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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Zur Bewältigung dieser und anderer Anforderungen soll das Konzept der ZPFK einen Beitrag<br />

leisten. Es zielt auch darauf ab, die allzu stark vereinfachende Unterscheidung zwischen<br />

Fachkräften und Nicht-Fachkräften weiterzuentwickeln.<br />

Nicht jede Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenzen und Erfahrungen, die für diese<br />

Funktion erforderlich sind. Die zuständige Pflegefachkraft benötigt eine besondere Steuerungs-,<br />

Koordinations-, Anleitungs-, Beratungs- und Problemlösungskompetenz und nicht<br />

zuletzt sprachliche Kompetenz (angemessene mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit).<br />

Fachkräfte, die nicht die Verantwortung einer zuständigen Pflegefachkraft übernehmen<br />

können, sollten soweit möglich andere Aufgaben entsprechend ihres Qualifikationsprofils<br />

erhalten.<br />

Auch unabhängig vom immer stärker spürbaren Fachkräftemangel gibt es nicht viele Personen<br />

mit den genannten Kompetenzen. Überlegungen zur Anzahl der Bewohner, für die die<br />

zuständige Pflegefachkraft Verantwortung übernimmt, wurden aus den Erfahrungen im Verlauf<br />

des Projekts Referenzmodelle abgeleitet. Eine vollzeitbeschäftigte Pflegefachkraft kann<br />

danach die Steuerungs- und Koordinationsverantwortung für eine Gruppe von bis zu 10 Bewohnern<br />

übernehmen, wenn<br />

rund die Hälfte dieser Bewohner einen vergleichsweise geringen Versorgungsbedarf<br />

aufweist und dadurch der Steuerungs- und Koordinationsaufwand in einem moderaten<br />

Rahmen bleibt,<br />

die betreffende Pflegefachkraft durch eine optimale qualifikationsorientierte Arbeitsteilung<br />

weitgehend und nachhaltig von anderen Aufgaben entlastet wird (s. u.) und<br />

sie über Erfahrung mit den ihr übertragenen Aufgaben verfügt.<br />

Die angegebene Gruppengröße ist ein grober Anhaltswert und muss in jeder Einrichtung den<br />

individuellen Gegebenheiten angepasst werden. Soll das Konzept der ZPFK jedoch bei der<br />

<strong>Personalbemessung</strong> berücksichtigt werden, so sind bestimmte Festlegungen trotz noch nicht<br />

sehr umfangreicher Erfahrung mit diesem Konzept unerlässlich.<br />

In den am Projekt beteiligten ehemaligen Referenzeinrichtungen bewegte sich die Größe der<br />

Bewohnergruppe, für die die jeweilige Bezugspflegende zuständig war, zwischen 7 und 12<br />

Bewohnern. Die im Referenzkonzept genannte Richtgröße findet auch darin noch einmal<br />

eine Bestätigung. Sie soll auch im vorliegenden Zusammenhang beibehalten werden, auch<br />

und besonders im Blick auf zukünftige Rahmenbedingungen der Personalentwicklung, für die<br />

absehbar ist, dass das Reservoir qualifizierter Fachkräfte bei erhöhtem Personalbedarf<br />

infolge der demografischen Entwicklung vorerst nicht wesentlich größer sein wird als heute.<br />

Für die <strong>Personalbemessung</strong> stellt sich die Frage, ob eine Abstufung der Bewohnerzahl nach<br />

Bedarfsgraden erfolgen soll, so dass beispielsweise vermieden wird, dass eine Fachkraft mit<br />

10 komplexen Versorgungskonstellationen zu tun hat und dadurch möglicherweise überfordert<br />

wäre. Diese Abstufung ist jedoch eher für die innerbetriebliche Organisationsentwicklung<br />

relevant. Für ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem, das den Ressourcenbedarf für eine Einrichtung<br />

eher pauschalierend darstellt, wären allenfalls ungewöhnliche Bewohnerstrukturen von<br />

Interesse. Die Verteilung der Bedarfsgrade in den Einrichtungen weist allerdings nach allen<br />

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