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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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sion um vermeintliche Mehreinnahmen von Pflegeeinrichtungen geführt wurde (vgl. BMG-<br />

Beirat 2009a: 69). Die Annahme von Mehreinnahmen abstrahiert von den tatsächlichen Verhältnissen,<br />

in denen die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen im Rahmen von Pflegesatz-<br />

bzw. Vergütungsverhandlungen geregelt wird 20 .<br />

Diese Feststellungen zur Gestaltbarkeit treffen für alle Modelle der Fallgruppenbildung mit<br />

dem NBA zu. Die Gestaltbarkeit ist also auch dann gegeben, wenn nicht sechs, sondern<br />

infolge der Einbeziehung weiterer Kriterien beispielsweise 12 Fallgruppen definiert würden.<br />

Allerdings ergäben sich dann für das Verhältnis zwischen Leistungen der Pflegeversicherung,<br />

Pflegesätzen und Zuzahlungen andere Konsequenzen.<br />

5.5 Ableitung von Qualifikationsanforderungen<br />

Zur Lösung vielfältiger Probleme der Steuerung der individuellen Versorgung, aber auch zur<br />

Verbesserung der Versorgungskoordination entstand im Projekt Referenzmodelle das Konzept<br />

der Zuständigen Pflegefachkraft (ZPFK). Mit diesem Begriff ist eine Pflegefachkraft<br />

angesprochen, die für einen definierten Bewohnerkreis die Verantwortung für die Steuerung<br />

des Pflegeprozesses und die Koordination sämtlicher Unterstützungsleistungen übernimmt.<br />

Beides ist am ehesten zu gewährleisten, wenn die Steuerungs- und Koordinationsverantwortung<br />

in einer Hand liegt. Der Grundgedanke zur Ausgestaltung der Rolle der zuständigen<br />

Pflegefachkraft lautet daher:<br />

Die Verantwortung für die Gestaltung der individuellen Versorgung (Pflegeprozess), die<br />

Durchführung von Abstimmungsprozessen, die Informationsweitergabe und andere Kommunikationsaufgaben<br />

wird von einer Person übernommen. Sie ist dauerhaft zuständig für einen<br />

bestimmten Bewohnerkreis. Sie trifft mit den Bewohnern und ggf. mit Angehörigen, Ärzten,<br />

dem Sozialen Dienst und anderen Berufsgruppen Absprachen über die Ausgestaltung der<br />

Versorgung und überwacht deren Qualität. Es muss sich dabei um eine Pflegefachkraft handeln,<br />

die über die hierzu notwendigen Qualifikationen verfügt. Ihr müssen aber auch die Entscheidungskompetenzen<br />

und zeitlichen Spielräume gewährt werden, um diese Verantwortung<br />

wahrnehmen zu können (Korte-Pötters et al. 2007, Kapitel 3.1: 3).<br />

Das entsprechende Referenzkonzept führt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der<br />

ZPFK näher aus. Das gesamte Konzept ist gedacht als Antwort auf mehrere Fragen bzw.<br />

Probleme:<br />

Wie kann zukünftig trotz zunehmender Verknappung qualifizierter Fachkräfte sichergestellt<br />

werden, dass eine fachgerechte Pflegeprozesssteuerung und eine ausreichende<br />

Koordination und Kooperation in der Versorgung erfolgt?<br />

Wie können die vieldiskutierten Mängel in der individuellen Pflegeplanung behoben werden?<br />

Wie kann mehr Fachlichkeit in den Versorgungsalltag integriert werden?<br />

Wie kann das fachliche Potenzial der Fachkräfte besser ausgeschöpft werden?<br />

20 Gleiches gilt für die Diskussion um die mögliche Veränderung von Zuzahlungen, die ebenfalls Miss-<br />

verständnisse fördern könnte (vgl. BMG-Beirat 2009b: 35).<br />

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