20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Davon abgesehen sind jedoch ähnliche Strukturen erkennbar. Im Gesamtbild kann daher<br />
davon ausgegangen werden, dass die Daten der NRW-Studie eine auch für die heutigen<br />
Verhältnisse typische Bewohnerstruktur abbilden. Die leichten Abweichungen bei den Pflegestufen<br />
I und III tun dieser Feststellung keinen Abbruch, sie sind für Ermittlung der benötigten<br />
Angaben zum Leistungsumfang ohne Belang.<br />
Nach der Nachbildung der Bedarfsgrade ist die Berechnung des durchschnittlichen Leistungsumfangs<br />
je Bedarfsgrad mit Hilfe der Leistungsdaten aus der NRW-Studie prinzipiell<br />
möglich. Die einfachste Methode besteht darin, den Mittelwert des Leistungsumfangs je Bedarfsgrad<br />
zu berechnen. Zwei Aspekte machten es jedoch notwendig, etwas anders vorzugehen:<br />
Auswirkungen von Ausreißern: Ausreißer sind Fälle mit ungewöhnlich hohen oder niedrigen<br />
Leistungszeiten, Leistungszeiten also, die für die jeweilige Fallgruppe als untypisch<br />
anzusehen sind. Es kann sich beispielsweise um Bewohner handeln, die während der<br />
Erhebung aufgrund einer akuten Erkrankung vorübergehend einen besonders hohen<br />
Pflegebedarf aufwiesen, oder um Bewohner, die aufgrund besonderer Verhältnisse in<br />
den Einrichtungen sehr viele Leistungen erhielten. Um einen tragfähigen Durchschnitt der<br />
Leistungszeiten für jeden Bedarfsgrad zu erhalten, blieben diese Ausreißer bei der Berechnung<br />
des Durchschnittswerts unberücksichtigt. Die statistische Methode, die dabei<br />
Anwendung fand, schließt bei der Berechnung die Fälle mit den höchsten und niedrigsten<br />
Werten aus (jeweils 5% der Fälle). Lediglich bei denjenigen Bewohnern, die nicht pflegebedürftig<br />
im Sinne des NBA sind, wurde davon Abstand genommen (da es hier per definitionem<br />
keine Ausreißer mit niedrigen Werten geben kann).<br />
Wie im Falle der Einschätzungen, auf denen das Bedarfsklassifikationssystem des Projekts<br />
Referenzmodelle aufbaute, wird auch hier davon ausgegangen, dass die mit der<br />
NRW-Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur ermittelten Ist-Zeiten nicht in allen Bereichen<br />
unverändert übernommen werden können. Diese Ist-Zeiten markieren im Falle<br />
körperbezogener Maßnahmen einen Rahmen, in dem nach fachlichen Kriterien zwar keine<br />
optimale, aber eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann. Sie berücksichtigen<br />
allerdings nicht hinreichend die Unterstützung der Bewohner bei der Bewältigung<br />
psychischer Problemlagen. Diese Versorgungsaufgaben wurden bei einem Teil der<br />
Bewohner, wie im Bericht zur NRW-Studie ausführlich dargelegt, nicht in ausreichendem<br />
Maße wahrgenommen (Wingenfeld/Schnabel 2002: 87ff und 106ff). Es zeigte sich vielmehr,<br />
dass Bewohner mit Einschränkungen im Bereich der Mobilität trotz vorhandener<br />
kognitiver Einschränkungen und psychischer Problemlagen deutlich weniger Hilfeleistungen<br />
erhielten als Bewohner, die ähnliche Problemlagen aufwiesen, deren Mobilität jedoch<br />
unbeeinträchtigt war.<br />
Die Daten der Studie, die über psychosoziale Unterstützung Auskunft geben, können daher<br />
nicht unverändert übernommen werden. Ausgehend von der Annahme, dass die Leistungszeiten<br />
der mobilen und weitgehend mobilen Bewohner eher als bedarfsgerecht gelten können<br />
als die durch Versorgungsdefizite gekennzeichneten Zeiten bei anderen Bewohnern,<br />
wurden erstere als Grundlage für die Berechnungen herangezogen. Die mobilen Bewohner<br />
bilden somit die Referenzgruppe für die Kalkulation des notwendigen Leistungsumfangs. Für<br />
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