20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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potential zu finden ist. Im Bedarfsgrad 5 sind die Chancen auf Verbesserungen am geringsten.<br />
Mit Hilfe der erhobenen Daten wurde auch überprüft, inwieweit ein Zusammenhang besteht<br />
zwischen Verbesserungspotenzial und tatsächlich geleisteter Ressourcenförderung. Erhoben<br />
wurde, welche der folgenden Maßnahmen der Pflegedokumentation zufolge regelmäßig<br />
durchgeführt wurden (geplante Maßnahmen):<br />
Einzelaktivitäten zur Förderung der Mobilität<br />
Gruppenaktivitäten zur Förderung der Mobilität<br />
Biografieorientierte Einzelaktivitäten<br />
Biografieorientierte Gruppenaktivitäten<br />
Orientierungs-/gedächtnisfördernde Maßnahmen.<br />
Die Angaben, die von den Mitarbeitern dokumentiert wurden, müssen allerdings vorsichtig<br />
interpretiert werden. Es wurde offensichtlich nicht immer, obwohl dies im Erhebungsinstrument<br />
gefordert wurde, zwischen Einzel- und Gruppenaktivitäten unterschieden, wodurch sich<br />
der Zeitumfang der Maßnahmen nicht abschätzen lässt. Die Angaben zur Häufigkeit dürften<br />
verlässlicher sein als die Zeitangaben zu den Maßnahmen, die ebenfalls erfragt wurden.<br />
Im Gesamtbild ist nicht erkennbar, dass Bewohner mit Verbesserungspotenzial überdurchschnittlich<br />
gefördert werden. Die Daten weisen eher darauf hin, dass die Mobilitätsförderung,<br />
die Förderung kognitiver Fähigkeiten und andere Maßnahmen dieser Art ein eher allgemeines<br />
Angebot für die Bewohner darstellen, ihre Intensität also nicht mit der Einschätzung des<br />
Verbesserungspotenzials korrespondiert. Ansonsten zeigen sich bekannte und erwartbare<br />
Strukturen. Beispielsweise können bettlägerige Bewohner mit starken Beeinträchtigungen<br />
der Motorik zumeist nicht an den üblichen Gruppenaktivitäten zur Bewegungsförderung teilnehmen.<br />
Dementsprechend zeigt sich auch in den Daten, dass Bewohner mit starken Beeinträchtigungen<br />
weniger häufig als andere Bewohner im Rahmen von fördernden Gruppenaktivitäten<br />
einbezogen werden.<br />
Geplante Maßnahmen berücksichtigen also eher selten die Frage, ob bei einem Bewohner<br />
besondere Chancen der Verbesserung bestehen. Die projektbeteiligten Einrichtungen zeigten<br />
in den Fällen, in denen ressourcenfördernde Maßnahmen durchgeführt wurden, eher die<br />
Tendenz zur Streuung der Leistungen über die gesamte Bewohnerschaft.<br />
Verbesserungspotenzial als Kriterium zur Differenzierung von Fallgruppen<br />
Die Einbeziehung des Verbesserungspotenzials ergibt je Bedarfsgrad eine Zweiteilung. Neben<br />
dem gewöhnlichen Bedarfsgrad steht dann eine Fallgruppe, die Bewohner mit dem<br />
gleichen Bedarfsgrad, aber einem Bedarf an besonderen ressourcenfördernden Maßnahmen<br />
umfasst. Diese Fallgruppen werden mit dem Zusatz R gekennzeichnet. Eine Ausnahme<br />
bildet die Gruppe der Bewohner, die nicht pflegebedürftig im Sinne des NBA sind. Hier gab<br />
es einen einzigen Bewohner, für den Verbesserungspotenzial angegeben wurde. Es ist aber<br />
davon auszugehen, dass bei dieser Personengruppe in aller Regel keine Konstellation exis-<br />
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