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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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5. Das Basismodell zur Bedarfsklassifikation mit dem NBA<br />

Eine sehr einfache Methode der Bedarfsklassifikation mit dem NBA besteht darin, die vom<br />

NBA unterschiedenen Grade der Pflegebedürftigkeit ( Bedarfsgrade ) als Kriterium der Klassifikation<br />

bzw. Fallgruppenbildung zu verwenden. Es gäbe damit also sechs Fallgruppen:<br />

Fünf Gruppen entsprechend der fünf Bedarfsgrade und eine weitere Gruppe für Personen,<br />

die zwar in einem Heim leben, aber nur geringfügige Beeinträchtigungen der Selbständigkeit<br />

aufweisen und damit die Schwelle zum Bedarfsgrad 1 nicht erreichen.<br />

Diese Art der Klassifikation wird im Folgenden als Basismodell bezeichnet. Dieser Begriff<br />

soll unter anderem verdeutlichen, dass alle anderen Varianten der Fallgruppenbildung, die<br />

im Projekt Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> entwickelt wurden, darauf aufbauen. Anders<br />

gesagt: Durch Hinzunahme weiterer Kriterien zur Bildung von Untergruppen innerhalb<br />

einer Basisfallgruppe lässt sich die Klassifizierung verfeinern, wobei dann zu prüfen ist, inwieweit<br />

diese Verfeinerung für die Praxis der Versorgung oder die <strong>Personalbemessung</strong> einen<br />

zusätzlichen Vorteil mit sich bringt (s. Kapitel 6).<br />

5.1 Das NBA als Grundlage zur Fallgruppenbildung<br />

Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit mit dem neuen Begutachtungsassessment bildet<br />

die Grundlage für alle Klassifikationen, die im Rahmen des vorliegenden Projektes entwickelt<br />

wurden. Dabei findet die optimierte Version des NBA Anwendung, die im zweiten Bericht des<br />

BMG-Beirates zur Verwendung empfohlen wird. Die Erfahrungen bei der bundesweiten Erprobung<br />

des NBA (vgl. Windeler et al. 2008) hatten gezeigt, dass das Instrument bei Personen<br />

mit geringen Beeinträchtigungen zum Teil übersensitiv reagiert. Vor diesem Hintergrund<br />

erfolgte eine leichte Anpassung der <strong>Bewertung</strong>ssystematik. Weitere Modifikationen betrafen<br />

andere Details der <strong>Bewertung</strong>ssystematik, die jedoch die Einschätzungsmaßstäbe des NBA<br />

nur marginal berühren. So erwies es sich beispielsweise als überflüssig, innerhalb des Moduls<br />

3 des NBA (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) Sondergewichtungen<br />

einzelner Items zu definieren. Eine wichtige inhaltliche Modifikation betrifft das Modul 2<br />

(Kognitive und kommunikative Fähigkeiten). Anders als in der Ursprungsversion des NBA<br />

werden in der optimierten Version alle 11 Items des Moduls gewertet. Die Schwellenwerte für<br />

den Summenscore wurden entsprechend angehoben.<br />

Die Merkmale der Pflegebedürftigkeit, auf der die neue Bedarfsklassifikation aufbaut, speisen<br />

sich vorrangig aus den ersten sechs Module des NBA, die auch zur Ermittlung eines<br />

Grads der Pflegebedürftigkeit (Bedarfsgrad = BG) genutzt werden. Es fließen also folgende<br />

Bereiche der Selbständigkeit bzw. Fähigkeiten ein:<br />

1. Mobilität<br />

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten<br />

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen<br />

4. Selbstversorgung<br />

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