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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Tag. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass ein Teil der Bewohner auch an Gruppenaktivitäten<br />

teilnehmen, weshalb der zeitliche Aufwand je Bewohner (auf Seiten der Mitarbeiter,<br />

eingesetzte Mitarbeiterzeit) niedriger anzusetzen ist. Außerdem kann aus den oben<br />

schon genannten Gründen nicht bei jedem Bewohner mit Verbesserungspotenzial davon<br />

ausgegangen werden, dass die betreffenden aktivierenden Maßnahmen tatsächlich umgesetzt<br />

werden können. Insofern kann im Sinne einer Annäherung an den Bedarf von dem etwas<br />

niedrigeren Wert von 10 Minuten je Bewohner und Tag ausgegangen werden. Anhand<br />

einer beispielhaften Umrechnung soll illustriert werden, in welchem Umfang damit Mobilitätsförderung<br />

betrieben werden kann.<br />

Bei einer Gruppe von 15 Bewohnern, von denen 5 prinzipiell in der Lage sind, an Gruppenaktivitäten<br />

teilzunehmen, wären in diesem Rahmen folgende Maßnahmen realisierbar:<br />

Rein rechnerisch stünden zusätzlich wöchentlich insgesamt 1050 Minuten bzw. 17,5 Std.<br />

Arbeitszeit für die Mobilitätsförderung zur Verfügung.<br />

5 Bewohner nehmen dreimal wöchentlich an 45minütigen Gruppenaktivitäten zur Mobilitätsförderung<br />

teil, die von einem Mitarbeiter durchgeführt wird. Dies kompensiert mit Vor-<br />

und Nachbereitung ca. 3 der 17,5 Stunden Arbeitszeit für die Mobilitätsförderung.<br />

Für die übrigen 10 Bewohner verbleiben somit wöchentlich 14,5 Std. Arbeitszeit für die<br />

Mobilitätsförderung in Form von Einzelaktivitäten, was pro Bewohner einem Wert von<br />

rund 12 Minuten pro Tag entspricht.<br />

Gemessen an der wichtigen präventiven und rehabilitativen Funktion der Mobilitätsförderung<br />

stellt ein Durchschnittswert von 10 Minuten je Bewohner und Tag sicherlich keinen optimalen<br />

Rahmen zur Verfügung. Im Vergleich zur heutigen Praxis in den meisten Einrichtungen dürfte<br />

damit jedoch bereits ein erheblicher Zugewinn an Versorgungsqualität erreichbar sein,<br />

sofern die dafür kalkulierten Personalressourcen konsequent für diesen Aufgabenbereich<br />

eingesetzt werden, d.h. in den Formen und mit den Zielsetzungen, die von den Leistungsbeschreibungen<br />

des Referenzkonzepts vorgesehen sind. Das bedeutet, dass die Bereitstellung<br />

zusätzlicher Personalressourcen für diese Aufgabe nur dann sinnvoll wäre, wenn eine Einrichtung<br />

die Voraussetzungen für eine Versorgungsqualität nach den Maßgaben der Referenzkonzepte<br />

aufweist. Es wäre verfehlt, Ressourcen für die Mobilitätsförderung zur Verfügung<br />

zu stellen, wenn eine Einrichtung weder über Handlungskonzepte noch über geeignet<br />

qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die für eine systematische Mobilitätsförderung erforderlich<br />

sind.<br />

Für andere Formen der Ressourcenförderung bei Bewohnern mit Verbesserungspotenzial<br />

gilt Analoges. Hier ist die Situation zum Teil jedoch noch weniger überschaubar. Zur Förderung<br />

kognitiver Fähigkeiten beispielsweise existieren vielfältige Methoden, die unterschiedlich<br />

aufwändig sind und deren Wirksamkeit unterschiedlich gut belegt ist. Ein trotz dieser<br />

Vielfalt praktikabler Weg besteht darin, den soeben begründeten Wert für den Bereich der<br />

Mobilitätsförderung auch für die Ressourcenförderung in anderen Bereichen zugrunde zu<br />

legen.<br />

Für die vier projektbeteiligten Einrichtungen, für die die Datenbasis ausreicht, konkretisierende<br />

Berechnung durchzuführen, ergäben sich damit folgende Konsequenzen:<br />

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