20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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palliativpflegerischer Versorgung. Auch bei der Gestaltung des Heimeinzugs und der Phase<br />
des Einlebens sind vielfach Unterschiede zu berücksichtigen.<br />
Weitere Probleme kommen hinzu. Die Sterblichkeit in den Einrichtungen ist keine konstante<br />
Größe, sie schwankt vielmehr von Jahr zu Jahr und kann daher nicht prognostiziert werden.<br />
Genauer gesagt ist von einer Prognose nur auf der Ebene von Größenordnungen Zuverlässigkeit<br />
zu erwarten. Im Rahmen einer prospektiv ausgerichteten <strong>Personalbemessung</strong> ist es<br />
daher schwierig bzw. streng genommen unmöglich, die zu erwartende Bewohnerfluktuation<br />
als konkreten Faktor mit einzubeziehen. Das einzige allgemeine Kriterium, dem eine gewisse<br />
Prognosekraft zugesprochen werden kann, ist das Alter. Die Einrichtung mit dem höchsten<br />
Durchschnittsalter weist erwartungsgemäß auch die höchste Sterberate auf und umgekehrt.<br />
Durchschnittsalter und Sterberate in den projektbeteiligten Einrichtungen<br />
Sterberate (je 100 Plätze) Durchschnittsalter<br />
D 23,8 74,7<br />
F 27,3 79,3<br />
A 41,7 81,5<br />
E 36,7 83,0<br />
B 37,0 84,4<br />
C 57,4 86,4<br />
Auch in dieser Hinsicht ist allerdings nicht absehbar, wie sich die Bewohnerstruktur im Jahresverlauf<br />
entwickelt, ob also eher jüngere oder ältere Pflegebedürftige aufgenommen werden.<br />
Im Gesamtbild erweist es sich also als schwierig, die Sterblichkeit in einer Einrichtung als<br />
gesonderten, einrichtungsindividuellen Faktor in einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem zu berücksichtigen,<br />
beispielsweise indem je nach Sterblichkeitsrate im Vorjahr Zuschläge auf oder<br />
Abschläge von einem Personalrichtwert für die kommende Pflegesatzperiode kalkuliert werden.<br />
Eine Analyse der bestehenden Ansätze zur <strong>Personalbemessung</strong> oder Abbildung von<br />
Pflegeaufwand führte insofern erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass ein solcher Faktor<br />
sehr selten in Betracht gezogen wird (vgl. Anhang A). In manchen Systemen existiert ein<br />
pauschaler Zuschlag für die Verlegung, Entlassung und Versorgung Verstorbener, beispielsweise<br />
im Umfang von 70 Minuten pro Person und Aufnahme. Bei 40 Neuaufnahmen<br />
pro Jahr entspräche dies einem Umfang von rund 47 Stunden pro Jahr und einem Anteil von<br />
rund 3% eines Vollzeitäquivalents. Dies fällt in einer Einrichtung wenig ins Gewicht. Davon<br />
abgesehen ist dieser Minutenwert zu knapp bemessen. Er reicht keinesfalls aus, um im Einzelfall<br />
die im Zusammenhang mit dem Heimeinzug und der Sterbebegleitung anfallenden<br />
Aufgaben abzudecken.<br />
Gänzlich unberücksichtigt bleiben sollte die Thematik allerdings nicht, dazu ist sie für den<br />
Arbeitsalltag in den Einrichtungen und natürlich für die Bewohner selbst von zu großer Bedeutung.<br />
Sie bedarf aber einer Klärung grundsätzlicher Fragen. Es wäre beispielsweise zu<br />
klären, ob die Versorgungssituation sterbender Bewohner überhaupt innerhalb der Struktu-<br />
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