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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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palliativpflegerischer Versorgung. Auch bei der Gestaltung des Heimeinzugs und der Phase<br />

des Einlebens sind vielfach Unterschiede zu berücksichtigen.<br />

Weitere Probleme kommen hinzu. Die Sterblichkeit in den Einrichtungen ist keine konstante<br />

Größe, sie schwankt vielmehr von Jahr zu Jahr und kann daher nicht prognostiziert werden.<br />

Genauer gesagt ist von einer Prognose nur auf der Ebene von Größenordnungen Zuverlässigkeit<br />

zu erwarten. Im Rahmen einer prospektiv ausgerichteten <strong>Personalbemessung</strong> ist es<br />

daher schwierig bzw. streng genommen unmöglich, die zu erwartende Bewohnerfluktuation<br />

als konkreten Faktor mit einzubeziehen. Das einzige allgemeine Kriterium, dem eine gewisse<br />

Prognosekraft zugesprochen werden kann, ist das Alter. Die Einrichtung mit dem höchsten<br />

Durchschnittsalter weist erwartungsgemäß auch die höchste Sterberate auf und umgekehrt.<br />

Durchschnittsalter und Sterberate in den projektbeteiligten Einrichtungen<br />

Sterberate (je 100 Plätze) Durchschnittsalter<br />

D 23,8 74,7<br />

F 27,3 79,3<br />

A 41,7 81,5<br />

E 36,7 83,0<br />

B 37,0 84,4<br />

C 57,4 86,4<br />

Auch in dieser Hinsicht ist allerdings nicht absehbar, wie sich die Bewohnerstruktur im Jahresverlauf<br />

entwickelt, ob also eher jüngere oder ältere Pflegebedürftige aufgenommen werden.<br />

Im Gesamtbild erweist es sich also als schwierig, die Sterblichkeit in einer Einrichtung als<br />

gesonderten, einrichtungsindividuellen Faktor in einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem zu berücksichtigen,<br />

beispielsweise indem je nach Sterblichkeitsrate im Vorjahr Zuschläge auf oder<br />

Abschläge von einem Personalrichtwert für die kommende Pflegesatzperiode kalkuliert werden.<br />

Eine Analyse der bestehenden Ansätze zur <strong>Personalbemessung</strong> oder Abbildung von<br />

Pflegeaufwand führte insofern erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass ein solcher Faktor<br />

sehr selten in Betracht gezogen wird (vgl. Anhang A). In manchen Systemen existiert ein<br />

pauschaler Zuschlag für die Verlegung, Entlassung und Versorgung Verstorbener, beispielsweise<br />

im Umfang von 70 Minuten pro Person und Aufnahme. Bei 40 Neuaufnahmen<br />

pro Jahr entspräche dies einem Umfang von rund 47 Stunden pro Jahr und einem Anteil von<br />

rund 3% eines Vollzeitäquivalents. Dies fällt in einer Einrichtung wenig ins Gewicht. Davon<br />

abgesehen ist dieser Minutenwert zu knapp bemessen. Er reicht keinesfalls aus, um im Einzelfall<br />

die im Zusammenhang mit dem Heimeinzug und der Sterbebegleitung anfallenden<br />

Aufgaben abzudecken.<br />

Gänzlich unberücksichtigt bleiben sollte die Thematik allerdings nicht, dazu ist sie für den<br />

Arbeitsalltag in den Einrichtungen und natürlich für die Bewohner selbst von zu großer Bedeutung.<br />

Sie bedarf aber einer Klärung grundsätzlicher Fragen. Es wäre beispielsweise zu<br />

klären, ob die Versorgungssituation sterbender Bewohner überhaupt innerhalb der Struktu-<br />

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