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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Ohne das Ergebnis vorwegnehmen zu wollen, sei schon an dieser Stelle darauf hingewiesen,<br />

dass eine standardisierte Berücksichtigung einrichtungsindividueller Besonderheiten<br />

nicht sinnvoll erscheint. Die meisten <strong>Personalbemessung</strong>ssysteme, über die in der Literatur<br />

berichtet wird, konzentrieren und beschränken sich auf die Frage nach der Integration indirekter<br />

Leistungen. Andere Faktoren kommen eher selten vor (oder werden nicht offen gelegt).<br />

Manche Sachverhalte sind theoretisch relevant, aber im Hinblick auf sozialrechtliche<br />

Regelungen streng genommen nicht gestaltbar. Dazu gehört etwa die Frage, wie Zeiten berücksichtigt<br />

werden sollten, in denen sich Bewohner nicht in der Einrichtung aufhalten (z.B.<br />

wegen längerer Krankenhausaufenthalte). Hierzu liegen gesetzliche Regelungen vor, die in<br />

den Rahmenverträgen operationalisiert werden. Anders gelagert, aber in der Konsequenz<br />

ähnlich ist die Frage nach der Schnittstelle zwischen Pflege/Betreuung und hauswirtschaftlicher<br />

Versorgung. Da der Personalbedarf im ersten Bereich maßgeblich vom Bedarfsprofil<br />

der Bewohner abhängt, im zweiten Bereich eher von anderen Bedingungen, sollten beide bei<br />

der Ermittlung des Personalbedarfs so weit wie möglich auseinandergehalten werden. Dafür<br />

spricht auch, dass die Organisation der hauswirtschaftlichen Versorgung in unterschiedlichsten<br />

Formen erfolgen kann, bis hin zu einer weitgehenden Schrumpfung dieses Bereichs zu<br />

Gunsten externer Dienstleister. Es gibt allerdings Versorgungsformen wie das Hausgemeinschaftskonzept,<br />

bei denen zumindest grundsätzlich die Frage nach der Anwendbarkeit von<br />

Bedarfsgrößen, die in anderen Organisationsformen ermittelt wurden, zu klären ist.<br />

7.1 Begleitung sterbender Bewohner und Bewohnerfluktuation<br />

Die Begleitung sterbender Bewohner und ggf. ihrer Angehörigen ist schon seit langem eine<br />

wichtige Aufgaben vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Allerdings haben sich die Verweilzeiten<br />

in der Einrichtung bei manchen Bewohnergruppen in den letzten Jahren noch einmal<br />

erheblich verkürzt. Noch gibt es hierzu keine repräsentativen Daten, aber aus vielen Einrichtungen<br />

wird berichtet, dass ca. die Hälfte der neu eingezogenen Bewohner binnen Jahresfrist<br />

verstirbt, zum Teil werden über noch höhere Anteile berichtet. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

haben sich also mehr und mehr von Stätten langjährigen Wohnens zu Einrichtungen<br />

der Pflege und Krankheitsbewältigung in den Spät- und Endstadien chronischer Krankheiten<br />

entwickelt (Schaeffer/Wingenfeld 2004; Salis Gross 2005). Sterben und Tod sind daher<br />

längst Alltag in der vollstationären Pflege und werden hier zukünftig noch weiter an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung hohen Sterberaten im Rahmen<br />

der <strong>Personalbemessung</strong> zuzuschreiben ist. Diese Frage ist in zweierlei Hinsicht von<br />

Bedeutung:<br />

Hohe Sterberaten verlangen aus fachlicher Sicht den vermehrten Einsatz von Konzepten<br />

der Palliativversorgung und der Begleitung Sterbender. Solche Konzepte können personalintensiv<br />

sein.<br />

Hohe Sterberaten führen zu einer erhöhten Bewohnerfluktuation und damit zu einem<br />

Mehraufwand für die Einrichtung. Sowohl die Begleitung der betroffenen Bewohner<br />

selbst, denen aus fachlicher und ethischer Sicht ein Versterben in der Einrichtung ermöglicht<br />

werden sollte, als auch die Unterstützung neu aufgenommener Bewohner erfordert<br />

eine zeitlich intensivere Unterstützung als in anderen Lebens- und Versorgungsphasen.<br />

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