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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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wird aus einer Pflegestufe, die auf der Basis von Kriterien für die häusliche Pflege ermittelt<br />

wird ( Laienpflegezeiten , durchschnittliche Wohnsituation etc.), auf den Personalbedarf in<br />

der vollstationären Pflege geschlossen. Mit dem im vorliegenden Projekt entwickelten Ansatz<br />

wird aus dem Grad der Abhängigkeit von personeller Hilfe der notwendige Leistungsumfang<br />

abgeleitet ein Verfahren, wie es ähnlich im amerikanischen RUG-System und in vielen anderen<br />

Klassifikationssystemen angewendet wird. Die dabei vorgenommene Unterscheidung<br />

zwischen Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf ist zum Verständnis eines Bedarfsklassifikationssystems<br />

äußerst wichtig:<br />

Pflegebedürftigkeit hier dargestellt mit Hilfe des NBA ist eine rein beschreibende Kategorie<br />

und von Pflegebedarf strikt zu unterscheiden. Sie bezeichnet ganz allgemein den Umstand,<br />

dass ein Mensch infolge gesundheitlicher Probleme auf pflegerische Hilfen angewiesen<br />

ist. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird für gewöhnlich die Pflegeversicherung<br />

stellt dabei im internationalen Vergleich eine Ausnahme dar als Grad der Selbständigkeit<br />

bzw. Abhängigkeit von personeller Hilfe dargestellt. Eine solche Darstellung umfasst Aussagen<br />

darüber, zu welchen Handlungen eine Person in der Lage ist bzw. nicht in der Lage ist,<br />

sie beinhaltet jedoch keinerlei Angaben über den Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />

Unter Pflegebedarf ist hingegen ein Teil oder die Gesamtheit der pflegerischen Hilfen zu verstehen,<br />

die als geeignet und erforderlich gelten, um pflegerisch relevante Problemlagen bzw.<br />

Einbußen der Selbständigkeit zu bewältigen. Es handelt sich also nicht um Eigenschaften<br />

des Pflegebedürftigen, sondern um das Ergebnis eines Prozesses der Beurteilung und Entscheidung,<br />

in den verschiedene Annahmen und Normen einfließen. Diese Normen entscheiden<br />

beispielsweise darüber, ob und mit welchen Maßnahmen auf motorische Unruhe von<br />

demenziell Erkrankten in Form des scheinbar ziellosen Umhergehens reagiert werden soll.<br />

Es besteht noch aus anderen Gründen kein direktes Ableitungsverhältnis zwischen der Ausprägung<br />

von Pflegebedürftigkeit und dem Umfang des Bedarfs. Menschen mit identischen<br />

Funktionseinbußen können in sehr unterschiedlichem Maß auf Personenhilfe angewiesen<br />

sein, beispielsweise weil ihre Fähigkeit, Beeinträchtigungen zu kompensieren, stark voneinander<br />

abweicht. Daneben wirken viele andere Faktoren auf die zeitlichen Strukturen des<br />

Pflegegeschehens ein, unter anderem<br />

Umgebungsbedingungen,<br />

Fähigkeiten und Qualifikation der Pflegeperson,<br />

individuelle Bedürfnisse und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen,<br />

Verfügbarkeit und Nutzung von Hilfsmitteln,<br />

fachliche Standards bzw. Methoden und<br />

das der individuellen Versorgung zugrunde liegende Handlungskonzept und die Pflegeorganisation.<br />

Hieraus dürfte sich erklären, weshalb sich in der Versorgungswirklichkeit eine so stark ausgeprägte<br />

Variabilität von Pflegezeiten zeigt, sowohl in der vollstationären Versorgung (Wingenfeld/Schnabel<br />

2002) als auch im Setting der Pflege durch Angehörige (Bartholomeyczik<br />

et al. 2001).<br />

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