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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Wegstrecken außerhalb des Wohn-/Pflegebereiches nicht mit/für Bewohnerin/Bewohner<br />

Hol- und Bringedienst (z. B. Transport von Wäsche-, Essens-/ Wärmewagen, Getränkekisten<br />

u. anderen Materialien)<br />

Verteilen von Inkontinenzmaterial<br />

verschiedene Gänge in der Einrichtung (z. B. Botengänge, Protokoll in Verwaltung bringen)<br />

Wegstrecken außerhalb der Einrichtung (z. B. Dienstgang außer Haus, Begleitung der<br />

Bewohner zur Bank/zum Friedhof) (BMFSFJ 2006: 134).<br />

Bei der KDA-Fallstudie wurden für diese Tätigkeiten eher geringe Zeiten ermittelt, sie lagen<br />

in einer Größenordnung von ungefähr einer Minute je Bewohner und Tag (ebd.: 70). Mehrere<br />

dieser Tätigkeiten sind bei der Leistungserfassung der NRW-Studie (und auch im Rahmen<br />

der Leistungsbeschreibungen des Projekts Referenzmodelle) in unterschiedlicher Weise<br />

berücksichtigt, etwa als Aufräum- und Reinigungsarbeiten, als direkte pflegerische Maßnahmen<br />

(Unterstützung bei der Mobilität) oder als Tätigkeiten im Rahmen der Mahlzeitenversorgung.<br />

Die danach verbleibende Restgröße bewegt sich in einer Marge, die schon bei geringer<br />

Messungenauigkeit überschritten wird. Es ist daher zweifelhaft, Wegezeiten, die auf diese<br />

Art und Weise definiert wurden, als besondere Kategorie zu berücksichtigen.<br />

Ein Argument hierfür liegt auch darin, dass der durchschnittliche Zeitaufwand in den oben<br />

aufgeführten Tätigkeitsbereichen in hohem Maße von räumlichen und organisatorischen<br />

Merkmalen abhängt, insbesondere von der Frage, welche Mitarbeiter für bestimmte bewohnerferne<br />

Tätigkeiten eingesetzt werden. Botengänge und Hol-/Bringdienste im Rahmen der<br />

Wäscheversorgung gehören nicht in den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter, die für die<br />

Versorgung auf den Wohnbereichen zuständig sind. Etwas überspitzt formuliert: Umfangreiche<br />

Wegezeiten im Rahmen der Pflege oder sozialen Betreuung können Ausdruck für ungelöste<br />

Organisationsprobleme sein, die als Faktor bei der <strong>Personalbemessung</strong> nicht zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Aufgrund der geringen Bedeutung von Wegezeiten, die außerhalb von unmittelbar oder mittelbar<br />

bewohnerbezogenen Tätigkeiten anfallen, werden sie in der vorliegenden Arbeit nicht<br />

als standardisierter Baustein der <strong>Personalbemessung</strong> berücksichtigt. Es gibt Einrichtungen<br />

mit baulichen Charakteristika, die zu Wegzeiten führen, welche im Vergleich zu anderen Einrichtungen<br />

überdurchschnittlich hoch sind. Es handelt sich aber, so die Einschätzung der<br />

befragten Experten, doch wohl um Ausnahmesituationen, für die eher die Einzelfalllösung als<br />

Mittel der Wahl bei der Festlegung des Personalbedarfs in Betracht zu ziehen ist. Es gibt<br />

zwar bauliche Strukturen wie z.B. Pavillon-Systeme in großen Einrichtungen, doch müssen<br />

die Wegezeiten der Mitarbeiter hier nicht zwangsläufig größer sein als in anderen Einrichtungen,<br />

nämlich dann nicht, wenn die einzelnen Versorgungseinheiten so organisiert sind, dass<br />

Wege in andere Teile der Einrichtung nicht oder nur selten erforderlich sind. Bauliche Strukturen<br />

können also nicht losgelöst von organisatorischen Aspekten betrachtet werden, weshalb<br />

es nicht zielführend wäre, Standardisierungen etwa anhand baulicher Merkmale vorzunehmen.<br />

Abgesehen von der Frage nach der Relevanz fehlen auch schlicht Kriterien, mit<br />

denen eine Verknüpfung von Zeitwerten und Einrichtungsmerkmalen erfolgen könnte.<br />

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