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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Entwicklung und Erprobung von Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf<br />

der Basis des Bedarfsklassifikationssystems der „Referenzmodelle“<br />

2. Diese „Erfahrungswerte“ werden, wie beschrieben, aus der Datenbasis der genann-<br />

ten Studie generiert (Wingenfeld /Schnabel 2002). Ungeachtet des Umstands, dass<br />

in der Tat keine aktuelleren validen Daten vorliegen, muss dennoch darauf hinge-<br />

wiesen werden, dass diese Daten mittlerweile ca. 10 Jahre alt sind. Veränderungen<br />

mit Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen, die in diesem Zeitraum stattge-<br />

funden haben (Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Föderalismusreform und die<br />

Auswirkungen auf das Heimrecht, Qualitätsdiskussion, …) spiegeln sich in diesen<br />

Daten selbstredend nicht wider.<br />

3. Da die Erstellung der genannten Studie auf der Basis der Pflegestufensystematik<br />

vorgenommen wurde, mussten mit Blick auf die Fragestellung der vorliegenden<br />

Untersuchung die Bedarfskonstellationen auf der Basis den NBA entsprechend<br />

nachmodelliert werden (zum Vorgehen s. Bericht S.33 ff.) Nach dieser Modellie-<br />

rung ergibt sich eine „in diesem Maße her unerwartete Übereinstimmung der je-<br />

weiligen Anteile der Bedarfsgrade“ (Bericht S. 36). Dies bedarf aus Sicht des <strong>GKV</strong>-<br />

SV noch der weiteren empirischen Klärung insbesondere im Hinblick auf die Frage,<br />

ob nicht gerade dieses Ergebnis erwartbar gewesen ist, da sich im Mo-<br />

dellierungsverfahren doch die Pflegestufen nicht nur empirisch widerspiegeln,<br />

sondern vielmehr auch deren Grundlage sind. In einem möglichen Umkehrschluss<br />

würde dies bedeuten, dass die in die Untersuchung einbezogenen Einrichtungen<br />

schon mit ihrem Leistungsspektrum vor dem Hintergrund der kritisierten „Engfüh-<br />

rung des alten Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ in gewisser Weise (und zumindest in<br />

quantitativer Hinsicht) die Anforderungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

erfüllen würden.<br />

4. Diese Einschätzungen haben zudem entsprechende Implikationen für und Auswir-<br />

kungen auf den so genannten „Leistungsbedarf“. Streng genommen handelt es<br />

sich beim genannten Leistungsbedarf aufgrund der empirischen Herleitung eher<br />

um einen Leistungsaufwand unter bestimmten definierten Bedingungen. Zwar<br />

wurde insbesondere in den empirischen Untersuchungen im Rahmen der Refe-<br />

renzmodelle der Leistungsaufwand mit qualitativen Kriterien der Leistungserbrin-<br />

gung verknüpft. Damit besteht die begründete Vermutung, dass die sich in den<br />

Leistungszeiten widerspiegelnde Versorgung unter den definierten Bedingungen<br />

qualitativ angemessenen ist. Sie beschreiben damit jedoch eher eine Aufwands-<br />

denn eine Bedarfskategorie und bleiben damit vor dem Hintergrund der oben ge-<br />

nannten grundsätzlichen methodischen Schwierigkeiten trotz Adjustierung „Annä-<br />

herung an den tatsächlichen Bedarf“, wie die Autoren selbst ausführen (Bericht S.<br />

40).<br />

VI

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