20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
nierten Leistungen für die Pflegeversicherung zugrunde. Die Höhe der Pflegesätze wurde<br />
jedoch so festgelegt, dass<br />
a) die Summe der Pflegesätze gegenüber den heutigen Beträgen konstant bleibt und<br />
b) alle Bewohner gleichmäßig mit Zuzahlungen belastet würden 19 .<br />
Beispiel für die Festlegung von Pflegesätzen mit dem Ziel<br />
der Nivellierung von Zuzahlungen der Bewohner<br />
Einrichtung<br />
C D E<br />
Heutige Pflegestufen* Pflegesatz / Zuzahlung pro Tag (in Euro, gerundet)<br />
nicht pflegebedürftig: 27 / 27 32 / 32 35 / 35<br />
Pflegestufe I: 33,5 Euro 42 / 8 48 / 14 51 / 18<br />
Pflegestufe II: 41,9 Euro 60 / 18 66 / 24 71 / 29<br />
Pflegestufe III: 48,2 Euro 79 / 31 85 / 37 91 / 43<br />
Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 169.900 210.000 117.200<br />
Zukünftige Leistungen d. Pflegev. (fiktiv)* Pflegesatz / Zuzahlung pro Tag (in Euro, gerundet)<br />
nicht pflegebedürftig: 11 / 11 14 / 14 15 / 15<br />
Bedarfsgrad 1: 20 / 20 24 / 24 27 / 27<br />
Bedarfsgrad 2: 45 / 16 58 / 29 62 / 33<br />
Bedarfsgrad 3: 53 / 16 67 / 29 71 / 33<br />
Bedarfsgrad 4: 62 / 16 75 / 29 79 / 33<br />
Bedarfsgrad 5: 70 / 16 84 / 29 88 / 33<br />
Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 169.900 209.600 116.600<br />
*Umgerechnet auf Euro/Tag<br />
Die Pflegesätze in diesem Beispiel liegen recht nahe beieinander, was darauf zurückzuführen<br />
ist, dass auch die angenommenen Geldwerte für Leistungen der Pflegeversicherung (wie<br />
im heutigen Pflegestufensystem) eine eher geringe Streuung aufweisen (zwischen 890 und<br />
1.670 Euro, s.o.). Bei einer solchen Lösung entstünden daher größere Spreizungen der Pflegesätze,<br />
wenn der Gesetzgeber die Leistungshöhe je Bedarfsgrad stärker abstufen bzw.<br />
größeren Abständen versehen würde.<br />
Es sei betont, dass es an dieser Stelle nicht um die Frage geht, welche Konstellation im Verhältnis<br />
zwischen Leistungen aus der Pflegeversicherung und Pflegesätzen sinnvoll sein<br />
könnte, sondern um die Gestaltbarkeit der Kostenstrukturen. Die Beispielrechnungen dokumentieren,<br />
dass die Gestaltbarkeit von Kostenstrukturen in der vollstationären pflegerischen<br />
Versorgung auch nach der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in hohem<br />
Maße gegeben ist. Diese Feststellung ist unter anderem deshalb wichtig, weil im Zusammenhang<br />
mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine zum Teil missverständliche Diskus-<br />
19 Die Verteilung von Zuzahlungen ist eine rein sozialpolitische Frage. Aus pflegewissenschaftlicher<br />
Sicht gibt es keine Gründe, weshalb Personen mit schweren Beeinträchtigungen durch die Pflegeversicherung<br />
stärker entlastet werden sollten als Personen mit geringeren Beeinträchtigungen (oder umgekehrt).<br />
Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten hingegen könnte sich diese Frage anders darstellen.<br />
Eine Nivellierung von Zuzahlungen wäre eine Abweichung vom heutigen System, in dem die finanzielle<br />
Belastung der Bewohner je nach Pflegestufe anders ausfällt.<br />
51