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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Beide werden sich weiterentwickeln müssen. Das folgende Szenario zielt darauf ab, die Gestaltbarkeit<br />

von Pflegesätzen und Leistungen der Pflegeversicherung im Übergang von Pflegestufen<br />

zu Bedarfsgraden aufzuzeigen. Dabei wird angenommen, dass die Pflegeeinrichtungen<br />

durch diesen Übergang weder Mehreinnahmen erzielen noch Einnahmeeinbrüche in<br />

Kauf nehmen sollen. Der von der Pflegeversicherung sowie der von den Pflegebedürftigen<br />

selbst (oder den Sozialhilfeträgern) aufzuwendenden Mittel sollen sich also in der Summe<br />

nicht verändern. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten<br />

bleiben bei den Berechnungen außer Betracht, sie werden im derzeitigen Vergütungssystem<br />

gesondert, d.h. unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit kalkuliert.<br />

Die Beträge für die neuen Pflegesätze (auf der Grundlage der Bedarfsgrade) wurden dementsprechend<br />

so definiert, dass<br />

a) die Summe der monatlichen Einnahmen der Einrichtungen konstant bleibt und<br />

b) der Abstand zwischen den neuen Pflegesätzen dem Abstand zwischen den adjustierten<br />

Zeitwerten der betreffenden Bedarfsgrade entspricht.<br />

Beispiel für die Ausgestaltung neuer Pflegesätze auf der Grundlage<br />

des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

Einrichtung<br />

C D E<br />

Heutige Pflegesätze (Tagessätze in Euro, gerundet)*<br />

nicht pflegebedürftig 27 32 35<br />

Pflegestufe I 42 48 51<br />

Pflegestufe II 60 66 71<br />

Pflegestufe III 79 85 91<br />

Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 169.900 210.000 117.200<br />

Neukalkulierte Pfl.sätze (Tagessätze in Euro, gerundet)*<br />

nicht pflegebedürftig 11 14 15<br />

Bedarfsgrad 1 20 24 27<br />

Bedarfsgrad 2 33 41 45<br />

Bedarfsgrad 3 48 60 66<br />

Bedarfsgrad 4 65 81 89<br />

Bedarfsgrad 5 76 94 104<br />

Monatliche Einnahmen aus Pflegesätzen 170.000 210.000 117.400<br />

*Ohne Unterkunft und Verpflegung und ohne Investitionskosten<br />

Welche finanziellen Konsequenzen sich aus dieser Struktur für die Bewohner ergäben, ließe<br />

sich erst dann verdeutlichen, wenn die den Bedarfsgraden zuzuordnende Höhe der Leistungen<br />

aus der Pflegeversicherung bekannt wäre. Hierzu existieren bislang nur Modellannahmen.<br />

Für die exemplarische Illustration der Gestaltbarkeit von Finanzierungsstrukturen der<br />

vollstationären pflegerischen Versorgung sollen die Leistungshöhen angenommen werden,<br />

die in einem Szenario des BMG-Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

überprüft wurden 16 . In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass reguläre Leistungen<br />

16 Gemeint ist das Szenario III im Umsetzungsbericht Beirates (BMG-Beirat 2009b: 32).<br />

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