23.04.2013 Aufrufe

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

fünf Bedarfsgraden des Neuen Begutachtungsassessments liegt eine tragfähige Alternative<br />

vor, und es gibt weitere Ansätze der <strong>Personalbemessung</strong>, die sich um die Vermeidung fachlicher<br />

Verkürzungen bemühen (s. Anhang).<br />

Unabhängig von der Beschaffenheit eines zu den Pflegestufen alternativen Klassifikationssystems<br />

stößt jedoch jedes neue Konzept auf rechtliche Regelungen, die mitunter bis ins<br />

Detail auf die Pflegestufensystematik zugeschnitten sind. Dies gilt auch und besonders für<br />

Rechtvorschriften, mit denen ein Rahmen für die Vergütungsverhandlungen in der vollstationären<br />

pflegerischen Versorgung festgelegt wird. Das gesamte Finanzierungssystem im Bereich<br />

des SGB XI ist so eng mit der Pflegestufensystematik verknüpft, dass es mitunter<br />

schwer fällt zu entscheiden, welchen Spielraum der gesetzliche Rahmen für neue Formen<br />

der Bedarfsklassifikation und für ein darauf aufbauendes <strong>Personalbemessung</strong>sverfahren<br />

überhaupt lässt. Das SGB XI nimmt zwar explizit auf die Möglichkeit Bezug, anstelle der heute<br />

verbreiteten Personalrichtwerte andere Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs zu<br />

verwenden, doch müssen letztendlich Pflegesätze definiert werden, die an die Pflegestufensystematik<br />

gebunden sind. So jedenfalls sind die meisten Gesetzespassagen zu leistungsrechtlichen<br />

und vergütungstechnischen Aspekten auf dem Feld der vollstationären Pflege<br />

ausgerichtet. Welche formalen Komplikationen diese Struktur zur Folge hätte, wenn eine von<br />

den Pflegestufen losgelöste Klassifikation zum Einsatz käme, ist schwer absehbar.<br />

Dies zu beantworten war nicht Ziel des Projektes, und dennoch stellt sich im Hinblick auf die<br />

Praktikabilität der neu entwickelten Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> die Frage nach<br />

den Möglichkeiten und Grenzen der Harmonisierung mit dem heutigen Finanzierungssystem,<br />

sollte der angestrebte Übergang zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorläufig nicht<br />

vollzogen werden. Wie gesagt: Das heutige SGB XI lässt andere Klassifikationsansätze zum<br />

Zweck der <strong>Personalbemessung</strong> formal explizit zu. Wie formale Detailfragen zu beantworten<br />

sind, um andere Ansätze tatsächlich adaptieren zu können, muss an dieser Stelle jedoch<br />

offen bzw. der Klärung im praktischen Prozess überlassen bleiben.<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!