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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Ressourcenförderung<br />

Ressourcenförderung bzw. Ressourcenerhalt gehören zu den wichtigsten Zielen einer professionellen<br />

Pflege. Die pflegerische Versorgung sollte nicht nur darauf ausgerichtet sein,<br />

einen gesundheitlich bedingten Selbständigkeitsverlust auszugleichen. Vielmehr sollte der<br />

Pflegebedürftige auch bewusst darin unterstützt werden, Selbständigkeit soweit wie möglich<br />

wiederzuerlangen oder zumindest zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um körperliche Fähigkeiten,<br />

sondern auch um geistig-psychische und soziale Aspekte des Lebens. Das Referenzkonzept<br />

geht von folgendem Verständnis individueller Ressourcen aus:<br />

Ressourcen des Pflegebedürftigen (...) sind personale Eigenschaften, die den Bewohner<br />

dazu befähigen, selbständig zu handeln, den eigenen Bedürfnissen nachzugehen und Anforderungen<br />

oder Probleme des Alltags zu bewältigen. Ressourcen sind also nicht einfach<br />

gleichzusetzen mit der Fähigkeit, konkrete Handlungen durchzuführen. Die Fähigkeit, selbständig<br />

Nahrung zu sich zu nehmen oder sich einen Verband anzulegen, ist für sich genommen<br />

keine Ressource. Diese Fähigkeit ergibt sich vielmehr aus dem Zusammenspiel von<br />

Grob- und Feinmotorik, Handlungsmotivation, optischer und sensorischer Wahrnehmung,<br />

Körperkraft, Bewegungskoordination, Wissen, Erfahrung und ähnlichem mehr. Somit spricht<br />

der Begriff Ressourcen zwar auch Fähigkeiten an, doch handelt es sich dabei um grundlegende<br />

körperliche Fähigkeiten. Darüber hinaus verdeutlichen die Beispiele, dass Ressourcen<br />

auch Wissen/Erfahrung, kognitive Fähigkeiten und psychische Strukturen umfassen<br />

(Korte-Pötters et al. 2007, Kapitel 2: 5).<br />

Die Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen einer ressourcenfördernden ( aktivierenden ,<br />

rehabilitativ orientierten ) Pflege 22 im Heimbereich wird bislang allerdings überwiegend ohne<br />

Bezug zu empirischen Daten und Strukturen des Handeln in der vollstationären Pflege geführt,<br />

häufig auch ohne Konkretisierung der Maßnahmen oder Handlungskonzepte, mit denen<br />

Ressourcenförderung erreicht werden soll. Häufig trifft man beispielsweise auf die Erwartung,<br />

jede Pflegehandlung solle so ausgeführt werden, dass eine Aktivierung der Fähigkeiten<br />

des betreffenden Bewohners erfolgt. Diese Vorstellung ist schon deshalb wirklichkeitsfern,<br />

weil sie vom ungleichmäßigen Arbeitsanfall in der vollstationären Pflege abstrahiert. Für<br />

Aktivierungssequenzen in der Pflege muss mehr Zeit einkalkuliert werden als beispielsweise<br />

für die vollständige Übernahme von Leistungen. Daher bleibt während der Belastungsspitzen<br />

im Tagesverlauf (etwa während der morgendlichen Pflege vor dem Frühstück) kein nennenswerter<br />

Spielraum hierfür, zumindest nicht unter den Bedingungen der heutigen Personalausstattung.<br />

Die allgemeine Forderung nach Aktivierung bei jeder Gelegenheit hilft an dieser Stelle wenig<br />

weiter. Sie kann sogar kontraproduktiv sein, denn sie verstellt den Blick auf die Notwendigkeit,<br />

realistische, individuell angepasste Formen der Ressourcenförderung zu entwickeln<br />

und Freiräume zur Durchführung herzustellen. Die Effekte des Strebens nach einer im Versorgungsalltag<br />

ständig präsenten Aktivierung sind im Übrigen eher ernüchternd. Nach jahrelangen<br />

Diskussionen kann heute noch immer nicht davon gesprochen werden, dass eine<br />

wirkungsvolle Ressourcenförderung in der vollstationären Regelversorgung fest verankert ist.<br />

22 Es existiert in der Diskussion kein einheitlicher Sprachgebrauch. Das SGB XI spricht vorzugsweise<br />

von Aktivierung bzw. aktivierender Pflege (z.B. §6 Abs. 2, §28 Abs. 4 oder §87b Abs. 1).<br />

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