20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Zur Darstellung dieses Zusatzkriteriums wurde jeweils die stärkste Beeinträchtigung in den<br />
Bereichen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Verhaltensweisen und psychische<br />
Problemlagen (Module 2 und 3 der NBA) gewertet. Danach ergibt sich folgendes Bild:<br />
Kognitive/psychische Beeinträchtigungen nach Bedarfsgraden (Zeilenprozente, n=540)<br />
Grad der kognitiven/psychischen Beeinträchtigungen*<br />
0 1 2 3 4 gesamt<br />
Nicht pflegebedürftig 66,7 28,6 4,8 100,0<br />
BG 1 21,6 48,6 16,2 2,7 10,8 100,0<br />
BG 2 14,6 28,1 16,9 16,9 23,6 100,0<br />
BG 3 3,2 11,3 20,2 19,4 46,0 100,0<br />
BG 4 2,0 2,0 9,9 86,2 100,0<br />
BG 5 1,7 98,3 100,0<br />
Alle 7,2 12,2 9,1 10,7 60,7 100,0<br />
*Von 0= keine Beeinträchtigung bis 4= völliger/weitgehender Verlust der Selbständigkeit ).<br />
Diese Auswertungsergebnisse dokumentieren eine charakteristische Eigenschaft des NBA<br />
und seiner <strong>Bewertung</strong>ssystematik: Je stärker die kognitiven/psychischen Beeinträchtigungen,<br />
umso höher fällt der Bedarfsgrad aus. Dementsprechend finden sich in den Bedarfsgraden<br />
4 und 5 besonders hohe Anteile der Bewohner mit schweren und schwersten kognitiven/psychischen<br />
Einschränkungen.<br />
Hinsichtlich der Modellkonstruktion stellt sich allerdings die Frage, wie fein eine Differenzierung<br />
innerhalb der Bedarfsgrade ausfallen sollte. Theoretisch könnte man je Bedarfsgrad<br />
fünf Untergruppen definieren. Die Zahl der Fallgruppen soll aber so die Empfehlung der<br />
befragen Experten möglichst überschaubar sein. Eine Unterteilung eines Bedarfsgrades in<br />
zwei Untergruppen führt bereits zu einer Zahl von 11 Fallgruppen (incl. nicht Pflegebedürftige).<br />
Mit drei Untergruppen ergäbe sich bereits eine Gesamtzahl von 16 Fallgruppen. Die<br />
Projektarbeiten orientierten sich an den Hinweisen der Experten und nahmen daher am Ende<br />
nur eine Unterteilung der Bedarfsgrade in jeweils zwei Untergruppen vor. Zusammengefasst<br />
wurden Bewohner, die in keinem der Module 2 und 3 des NBA mehr als eine geringe<br />
Beeinträchtigung bzw. keinerlei kognitive/psychische Beeinträchtigungen aufwiesen. In der<br />
anderen Untergruppe (gekennzeichnet als BG 2-P, BG 3-P etc.) finden sich somit Bewohner<br />
mit mindestens erheblichen Einbußen/Problemen in einem der beiden Bereiche.<br />
Die dadurch entstandene Verteilung sieht folgendermaßen aus:<br />
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