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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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nierten Leistungen für die Pflegeversicherung zugrunde. Die Höhe der Pflegesätze wurde<br />

jedoch so festgelegt, dass<br />

a) die Summe der Pflegesätze gegenüber den heutigen Beträgen konstant bleibt und<br />

b) alle Bewohner gleichmäßig mit Zuzahlungen belastet würden 19 .<br />

Beispiel für die Festlegung von Pflegesätzen mit dem Ziel<br />

der Nivellierung von Zuzahlungen der Bewohner<br />

Einrichtung<br />

C D E<br />

Heutige Pflegestufen* Pflegesatz / Zuzahlung pro Tag (in Euro, gerundet)<br />

nicht pflegebedürftig: 27 / 27 32 / 32 35 / 35<br />

Pflegestufe I: 33,5 Euro 42 / 8 48 / 14 51 / 18<br />

Pflegestufe II: 41,9 Euro 60 / 18 66 / 24 71 / 29<br />

Pflegestufe III: 48,2 Euro 79 / 31 85 / 37 91 / 43<br />

Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 169.900 210.000 117.200<br />

Zukünftige Leistungen d. Pflegev. (fiktiv)* Pflegesatz / Zuzahlung pro Tag (in Euro, gerundet)<br />

nicht pflegebedürftig: 11 / 11 14 / 14 15 / 15<br />

Bedarfsgrad 1: 20 / 20 24 / 24 27 / 27<br />

Bedarfsgrad 2: 45 / 16 58 / 29 62 / 33<br />

Bedarfsgrad 3: 53 / 16 67 / 29 71 / 33<br />

Bedarfsgrad 4: 62 / 16 75 / 29 79 / 33<br />

Bedarfsgrad 5: 70 / 16 84 / 29 88 / 33<br />

Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 169.900 209.600 116.600<br />

*Umgerechnet auf Euro/Tag<br />

Die Pflegesätze in diesem Beispiel liegen recht nahe beieinander, was darauf zurückzuführen<br />

ist, dass auch die angenommenen Geldwerte für Leistungen der Pflegeversicherung (wie<br />

im heutigen Pflegestufensystem) eine eher geringe Streuung aufweisen (zwischen 890 und<br />

1.670 Euro, s.o.). Bei einer solchen Lösung entstünden daher größere Spreizungen der Pflegesätze,<br />

wenn der Gesetzgeber die Leistungshöhe je Bedarfsgrad stärker abstufen bzw.<br />

größeren Abständen versehen würde.<br />

Es sei betont, dass es an dieser Stelle nicht um die Frage geht, welche Konstellation im Verhältnis<br />

zwischen Leistungen aus der Pflegeversicherung und Pflegesätzen sinnvoll sein<br />

könnte, sondern um die Gestaltbarkeit der Kostenstrukturen. Die Beispielrechnungen dokumentieren,<br />

dass die Gestaltbarkeit von Kostenstrukturen in der vollstationären pflegerischen<br />

Versorgung auch nach der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in hohem<br />

Maße gegeben ist. Diese Feststellung ist unter anderem deshalb wichtig, weil im Zusammenhang<br />

mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine zum Teil missverständliche Diskus-<br />

19 Die Verteilung von Zuzahlungen ist eine rein sozialpolitische Frage. Aus pflegewissenschaftlicher<br />

Sicht gibt es keine Gründe, weshalb Personen mit schweren Beeinträchtigungen durch die Pflegeversicherung<br />

stärker entlastet werden sollten als Personen mit geringeren Beeinträchtigungen (oder umgekehrt).<br />

Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten hingegen könnte sich diese Frage anders darstellen.<br />

Eine Nivellierung von Zuzahlungen wäre eine Abweichung vom heutigen System, in dem die finanzielle<br />

Belastung der Bewohner je nach Pflegestufe anders ausfällt.<br />

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