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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Davon abgesehen sind jedoch ähnliche Strukturen erkennbar. Im Gesamtbild kann daher<br />

davon ausgegangen werden, dass die Daten der NRW-Studie eine auch für die heutigen<br />

Verhältnisse typische Bewohnerstruktur abbilden. Die leichten Abweichungen bei den Pflegestufen<br />

I und III tun dieser Feststellung keinen Abbruch, sie sind für Ermittlung der benötigten<br />

Angaben zum Leistungsumfang ohne Belang.<br />

Nach der Nachbildung der Bedarfsgrade ist die Berechnung des durchschnittlichen Leistungsumfangs<br />

je Bedarfsgrad mit Hilfe der Leistungsdaten aus der NRW-Studie prinzipiell<br />

möglich. Die einfachste Methode besteht darin, den Mittelwert des Leistungsumfangs je Bedarfsgrad<br />

zu berechnen. Zwei Aspekte machten es jedoch notwendig, etwas anders vorzugehen:<br />

Auswirkungen von Ausreißern: Ausreißer sind Fälle mit ungewöhnlich hohen oder niedrigen<br />

Leistungszeiten, Leistungszeiten also, die für die jeweilige Fallgruppe als untypisch<br />

anzusehen sind. Es kann sich beispielsweise um Bewohner handeln, die während der<br />

Erhebung aufgrund einer akuten Erkrankung vorübergehend einen besonders hohen<br />

Pflegebedarf aufwiesen, oder um Bewohner, die aufgrund besonderer Verhältnisse in<br />

den Einrichtungen sehr viele Leistungen erhielten. Um einen tragfähigen Durchschnitt der<br />

Leistungszeiten für jeden Bedarfsgrad zu erhalten, blieben diese Ausreißer bei der Berechnung<br />

des Durchschnittswerts unberücksichtigt. Die statistische Methode, die dabei<br />

Anwendung fand, schließt bei der Berechnung die Fälle mit den höchsten und niedrigsten<br />

Werten aus (jeweils 5% der Fälle). Lediglich bei denjenigen Bewohnern, die nicht pflegebedürftig<br />

im Sinne des NBA sind, wurde davon Abstand genommen (da es hier per definitionem<br />

keine Ausreißer mit niedrigen Werten geben kann).<br />

Wie im Falle der Einschätzungen, auf denen das Bedarfsklassifikationssystem des Projekts<br />

Referenzmodelle aufbaute, wird auch hier davon ausgegangen, dass die mit der<br />

NRW-Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur ermittelten Ist-Zeiten nicht in allen Bereichen<br />

unverändert übernommen werden können. Diese Ist-Zeiten markieren im Falle<br />

körperbezogener Maßnahmen einen Rahmen, in dem nach fachlichen Kriterien zwar keine<br />

optimale, aber eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann. Sie berücksichtigen<br />

allerdings nicht hinreichend die Unterstützung der Bewohner bei der Bewältigung<br />

psychischer Problemlagen. Diese Versorgungsaufgaben wurden bei einem Teil der<br />

Bewohner, wie im Bericht zur NRW-Studie ausführlich dargelegt, nicht in ausreichendem<br />

Maße wahrgenommen (Wingenfeld/Schnabel 2002: 87ff und 106ff). Es zeigte sich vielmehr,<br />

dass Bewohner mit Einschränkungen im Bereich der Mobilität trotz vorhandener<br />

kognitiver Einschränkungen und psychischer Problemlagen deutlich weniger Hilfeleistungen<br />

erhielten als Bewohner, die ähnliche Problemlagen aufwiesen, deren Mobilität jedoch<br />

unbeeinträchtigt war.<br />

Die Daten der Studie, die über psychosoziale Unterstützung Auskunft geben, können daher<br />

nicht unverändert übernommen werden. Ausgehend von der Annahme, dass die Leistungszeiten<br />

der mobilen und weitgehend mobilen Bewohner eher als bedarfsgerecht gelten können<br />

als die durch Versorgungsdefizite gekennzeichneten Zeiten bei anderen Bewohnern,<br />

wurden erstere als Grundlage für die Berechnungen herangezogen. Die mobilen Bewohner<br />

bilden somit die Referenzgruppe für die Kalkulation des notwendigen Leistungsumfangs. Für<br />

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