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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Zur Darstellung dieses Zusatzkriteriums wurde jeweils die stärkste Beeinträchtigung in den<br />

Bereichen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Verhaltensweisen und psychische<br />

Problemlagen (Module 2 und 3 der NBA) gewertet. Danach ergibt sich folgendes Bild:<br />

Kognitive/psychische Beeinträchtigungen nach Bedarfsgraden (Zeilenprozente, n=540)<br />

Grad der kognitiven/psychischen Beeinträchtigungen*<br />

0 1 2 3 4 gesamt<br />

Nicht pflegebedürftig 66,7 28,6 4,8 100,0<br />

BG 1 21,6 48,6 16,2 2,7 10,8 100,0<br />

BG 2 14,6 28,1 16,9 16,9 23,6 100,0<br />

BG 3 3,2 11,3 20,2 19,4 46,0 100,0<br />

BG 4 2,0 2,0 9,9 86,2 100,0<br />

BG 5 1,7 98,3 100,0<br />

Alle 7,2 12,2 9,1 10,7 60,7 100,0<br />

*Von 0= keine Beeinträchtigung bis 4= völliger/weitgehender Verlust der Selbständigkeit ).<br />

Diese Auswertungsergebnisse dokumentieren eine charakteristische Eigenschaft des NBA<br />

und seiner <strong>Bewertung</strong>ssystematik: Je stärker die kognitiven/psychischen Beeinträchtigungen,<br />

umso höher fällt der Bedarfsgrad aus. Dementsprechend finden sich in den Bedarfsgraden<br />

4 und 5 besonders hohe Anteile der Bewohner mit schweren und schwersten kognitiven/psychischen<br />

Einschränkungen.<br />

Hinsichtlich der Modellkonstruktion stellt sich allerdings die Frage, wie fein eine Differenzierung<br />

innerhalb der Bedarfsgrade ausfallen sollte. Theoretisch könnte man je Bedarfsgrad<br />

fünf Untergruppen definieren. Die Zahl der Fallgruppen soll aber so die Empfehlung der<br />

befragen Experten möglichst überschaubar sein. Eine Unterteilung eines Bedarfsgrades in<br />

zwei Untergruppen führt bereits zu einer Zahl von 11 Fallgruppen (incl. nicht Pflegebedürftige).<br />

Mit drei Untergruppen ergäbe sich bereits eine Gesamtzahl von 16 Fallgruppen. Die<br />

Projektarbeiten orientierten sich an den Hinweisen der Experten und nahmen daher am Ende<br />

nur eine Unterteilung der Bedarfsgrade in jeweils zwei Untergruppen vor. Zusammengefasst<br />

wurden Bewohner, die in keinem der Module 2 und 3 des NBA mehr als eine geringe<br />

Beeinträchtigung bzw. keinerlei kognitive/psychische Beeinträchtigungen aufwiesen. In der<br />

anderen Untergruppe (gekennzeichnet als BG 2-P, BG 3-P etc.) finden sich somit Bewohner<br />

mit mindestens erheblichen Einbußen/Problemen in einem der beiden Bereiche.<br />

Die dadurch entstandene Verteilung sieht folgendermaßen aus:<br />

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