20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Methoden zur Umrechnung von Versorgungs- in Personalbedarf<br />
Ein wichtiger Baustein eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems ist eine Methode zur Umrechnung<br />
des Leistungsbedarfs in Personalressourcen. Hierbei handelt es sich um eine formale<br />
Berechnung, die in ähnlicher Form für alle Bereiche angewendet wird, in denen eine analytische<br />
<strong>Personalbemessung</strong> Anwendung findet. Von zentraler Bedeutung ist dabei die faktische<br />
zeitliche Verfügbarkeit eines Mitarbeiters im Jahresdurchschnitt, d.h. die tatsächliche<br />
Anwesenheitszeit der Mitarbeiter im Verlauf eines Jahres. Diese Größe ergibt sich aus der<br />
Verrechnung von<br />
vertraglich vereinbarter Wochenarbeitszeit,<br />
Urlaubszeiten/Feiertagen und<br />
Ausfallzeiten infolge Krankheit oder anderer Gründe.<br />
Das Ergebnis dieser Berechnungen variiert je nach Bundesland und kann sogar innerhalb<br />
der einzelnen Bundesländer zwischen den Einrichtungen Unterschiede aufweisen. Für Vorausberechnungen<br />
des Personalbedarfs wird häufig Bezug genommen auf Richtwerte der<br />
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), die die Arbeitszeit<br />
einer Normalarbeitskraft für die Bundesländer darstellen.<br />
Da die Umrechnung des erforderlichen Leistungsaufwands ein Standardverfahren der <strong>Personalbemessung</strong><br />
darstellt, bedarf sie im vorliegenden Bericht keiner näheren Darstellung. Im<br />
Bericht wird exemplarisch ein Wert von 1.578 Arbeitsstunden pro Jahr zugrunde gelegt. Dies<br />
dient allerdings nur der Illustration bzw. der Durchführung verschiedener Beispielberechnungen.<br />
Beim praktischen Einsatz eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems ist stets im Einzelfall zu<br />
überprüfen, welche tatsächliche Anwesenheitszeit zugrunde gelegt wird (je nach Bundesland<br />
und Wochenarbeitszeit).<br />
4.3 Bedarfsklassifikation und Pflegestufensystematik<br />
Abschließend sei noch auf eine spezielle Frage der Praktikabilität hingewiesen, die eher<br />
grundsätzlicher Natur ist und weniger die Methoden zur Ermittlung des Personalbedarfs betrifft<br />
als vielmehr die allgemeinen Rahmenbedingungen für deren Einsatz.<br />
Ein Bedarfsklassifikationssystem bzw. ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem, das fachlichen Anforderungen<br />
und dem Stand des Wissens gerecht wird, kann nicht auf der heutigen Pflegestufensystematik<br />
aufbauen. Seit vielen Jahren wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB<br />
XI als zu schmal kritisiert, und heute besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass<br />
dieser Begriff zeitnah neu mit Inhalt gefüllt werden sollte. Das bedeutet allerdings auch, dass<br />
die heutige Pflegestufensystematik als ein Konstrukt anzusehen ist, das nur einen Teil der<br />
Versorgungswirklichkeit abbildet, noch dazu fachlich verkürzt, weil die Pflege durch Menschen<br />
ohne Pflegeausbildung als Bezugsrahmen dient und daher fachliche Standards unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Ein Bedarfsklassifikationssystem, das fachlich und wissenschaftlich überzeugen soll, muss<br />
einen anderen Bezugsrahmen wählen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den<br />
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