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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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dass sich etwas am Gesamtumfang des Bedarfs ändern würde. Diese Mehrinformation ist für<br />

die Ermittlung des Personalbedarfs von geringer Bedeutung. Das Modell wird daher nicht zur<br />

Anwendung empfohlen.<br />

6.5 Zwischenresümee<br />

Die Überprüfung von verschiedenen Möglichkeiten einer stärkeren Differenzierung von Fallgruppen<br />

führte zu dem Ergebnis, dass der Mehrwert solcher Differenzierungen häufig begrenzt<br />

ist. Eine Aufschlüsselung der Bewohnergruppen mit dem jeweiligen Bedarfsgrad ist<br />

anhand verschiedenster Kriterien möglich, und man kann gleichzeitig feststellen, dass das<br />

NBA alle wesentlichen Informationen dazu liefert. Allerdings sollten differenzierte Gruppenbildungen<br />

kein Selbstzweck sein. Sie müssen zusätzliche Optionen eröffnen, also beispielsweise<br />

auch ermöglichen, den erforderlichen Leistungsumfang entsprechend differenziert<br />

darzustellen.<br />

Eben dies gelingt nicht in ausreichendem Maße, womit sich die Frage stellt, ob ein einfaches<br />

Fallgruppenmodell mit dem Zuordnungskriterium Bedarfsgrad nicht die überlegenere Lösung<br />

ist. Eine Fallgruppenzuordnung, die das Kriterium der kognitiven Beeinträchtigungen<br />

und psychischen Problemlagen als Zusatzkriterium verwendet (Modell 2), ermöglicht keine<br />

dazu passende und begründbare Differenzierung des Leistungsbedarfs. Man müsste die<br />

Gruppenunterscheidung künstlich zuspitzen, um einen solchen Effekt zu erhalten. Gleiches<br />

gilt für ein Modell, in dem die Fallgruppenzuordnung mit Hilfe eines Merkmals erfolgt, in dem<br />

sich die Kombination körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen abbildet (Modell 3).<br />

Auch hier kommt es nur scheinbar zu einer zusätzlichen Option, denn die Mehrheit der Bewohner<br />

verteilt sich in diesem Modell auf zwei Fallgruppen. Die einfache Lösung mit den<br />

Bedarfsgraden allein wirkt dagegen wesentlich ausgewogener. Auch der Versuch, einen Bedarfsschwerpunkt<br />

zu identifizieren (Modell 5), führte kaum weiter. Bei den niedrigen Bedarfsgraden<br />

käme es zwar zu Gruppendifferenzierungen, aber die daraus ableitbaren Folgerungen<br />

für die <strong>Personalbemessung</strong> bleiben hier ebenfalls schwach.<br />

Allein eine Fallgruppenzuordnung, die den Bedarf an Ressourcenförderung als zusätzliches<br />

Kriterium der Bildung von Untergruppen nutzt (Modell 4), ermöglicht eine Ausdifferenzierung<br />

des Basismodells, die zusätzliche Gestaltungsoptionen liefert.<br />

Damit unterstreicht die Datenauswertung die Einschätzung der befragten Experten, eine<br />

möglichst einfache Form der Fallgruppenbildung zu wählen und auf ebenso einfache und<br />

nachvollziehbare Art die Quantifizierung von Leistungsbedarf vorzunehmen. Ein einfaches<br />

Modell ist also nicht nur aus Gründen der Praktikabilität, sondern auch aus inhaltlichen<br />

Gründen zu bevorzugen.<br />

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