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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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einträchtigten Bewohner sehr gering, so dass hier darauf verzichtet wurde, die Zahlen auszuweisen.<br />

Offenkundig geht dieses Modell nicht auf. Zwei Gründe dürften dafür ausschlaggebend sein.<br />

Der erste besteht darin, dass die adjustierten Zeitwerte für den Maßnahmenbereich Unterstützung<br />

bei psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen keine lineare Steigerung<br />

aufweisen. Insbesondere in den Bedarfsgraden 3, 4 und 5 fällt die Steigerung nur<br />

gering aus. Deshalb ist auch kein großes Gefälle zwischen Untergruppen der Bedarfsgrade<br />

zu erwarten.<br />

Ein weiterer Grund liegt in den Gewichtungen, die mit der <strong>Bewertung</strong>ssystematik des NBA<br />

vorgenommen werden und die so ausgerichtet sind, dass möglichst kein Ungleichgewicht<br />

zwischen körperlichen und mentalen Bedarfslagen entsteht. Anders gesagt: Bewohner mit<br />

kognitiven Beeinträchtigungen kommen zum Teil nur deshalb in den jeweiligen Bedarfsgrad<br />

(und nicht in einen höheren), weil ihre körperlichen Einbußen weniger gravierend sind. Ihr<br />

erhöhter Bedarf an psychosozialer Unterstützung wird aufgewogen durch den im Vergleich<br />

zu anderen Bewohnern niedrigeren Bedarf bei der Körperpflege.<br />

Das spricht für die Qualität des NBA, hat aber für die <strong>Personalbemessung</strong> zur Folge, dass<br />

ein entsprechendes Fallgruppensystem mit den genannten Kriterien keine überzeugende<br />

Gruppenunterteilung erwarten lässt. Das Modell 2 wird daher nicht weiterverfolgt.<br />

6.2 Modell 3: Kombination körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen<br />

Das dritte Modell der Fallgruppenzuordnung unterscheidet innerhalb der Bedarfsgrade, inwieweit<br />

körperliche und psychische Beeinträchtigungen jeweils einzeln oder kombiniert auftreten.<br />

Um Strukturen sichtbar zu machen, wurden die Teilergebnisse der NBA-Module auch<br />

in diesem Fall zusammengefasst:<br />

KB: Beeinträchtigungen mit Bedarf an körperbezogenen Maßnahmen: Module 1 und 4<br />

PB: Beeinträchtigungen mit Bedarf an psychosozialer Unterstützung: Module 2, 3 und 6.<br />

Für beide Bereiche wurde jeweils die stärkste Beeinträchtigung zugrunde gelegt, allerdings<br />

in etwas vereinfachter Form, da ansonsten eine Vielzahl von Kombinationen auftritt. Unterschieden<br />

werden drei Abstufungen:<br />

keine oder geringe Beeinträchtigung<br />

erhebliche oder schwere Beeinträchtigung<br />

schwerste Beeinträchtigung.<br />

Damit entsteht eine Matrix von 3 x 3 = 9 Kombinationen. Die 540 Bewohner der projektbeteiligten<br />

Einrichtungen verteilen sich auf diese Kombinationen folgendermaßen:<br />

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