20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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tiert, die neben dem allgemeinen Erhalt von Ressourcen einer wesentlichen Verbesserung<br />
verspricht.<br />
Für die vier Einrichtungen, für die eine Unterscheidung mit Hilfe der vorliegenden Daten<br />
möglich ist, ergibt sich damit eine Struktur, in der 11 Fallgruppen definiert werden:<br />
Fallgruppenmodell 2: Differenzierung nach dem Kriterium „Verbesserungspotenzial“<br />
Einrichtung<br />
C D E F gesamt<br />
nicht pflegebedürftig 2 5 5 2 14<br />
BG 1 7 6 2 6 21<br />
BG 1R 1 2 1 0 4<br />
BG 2 8 14 10 9 41<br />
BG 2R 1 3 3 4 11<br />
BG 3 15 15 10 21 61<br />
BG 3R 11 6 2 1 20<br />
BG 4 21 19 14 23 77<br />
BG 4R 8 3 0 3 14<br />
BG 5 23 30 10 8 71<br />
BG 5R 4 2 1 1 8<br />
gesamt (non R) 76 89 51 69 285<br />
gesamt (R) 25 16 7 9 57<br />
Anteil BG R (%) 32,9 18,0 13,7 13,0 20,0<br />
Unter inhaltlichen Gesichtspunkten ist diese Art der Gruppierung eine tragfähige und transparente<br />
Lösung. Eine Zuordnung zu einer Fallgruppe, die für Bewohner mit Verbesserungspotenzial<br />
vorgesehen ist, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein entsprechender zusätzlicher<br />
Personalbedarf entsteht. Denn es können im Einzelfall verschiedene Faktoren<br />
vorliegen, die einer Durchführung aktivierender Maßnahmen entgegenstehen. Dazu gehören<br />
zunächst einmal der Wille und die Motivation des Bewohners selbst. Mehrfach wurde im<br />
Rahmen der Erhebung angemerkt, dass eine Verbesserung denkbar sei, wenn es gelänge,<br />
den betreffenden Bewohner zu motivieren. Doch auch ein geringe körperliche Belastbarkeit,<br />
erhebliche Beeinträchtigungen der kognitiven/kommunikativen Fähigkeiten oder ausgeprägte<br />
Verhaltensprobleme können im Einzelfall ein Hinderungsgrund sein.<br />
Deshalb kann das Kriterium Verbesserungspotenzial bzw. die entsprechende Fallgruppenzuordnung<br />
allein nicht als Faktor für die Ermittlung des Personalbedarfs verwendet werden.<br />
Um dieses Problem zu lösen, sind theoretisch mehrere Wege denkbar:<br />
Definition einer fixen Relation zur Bestimmung des Anteils der Bewohner mit Verbesserungspotenzial<br />
(beispielsweise 50%). Diese Möglichkeit scheidet aus, weil keine verlässlichen<br />
Zahlen zur realistischen Bestimmung der Quote existieren. Entsprechende Datenerhebungen<br />
müssten eine große Stichprobe einbeziehen und sehr differenzierte Informationen<br />
und Einschätzungen erfassen, so dass diese Variante auch in absehbarer Zukunft<br />
vermutlich nicht in Betracht kommt. Sie hätte auch den Nachteil, die Varianz, die auf-<br />
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