23.04.2013 Aufrufe

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu berücksichtigen ist schließlich, dass in den ermittelten Zeitwerten auch Unterstützungsleistungen<br />

enthalten sind, die von Mitarbeitern erbracht wurden, die nicht zum Stammpersonal<br />

der Einrichtungen gehören (z.B. Zivildienstleistende, Praktikanten, Auszubildende). Auf<br />

sie entfiel bei der NRW-Studie ein Anteil von immerhin 10% der Leistungszeiten im Bereich<br />

der mittelbar bewohnerbezogenen Maßnahmen. Damit entsteht eine besondere Schwierigkeit:<br />

Praktikanten und Auszubildende werden bei den Vergütungsverhandlungen nicht voll,<br />

sondern nach einem bestimmten Schlüssel (d.h. nur anteilsmäßig) dem Personalbestand der<br />

Einrichtungen zugeordnet. Die Hilfeleistung, die sie im Versorgungsalltag erbringen (z.B.<br />

Hilfe beim Mittagessen oder Begleitung zur Toilette) unterscheidet sich jedoch in Art und<br />

Umfang nicht wesentlich von den Leistungen, die beispielsweise durch Hilfskräfte aus dem<br />

Stammpersonal erbracht werden. Insofern wäre es sachgerecht, den tatsächlichen Stundenumfang,<br />

den diese Personen in der Versorgung/Betreuung mitwirken, zugrunde zu legen.<br />

Auf diese Weise wurde bei der Ermittlung einer Betreuungsrelation im NRW-Projekt verfahren,<br />

um die Zahlen mit anderen Daten vergleichbar zu machen. Das bedeutet, dass bei den<br />

ermittelten Zeitwerten für unmittelbar bewohnerbezogene Maßnahmen der Anteil berücksichtigt<br />

werden müsste, der für die nicht zum Stammpersonal gehörenden Mitarbeiter veranschlagt<br />

wird. Zur Frage der Anrechnung existieren im heutigen Vergütungssystem unterschiedliche<br />

Verfahrensweisen in den Bundesländern, so dass im Rahmen des Projektes<br />

ähnlich wie im Falle der Jahresnettoarbeitszeit keine Festlegungen erfolgen können. Zum<br />

Zweck der Modellrechnungen müssen später allerdings bestimmte Annahmen getroffen werden<br />

(s. Kapitel 8.2).<br />

5.3 Indirekte Leistungen<br />

Neben den direkten Pflegezeiten sind bei der Ermittlung des Personalbedarfs auch die indirekten<br />

Leistungen zu berücksichtigen. Sie wurden im Rahmen der NRW-Studie als mittelbar<br />

bewohnerbezogene Leistungen bezeichnet. Es handelt sich um Leistungen, die von den für<br />

die Bewohnerversorgung zuständigen Mitarbeitern erbracht werden, allerdings nicht in unmittelbarem<br />

Kontakt zum Bewohner. Die Kernbereiche der Hauswirtschaft sowie Verwaltungsarbeiten<br />

oder technische Instandsetzung und ähnliche Tätigkeiten, die im Zuständigkeitsbereich<br />

anderer Arbeitsbereiche bzw. Personen liegen, gehören nicht zu den mittelbar Bewohnerbezogenen<br />

Leistungen.<br />

Es gibt allerdings keine einheitliche Definition indirekter Pflege, und auch die verfügbaren<br />

Untersuchungsergebnisse weisen in dieser Hinsicht große Unterschiede auf (vgl. BMFSFJ<br />

2005). Besonders die Frage der Zuordnung von hauswirtschaftlichen Aufgaben wird unterschiedlich<br />

beantwortet.<br />

Da in diesem Bereich bislang keine besseren und verlässlicheren empirischen Daten auf<br />

Basis einer vergleichbaren Stichprobe existieren, bildeten die Daten der NRW-Studie auch<br />

hier den Bezugspunkt der Entwicklung von Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong>. Ihnen zufolge<br />

liegt der dafür zu veranschlagende Zeitumfang im Durchschnitt bei 50 Minuten je Bewohner<br />

und Tag. Darin einbezogen sind folgende Maßnahmen:<br />

42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!