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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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einen immobilen Bewohner mit ausgeprägten Verhaltensproblemen wird also der gleiche<br />

Leistungsaufwand veranschlagt wie für einen mobilen Bewohner, dessen Verhaltensprobleme<br />

ähnlich stark ausgeprägt sind.<br />

Ausgehend von diesen Überlegungen wurden neue Durchschnittszeiten für den Leistungsaufwand<br />

je Bedarfsgrad berechnet (sie werden im Folgenden als adjustierte Zeitwerte bezeichnet).<br />

Die Berechnung erfolgte gesondert für die Maßnahmebereiche:<br />

1. Hilfen bei Alltagsverrichtungen (HBA)<br />

2. Spezielle Pflege (SPF sog. Behandlungspflege)<br />

3. Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen (PSY).<br />

Adjustierte Zeitwerte nach Bedarfsgraden und Maßnahmebereichen<br />

(Minuten je Bewohner und Tag, ohne indirekte Leistungen)<br />

HBA SPF PSY Summe<br />

kein BG 7,2 2,8 8,7 18,7<br />

BG 1 14,8 4,2 14,2 33,3<br />

BG 2 33,7 5,0 17,1 55,8<br />

BG 3 53,6 6,1 22,5 82,2<br />

BG 4 79,5 6,4 24,5 110,3<br />

BG 5 95,0 9,4 25,0 129,4<br />

Stellt man dieses Ergebnis nicht in absoluten Zahlen, sondern mit standardisierten Werten<br />

dar, setzt man also die Zeitwerte zueinander in Beziehung, ergibt sich folgendes Bild:<br />

Verhältnis zwischen den adjustierten Zeitwerten<br />

(BG 2 = 100%, ohne indirekte Leistungen)<br />

HBA SPF PSY Summe<br />

kein BG 21 57 51 34<br />

BG 1 44 85 83 60<br />

BG 2 100 100 100 100<br />

BG 3 159 123 131 147<br />

BG 4 236 129 143 198<br />

BG 5 282 189 146 232<br />

Der Gesamtleistungsumfang liegt im Falle des BG 3 also ungefähr 1,5 mal so hoch wie der<br />

Leistungsumfang des BG 2, der Summenwert des BG 4 liegt fast genau doppelt so hoch.<br />

Das Verhältnis zwischen den adjustierten Zeitwerten der Bedarfsgrade fällt je nach Maßnahmenbereich<br />

allerdings etwas anders aus. Die größte Spreizung ergibt sich im Bereich der<br />

Hilfen bei Alltagsverrichtung, hier beläuft sich der Zeitwert des BG 5 fast auf das Dreifache<br />

des Wertes für den BG 2. Ganz andere Relationen ergeben sich im Bereich Unterstützung<br />

bei psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen (PSY): Der Wert des BG 5<br />

liegt lediglich 1,5 mal so hoch wie der des BG 2. Auffällig an den Werten dieses Maßnahmenbereichs<br />

ist, dass es ab dem BG 3 nur noch eine geringe und ab dem BG 4 fast keine<br />

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