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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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en des heutigen Pflegesatzsystems, das auf die Langzeitversorgung ausgerichtet ist, abgebildet<br />

werden kann und ob es perspektivisch nicht sinnvoll sein könnte,<br />

eine besondere Pflegeklasse bzw. Fallgruppe zu definieren, die unabhängig von der<br />

aktuellen Pflegestufe (oder dem Bedarfsgrad) existiert, oder<br />

eine Differenzierung innerhalb einer Pflegestufe/Bedarfsklasse durch ein Zusatzmerkmal<br />

vorzunehmen (ähnlich wie bei Bewohnern mit Verbesserungspotenzial).<br />

So könnte insbesondere bei der Aufnahme von Bewohnern mit einer entsprechenden Bedarfskonstellation<br />

ein besonderes, bedarfsgerechtes Unterstützungsprogramm definiert werden.<br />

Um einen solchen Ansatz praktikabel zu machen, sind jedoch wie gesagt verschiedene<br />

Vorarbeiten notwendig. Dazu gehört insbesondere<br />

die konzeptionelle Ausgestaltung eines solchen Spezialangebotes<br />

eine empirisch gestützte Einschätzung des im Durchschnitt zu erwartenden Zeitaufwands<br />

und der erforderlichen Fachqualifikationen.<br />

Solange eine solche Bedarfskonstellation und die entsprechenden konzeptionellen Grundlagen<br />

nicht in allgemeiner Form beschrieben und konsentiert worden sind, wird es notwendig<br />

sein, der Empfehlung der im vorliegenden Projekt befragten Experten zu folgen und ggf. auf<br />

Einzelfallregelungen zurückzugreifen. Es kommt (soweit das zu beurteilen ist) bislang allerdings<br />

selten vor, dass Einrichtungen diesen Weg wählen. Perspektivisch betrachtet handelt<br />

es sich jedoch um eine Herausforderung, die früher oder später vermutlich ohnehin angegangen<br />

werden muss. Denn vollstationären Pflegeeinrichtungen kommt de facto immer mehr<br />

eine Doppelfunktion zu: nicht nur die Funktion der Langzeitversorgung, sondern auch die<br />

Funktion der Versorgung in der finalen Krankheitsphase.<br />

7.2 Wegezeiten<br />

Die Frage der Berücksichtigung von Wegezeiten bei der <strong>Personalbemessung</strong> in vollstationären<br />

Pflegeeinrichtungen wird unterschiedlich beantwortet. Manche Systeme halten Wegezeiten,<br />

die nicht den mittelbar oder unmittelbar bewohnerbezogenen Tätigkeiten zuzuordnen<br />

sind, für eine vernachlässigenswert geringe Größe, andere Ansätze stellen erstaunlich hohe<br />

Zeitwerte für Wegezeiten in Rechnung (vgl. Anhang A; s.a. BMFSFJ 2006). Der Grund für<br />

die zum Teil recht großen Unterschiede liegt häufig in Abweichungen von Definitionen und<br />

Zuordnungen. Was in dem einen System als Wegezeit definiert wird, findet sich in einem<br />

anderen als indirekte Leistung Hol- und Bringdienste wieder. Manche Klassifikationen weisen<br />

sogar die Begleitung des Bewohners außerhalb der Einrichtung als Wegezeit aus, obwohl<br />

es sich dabei um eine direkt bewohnerbezogene Unterstützungsmaßnahme handelt.<br />

Im Rahmen einer kleinen Fallstudie des Kuratoriums Altershilfe wurde auf der Basis einer<br />

recht umfangreichen Literaturrecherche folgende Definition von Wegezeiten vorgeschlagen:<br />

Wegstrecken in das/aus dem Bewohnerzimmer, aber nicht für Pflegeverrichtung (z. B.<br />

Hilfsmittel vergessen, auf Klingel antworten ohne Durchführung einer Pflegetätigkeit)<br />

Wegstrecken innerhalb des Wohn-/Pflegebereiches nicht mit/für Bewohnerin/Bewohner<br />

(z. B. Weg vom Dienstzimmer in den Materialraum)<br />

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