20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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grund der geringen Personenzahlen in den Einrichtungen zu erwarten ist, nicht ausreichend<br />
abzubilden und somit Ungenauigkeiten bzw. Fehler produzieren würde.<br />
Individuelle Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen der Ressourcenförderung und<br />
Definition konkreter Ziele: In dieser Variante würde für jeden Bewohner mit Verbesserungspotenzial<br />
eine differenzierte Einschätzung und Zielbestimmung erfolgen. Im Rahmen<br />
der <strong>Personalbemessung</strong> würde nur der Bedarf jener Bewohner in Anschlag gebracht,<br />
für die ein entsprechendes Assessment mit Zielformulierungen also die ersten<br />
Schritte im Pflegeprozess abgeschlossen und dokumentiert sind. Nachteil dieser Lösung<br />
wäre, dass sich innerhalb relativ kurzer Zeit stark schwankende Bedarfsgrößen ergeben<br />
könnten. Zudem müsste ein Verfahren gefunden werden, wie diese schwankenden<br />
Größen vergütungstechnisch berücksichtigt werden können. Ein solches Verfahren<br />
wäre relativ kompliziert, da sich es im Unterschied zu einer Pflegestufe oder einem Bedarfsgrad<br />
um eine qualitative Beschreibung und Beurteilung handelt. Gemessen an den<br />
Erwartungen der Praxis an ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem wäre auch diese Lösung<br />
wenig überzeugend.<br />
Die dritte Alternative schließlich bestünde in der pauschalen Berücksichtigung eines gewissen<br />
Zeitaufwands je Fall bei der Berechnung des Personalbedarfs, wohl wissend,<br />
dass ein Teil der betreffenden Bewohner zum Beispiel aufgrund fehlender Motivation<br />
nicht in die Ressourcenförderung einbezogen wird.<br />
Diese dritte Alternative dürfte im Hinblick auf die Praktikabilität eines Verfahrens die sinnvollste,<br />
wenngleich nicht die genaueste Lösung sein. Wenn ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem<br />
also den besonderen Personalbedarf für eine gezielte Ressourcenförderung ausweisen soll,<br />
so wäre ein Baustein zu verwenden, der einen zusätzlichen Personalbedarf für diese Aufgabe<br />
ermitteln kann. An diesem Punkt stößt man allerdings wieder auf das Fehlen empirisch<br />
gesicherter Aussagen zum Zeitaufwand. Da es sich um einen Aufgabenbereich handelt, der<br />
in der Praxis von vermutlich nicht wenigen Einrichtungen eher wenig beachtet wird, helfen<br />
Daten zum tatsächlichen Leistungsgeschehen nicht weiter. Dies dokumentieren sowohl die<br />
Ergebnisse der NRW-Studie als auch die Erfahrungen im Verlauf des Modellprojekts Referenzmodelle<br />
. Dementsprechend kann in diesem Punkt auch nicht auf die Ergebnisse der<br />
Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur zurückgegriffen werden. Der Zeit- bzw. Personalbedarf<br />
muss also anders hergeleitet werden.<br />
Zum Abschluss des Projekts Referenzmodelle wurde hierzu ein Vorschlag für den Bereich<br />
der mobilitätsfördernden Maßnahmen entwickelt. Dieser Bereich wurde deshalb als Bezugspunkt<br />
gewählt, weil ihm eine entscheidende Bedeutung für die Förderung bzw. Erhaltung der<br />
trotz Pflegebedürftigkeit verbliebenen Selbständigkeit, für die allgemeine körperliche Gesundheit<br />
und die allgemeine Lebensqualität zukommt (Wingenfeld et al. 2007a). Einbußen in<br />
diesem Bereich haben erhebliche Auswirkungen auf alle alltäglichen Verrichtungen und die<br />
gesamte Lebensführung.<br />
Für die Bestimmung einer entsprechenden Bedarfsgröße wurden Erfahrungswerte aus anderen<br />
Versorgungsbereichen herangezogen. Orientierungswerte lieferten vor allem Arbeiten<br />
zur Bewegungstherapie in der geriatrischen Rehabilitation. Die in diesem Zusammenhang<br />
ausgesprochenen Empfehlungen variieren zwischen zwei bis vier mal 30 bis 60 Minuten Bewegungstraining<br />
pro Woche. Legt man 90 Minuten pro Woche und Bewohner als Orientierungspunkt<br />
zugrunde, so ergeben sich rund 13 Minuten Leistungsaufwand je Bewohner und<br />
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