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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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eine Anpassung der Zeiten für Hilfen bei Alltagsverrichtungen zu entwickeln, ohne dies mit<br />

konkreten Versorgungskonzepten zu verknüpfen. Im Bereich der speziellen Pflege schließlich<br />

wäre die Annahme von systematischen Qualitätsdefiziten oder Unterversorgung reichlich<br />

spekulativ. Damit würde man unterstellen, dass die Mitarbeiter der Einrichtungen systematisch<br />

entgegen der ärztlichen Ver- oder Anordnung handeln ein abwegiger Gedanke. In der<br />

NRW-Studie jedenfalls gab es keine Hinweise auf solche Konstellationen.<br />

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob die oben vorgestellten Zeitwerte nicht zu hoch angesetzt<br />

sind. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Gemessen an den empirisch gestützten<br />

Erkenntnissen, die mit der NRW-Studie gewonnen wurden, spricht vieles gegen die<br />

Annahme einer systematischen Überschätzung, die das übliche Maß gewöhnlicher Messungenauigkeit<br />

übersteigt. Eine differenzierte Betrachtung der Untersuchungsergebnisse zum<br />

Maßnahmenbereich Hilfen bei Alltagsverrichtungen führte vielmehr zu folgendem Ergebnis:<br />

Die in den untersuchten Wohnbereichen geleistete Pflege kann also, im Hinblick auf Häufigkeit<br />

und Zeitumfang der Maßnahmen, im Bereich der Hilfen bei Alltagsverrichtungen als eine<br />

Versorgung charakterisiert werden, die offenbar nicht oder allenfalls wenig über das Mindestmaß<br />

an Unterstützung hinaus geht, das zur Sicherstellung dieser Verrichtungen unbedingt<br />

erforderlich ist. Bei dieser Einschätzung wäre sicherlich zwischen den einbezogenen<br />

Einrichtungen noch einmal genauer zu differenzieren, doch ungeachtet dessen erscheint sie<br />

im Gesamtbild gerechtfertigt (Wingenfeld/Schnabel 2002: 87).<br />

Wenngleich es keine belastbaren Hinweise auf eine systematische Bedarfsüberschätzung<br />

oder -unterschätzung gibt, bleibt eine gewisse Restunsicherheit aufgrund der Variabilität der<br />

Versorgungsorganisation in den Einrichtungen und etwaiger Ungenauigkeiten bei der Zeiterfassung<br />

bestehen. Es kommt hinzu, dass es auf der einen Seite Einrichtungen gibt, die diesen<br />

Versorgungsumfang bereits heute realisieren, auf der anderen Seite jedoch auch Einrichtungen,<br />

die mit deutlich weniger Zeitaufwand auskommen . Dieses Auskommen bewegt<br />

sich allerdings häufig in den Grenzbereichen einer bedarfsgerechten Versorgung, was<br />

unter Qualitätsgesichtspunkten nicht tragfähig erscheint. Schließlich finden sich in den Bundesländern<br />

gerade im Hinblick auf den Versorgungsumfang sehr unterschiedliche Situationen,<br />

die sich beispielsweise im Gefälle der Personalrichtwerte für die Pflegestufen ausdrücken.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es dringend empfehlenswert, vorerst vor allem das Relativgewicht<br />

des Zeitaufwands je Bedarfsgrad und nicht die absoluten Zeitwerte zugrunde zu legen.<br />

Gemessen an den Strukturen der statistischen Verteilung, in der sich die Leistungszeiten je<br />

Bedarfsgrad bewegen, könnte eine Marge von 10% angesetzt werden, in der sich Richtwerte<br />

bewegen könnten. Diese Marge entspricht etwa einer halben Standardabweichung des<br />

adjustierten Gesamtaufwands. Auch dies ist jedoch keine zwingende Lösung. Aus Praktikabilitätsgründen<br />

könnte es auch sinnvoll sein, einen größeren Korridor zu definieren.<br />

Um die weiteren Ausführungen überschaubar zu halten, wird jedoch darauf verzichtet, alternative<br />

Berechnungen innerhalb dieser Marge durchzuführen. Zugrunde gelegt werden vielmehr<br />

die ermittelten Durchschnittswerte, und zwar ausschließlich zu Demonstrationszwecken<br />

die absoluten Zeitwerte.<br />

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