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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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1. Pflegeplanung und -dokumentation<br />

2. Stellen der ärztlich verordneten Medikation<br />

3. Zusammenarbeit mit externen Stellen<br />

4. Arbeitsbesprechungen (einrichtungsintern)<br />

5. Koordination, Organisation, Verwaltung<br />

6. Kontakte zu Angehörigen/Bezugspersonen der Bewohner<br />

7. Kooperation mit freiwilligen Helferinnen und Helfern<br />

8. Wäscheversorgung<br />

9. Mahlzeitenversorgung<br />

10. Aufräum-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten<br />

11. Tätigkeiten zur Vor-/Nachbereitung unmittelbar bewohnerbezogener Maßnahmen<br />

12. Sonstige mittelbar bewohnerbezogene Leistungen 13 .<br />

Damit wird festgelegt, dass übergreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen (Ressourcen für<br />

das Qualitätsmanagement) und Fortbildungsmaßnahmen von geringem Umfang an anderer<br />

Stelle zu berücksichtigen sind. Unterstellt wird auch, dass sich der Aufwand für Fachkräfte<br />

durch eine Reorganisation bewohnerferner Arbeiten vermindern lässt, insbesondere im Bereich<br />

der Aufräum- und Reinigungsarbeiten sowie der Wäscheversorgung. Diese Annahmen<br />

wurden im Rahmen einer entsprechenden Organisationsentwicklung in den Einrichtungen,<br />

die am Projekt Referenzmodelle beteiligt waren, im Grundsatz bestätigt. Andererseits umfassen<br />

die oben aufgeführten Aufgabenbereiche auch die Vorbereitung unmittelbar bewohnerbezogener<br />

Maßnahmen. Während die Nachbereitung von Maßnahmen (vor allem Aufräum-<br />

und Reinigungsarbeiten sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Mahlzeitenversorgung)<br />

in den Daten der NRW-Studie enthalten sind, wurden einige vorbereitende Arbeiten<br />

(z.B. Zurechtlegen von Materialien vor dem Legen eines Katheters) vermutlich nicht vollständig<br />

berücksichtigt. Zum Teil geschah dies mit der Kategorie Sonstiges . Diese möglicherweise<br />

nicht ganz vollständig erfassten Arbeiten fallen allerdings nicht besonders ins Gewicht,<br />

so dass der Anteilswert von 33,3% durch diese Ergänzung nicht wesentlich berührt wird.<br />

Übertragen auf die Stichprobe aus der NRW-Studie und unter Berücksichtigung der neuen<br />

Leistungszeiten (adjustierte Zeitwerte je NBA-Bedarfsgrad, Mittelwert: 88 Minuten) ergibt<br />

sich ein durchschnittlicher Zeitumfang von 44 Minuten je Bewohner und Tag (Verhältnis direkte<br />

indirekte Pflege: 2/3 1/3), d.h. ein Gesamtaufwand von rund 132 Minuten je Bewohner<br />

und Tag. Damit liegen diese theoretischen Werte trotz der Annahme eines erhöhten<br />

Leistungsumfangs im Bereich der psychosozialen Hilfen nahe bei den empirischen Werten<br />

der Studie. Mit diesem Ergebnis ist eine der wichtigsten Anforderungen der Konzeption einer<br />

empirisch begründeten <strong>Personalbemessung</strong> erfüllt.<br />

Unterschiedliche Auffassungen gibt es in der Literatur zu der Frage, ob zum Zweck der <strong>Personalbemessung</strong><br />

ein pauschaler Zeitwert für mittelbar bewohnerbezogene Maßnahmen eingesetzt<br />

werden soll oder ob der Zeitaufwand im Verhältnis zu den direkten Leistungen besser<br />

individuell als anteiliger Wert zu kalkulieren ist. Die zuletzt genannte Lösung scheint einem<br />

bedarfsorientierten Versorgungsgeschehen auf den ersten Blick besser gerecht zu wer-<br />

13 Gestaltung der Räumlichkeiten (zur Gewährleistung einer sicheren und orientierungsfördernden<br />

Umgebung und zur Förderung des Wohlbefindens der Bewohner), Hol- und Bringdienste, Einkäufe für<br />

die Bewohner.<br />

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