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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Einführung und Hintergründe<br />

Es kann als gesichertes Wissen gelten, dass pflegende Angehörige allgemein<br />

und in der <strong>Demenz</strong>pflege in spezieller Weise einer hohen Belastung ausgesetzt<br />

sind. Durch die Versorgung eines demenzkranken Menschen in der Familie erle-<br />

ben die betroffenen Angehörigen tiefgreifende Veränderungen in nahezu allen<br />

Lebensbereichen. Untersuchungen zum Belastungserleben weisen übereinstim-<br />

mend nach, dass pflegende Angehörige<br />

Verschlechterungen ihres körperlichen Gesundheitszustandes und Wohlbe-<br />

findens,<br />

Einbußen im psychischen Wohlbefinden,<br />

finanzielle Belastungen,<br />

Einschränkungen der Quantität und Qualität der sozialen Beziehungen inner-<br />

halb und außerhalb der Familie,<br />

Begrenzungen ihrer persönlichen Handlungsspielräume und Zukunftsper-<br />

spektiven sowie<br />

Verschlechterungen ihres Gesundheitsverhaltens (z. B. Ernährung, Schlaf-<br />

qualität, gesundheitliche Vorsorge) erleben.<br />

Zugleich ist bekannt, dass sie entsprechende Entlastungsmaßnahmen gar nicht<br />

bzw. relativ spät in Anspruch nehmen. 1 Zahlreiche Barrieren sind in der Literatur<br />

beschrieben, die erklären können, warum das vorhandene Leistungsspektrum im<br />

SGB XI häufig die Leistungsberechtigten nicht erreicht. So können es finanzielle,<br />

zeitliche, räumliche, informationsabhängige, bürokratische, familiäre oder auch<br />

ganz persönliche Gründe sein, die Pflegepersonen davon abhalten, sich unter-<br />

stützen zu lassen und entsprechende Leistungen nachzufragen. Somit müssen<br />

pflegende Angehörige von Menschen, die an <strong>Demenz</strong> erkrankt sind, als Risiko-<br />

population für physische und psychische Erkrankungen und eigene Pflegebedürf-<br />

tigkeit betrachtet werden. Die gesundheitsökonomischen Folgekosten eines<br />

Burn-outs oder der Erkrankung der Helfer selbst sind da<strong>bei</strong> noch unbeziffert. 2<br />

1 Gräßel, E. (2002), 113: „In der Beratungspraxis ist oft festzustellen, dass pflegende Ange hörige<br />

erst dann Hilfe nachfragen, wenn sie ,nicht mehr können’, d. h. wenn sie durch die Pflegesituation<br />

psychisch und physisch stark mitgenommen, zum Teil irreversibel gesundheitlich beeinträchtigt<br />

sind. (…) Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes (Prävention) sollte da<br />

rüber nachgedacht werden, wie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ei- ne<br />

frühzeitige Kontaktaufnahme, zum Beispiel nach der Diagnosestellung realisiert werden kann.<br />

Diese Form der zugehenden Beratung würde helfen, einen Teil der ,Burn-out-Syndrome’ <strong>bei</strong><br />

familiären Pflegepersonen zu vermeiden.“<br />

2 Vgl. Mischke, C.; Meyer, M. (2008), 10 f.<br />

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