecht auf Umwandlung von Kurzzeitpflegemitteln in Ver-<br />

hinderungspflegemittel eingeräumt (Kap. 4.1 und 7.3).<br />

In diesem Kapitel soll nun dargestellt werden, inwiefern sich persönliche Ein-<br />

schränkungen der pflegenden Angehörigen im Projekt verändert haben und wie<br />

und in welchem Umfang zeitliche Freiräume für persönliche Bedürfnisse genutzt<br />

wurden. Auf Grund des Zusammenwirkens verschiedener Interventionsstrategien<br />

und der individuell unterschiedlichen Unterstützungsprogramme ist es nicht mög-<br />

lich, die Ergebnisse in diesem Kapitel lediglich auf die genannten Präventions-<br />

leistungen zurückzuführen. Außerdem sind die Präventionsleistungen „Verhinde-<br />

rungspflege“ und „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ sehr vielseitig einsetzbar.<br />

So wurden im Projekt <strong>bei</strong>spielsweise Verhinderungspflegemittel (§ 39 SGB XI)<br />

auch für vorübergehende Pflegeeinsätze ambulanter Dienste oder für Tagespfle-<br />

ge verwendet (Kap. 6.1.3). Auch aus der Perspektive der „Nutzer“ der zeitlichen<br />

Freiräume, der pflegenden Angehörigen, ist es weder sinnvoll noch realistisch,<br />

auf anderem Weg ermöglichte zeitliche Freiräume in der Betrachtung auszu-<br />

klammern. In dieses Kapitel werden alle in Anspruch genommenen Unterstüt-<br />

154 Gunzelmann, T.; Adler, C.; Wilz, G. (1997)<br />

155 Schaeffer, D. (2001), S. 242-249<br />

156 Poll, E.; Gauggel, S. (2009), 31–38<br />

157 Als Präventionsleistungen sind außerdem die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und<br />

die Pflegekurse und häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI definiert. Um diese Leistungen<br />

geht es in diesem Kapitel jedoch nicht.<br />

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