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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Angebote und die Organisationsform des Hausgemeinschaftskonzepts schließen sich nicht<br />

aus.<br />

Diese Vielfalt erschwert es, unabhängig von den konkreten Organisationsformen Kriterien für<br />

den Personalbedarf festzulegen. Dies war einer der Gründe, weshalb die befragten Experten<br />

darauf hinwiesen, dass <strong>Personalbemessung</strong>ssysteme genügend Spielraum lassen müssten,<br />

um individuelle Lösungen für Einrichtungen mit einem Hausgemeinschaftskonzept zu ermöglichen.<br />

Eine der projektbeteiligten Einrichtungen arbeitet auf der Grundlage eines Hausgemeinschaftskonzepts.<br />

Sie verfügt über rund 70 Plätze, die sich auf sechs Wohnbereiche verteilen.<br />

Die Versorgung demenzkranker Bewohner findet sowohl segregativ als auch integrativ statt.<br />

Das Haus verfügt ungeachtet des Hausgemeinschaftskonzepts über ein spezielles Angebot<br />

für Palliativpflege und Schmerzbehandlung. Die Personalstruktur lässt sich nicht mit anderen<br />

Einrichtungen vergleichen und ist (typischerweise) durch eine Durchdringung von pflegerischem,<br />

hauswirtschaftlichen und übergreifendem Dienst gekennzeichnet. Für diese Einrichtung<br />

lassen sich auch nicht die mit dem Basismodell zur Bedarfsklassifikation definierten<br />

Orientierungswerte für den Personalbedarf anwenden.<br />

Es gibt Einrichtungen mit anderen konzeptionellen Besonderheiten, bei denen durch die Bedarfslagen<br />

der Bewohner ein Personalbedarf gegeben ist, der sich nicht mit den Kennzahlen<br />

für eine Durchschnittsversorgung abbilden lässt. Ein Beispiel, das keiner näheren Erläuterung<br />

bedarf, ist die Versorgung von Wachkomapatienten. Daneben gibt es jedoch mehrere<br />

andere Personengruppen, für die besondere Versorgungskonzepte angezeigt sein könnten.<br />

Dazu gehören unter anderem:<br />

beatmungspflichtige Pflegebedürftige mit schweren Erkrankungen<br />

Pflegebedürftige mit schweren psychischen Erkrankungen<br />

Pflegebedürftige mit schweren körperlichen Erkrankungen im jüngeren Alter<br />

Pflegebedürftige mit multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium.<br />

Für diese Personengruppen sind zum Teil besondere Angebote der psychosozialen Unterstützung<br />

und psychiatrischen Pflege oder einer technikintensiven Pflege wichtig. Einrichtungen<br />

mit einer entsprechenden Spezialisierung benötigen andere Strukturen als die klassische<br />

Altenpflegeeinrichtung, die zunehmend durch die Problem- und Bedarfslagen von<br />

Pflegebedürftigen mit demenzieller Erkrankung geprägt sind. Diese Personengruppe kann<br />

heute nicht mehr als besondere Gruppe gelten, die eines besonderen Konzeptes bedarf.<br />

Sie bildet inzwischen vielmehr die Mehrheit der Bewohner, so dass die besonderen Konzepte<br />

für Demenzkranke fast in jeder Einrichtung vorgehalten werden müssen bzw. sollten.<br />

Für die genannten und ggf. weitere Personengruppen müssen Anforderungen an die Personalausstattung<br />

im Einzelfall geprüft werde. Die Orientierungswerte des in Kapitel 5 vorgestellten<br />

Basismodells können dabei sicherlich als Bezugsgröße verwendet werden, mit der<br />

sich Abweichungen des Personalbedarfs identifizieren lassen, die einer konzeptionellen Untermauerung<br />

bedürfen.<br />

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