20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Ohne das Ergebnis vorwegnehmen zu wollen, sei schon an dieser Stelle darauf hingewiesen,<br />
dass eine standardisierte Berücksichtigung einrichtungsindividueller Besonderheiten<br />
nicht sinnvoll erscheint. Die meisten <strong>Personalbemessung</strong>ssysteme, über die in der Literatur<br />
berichtet wird, konzentrieren und beschränken sich auf die Frage nach der Integration indirekter<br />
Leistungen. Andere Faktoren kommen eher selten vor (oder werden nicht offen gelegt).<br />
Manche Sachverhalte sind theoretisch relevant, aber im Hinblick auf sozialrechtliche<br />
Regelungen streng genommen nicht gestaltbar. Dazu gehört etwa die Frage, wie Zeiten berücksichtigt<br />
werden sollten, in denen sich Bewohner nicht in der Einrichtung aufhalten (z.B.<br />
wegen längerer Krankenhausaufenthalte). Hierzu liegen gesetzliche Regelungen vor, die in<br />
den Rahmenverträgen operationalisiert werden. Anders gelagert, aber in der Konsequenz<br />
ähnlich ist die Frage nach der Schnittstelle zwischen Pflege/Betreuung und hauswirtschaftlicher<br />
Versorgung. Da der Personalbedarf im ersten Bereich maßgeblich vom Bedarfsprofil<br />
der Bewohner abhängt, im zweiten Bereich eher von anderen Bedingungen, sollten beide bei<br />
der Ermittlung des Personalbedarfs so weit wie möglich auseinandergehalten werden. Dafür<br />
spricht auch, dass die Organisation der hauswirtschaftlichen Versorgung in unterschiedlichsten<br />
Formen erfolgen kann, bis hin zu einer weitgehenden Schrumpfung dieses Bereichs zu<br />
Gunsten externer Dienstleister. Es gibt allerdings Versorgungsformen wie das Hausgemeinschaftskonzept,<br />
bei denen zumindest grundsätzlich die Frage nach der Anwendbarkeit von<br />
Bedarfsgrößen, die in anderen Organisationsformen ermittelt wurden, zu klären ist.<br />
7.1 Begleitung sterbender Bewohner und Bewohnerfluktuation<br />
Die Begleitung sterbender Bewohner und ggf. ihrer Angehörigen ist schon seit langem eine<br />
wichtige Aufgaben vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Allerdings haben sich die Verweilzeiten<br />
in der Einrichtung bei manchen Bewohnergruppen in den letzten Jahren noch einmal<br />
erheblich verkürzt. Noch gibt es hierzu keine repräsentativen Daten, aber aus vielen Einrichtungen<br />
wird berichtet, dass ca. die Hälfte der neu eingezogenen Bewohner binnen Jahresfrist<br />
verstirbt, zum Teil werden über noch höhere Anteile berichtet. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />
haben sich also mehr und mehr von Stätten langjährigen Wohnens zu Einrichtungen<br />
der Pflege und Krankheitsbewältigung in den Spät- und Endstadien chronischer Krankheiten<br />
entwickelt (Schaeffer/Wingenfeld 2004; Salis Gross 2005). Sterben und Tod sind daher<br />
längst Alltag in der vollstationären Pflege und werden hier zukünftig noch weiter an Bedeutung<br />
gewinnen.<br />
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung hohen Sterberaten im Rahmen<br />
der <strong>Personalbemessung</strong> zuzuschreiben ist. Diese Frage ist in zweierlei Hinsicht von<br />
Bedeutung:<br />
Hohe Sterberaten verlangen aus fachlicher Sicht den vermehrten Einsatz von Konzepten<br />
der Palliativversorgung und der Begleitung Sterbender. Solche Konzepte können personalintensiv<br />
sein.<br />
Hohe Sterberaten führen zu einer erhöhten Bewohnerfluktuation und damit zu einem<br />
Mehraufwand für die Einrichtung. Sowohl die Begleitung der betroffenen Bewohner<br />
selbst, denen aus fachlicher und ethischer Sicht ein Versterben in der Einrichtung ermöglicht<br />
werden sollte, als auch die Unterstützung neu aufgenommener Bewohner erfordert<br />
eine zeitlich intensivere Unterstützung als in anderen Lebens- und Versorgungsphasen.<br />
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