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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Methoden zur Umrechnung von Versorgungs- in Personalbedarf<br />

Ein wichtiger Baustein eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems ist eine Methode zur Umrechnung<br />

des Leistungsbedarfs in Personalressourcen. Hierbei handelt es sich um eine formale<br />

Berechnung, die in ähnlicher Form für alle Bereiche angewendet wird, in denen eine analytische<br />

<strong>Personalbemessung</strong> Anwendung findet. Von zentraler Bedeutung ist dabei die faktische<br />

zeitliche Verfügbarkeit eines Mitarbeiters im Jahresdurchschnitt, d.h. die tatsächliche<br />

Anwesenheitszeit der Mitarbeiter im Verlauf eines Jahres. Diese Größe ergibt sich aus der<br />

Verrechnung von<br />

vertraglich vereinbarter Wochenarbeitszeit,<br />

Urlaubszeiten/Feiertagen und<br />

Ausfallzeiten infolge Krankheit oder anderer Gründe.<br />

Das Ergebnis dieser Berechnungen variiert je nach Bundesland und kann sogar innerhalb<br />

der einzelnen Bundesländer zwischen den Einrichtungen Unterschiede aufweisen. Für Vorausberechnungen<br />

des Personalbedarfs wird häufig Bezug genommen auf Richtwerte der<br />

Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), die die Arbeitszeit<br />

einer Normalarbeitskraft für die Bundesländer darstellen.<br />

Da die Umrechnung des erforderlichen Leistungsaufwands ein Standardverfahren der <strong>Personalbemessung</strong><br />

darstellt, bedarf sie im vorliegenden Bericht keiner näheren Darstellung. Im<br />

Bericht wird exemplarisch ein Wert von 1.578 Arbeitsstunden pro Jahr zugrunde gelegt. Dies<br />

dient allerdings nur der Illustration bzw. der Durchführung verschiedener Beispielberechnungen.<br />

Beim praktischen Einsatz eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems ist stets im Einzelfall zu<br />

überprüfen, welche tatsächliche Anwesenheitszeit zugrunde gelegt wird (je nach Bundesland<br />

und Wochenarbeitszeit).<br />

4.3 Bedarfsklassifikation und Pflegestufensystematik<br />

Abschließend sei noch auf eine spezielle Frage der Praktikabilität hingewiesen, die eher<br />

grundsätzlicher Natur ist und weniger die Methoden zur Ermittlung des Personalbedarfs betrifft<br />

als vielmehr die allgemeinen Rahmenbedingungen für deren Einsatz.<br />

Ein Bedarfsklassifikationssystem bzw. ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem, das fachlichen Anforderungen<br />

und dem Stand des Wissens gerecht wird, kann nicht auf der heutigen Pflegestufensystematik<br />

aufbauen. Seit vielen Jahren wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB<br />

XI als zu schmal kritisiert, und heute besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass<br />

dieser Begriff zeitnah neu mit Inhalt gefüllt werden sollte. Das bedeutet allerdings auch, dass<br />

die heutige Pflegestufensystematik als ein Konstrukt anzusehen ist, das nur einen Teil der<br />

Versorgungswirklichkeit abbildet, noch dazu fachlich verkürzt, weil die Pflege durch Menschen<br />

ohne Pflegeausbildung als Bezugsrahmen dient und daher fachliche Standards unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein Bedarfsklassifikationssystem, das fachlich und wissenschaftlich überzeugen soll, muss<br />

einen anderen Bezugsrahmen wählen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den<br />

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