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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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schnitt durchaus einen realistischen Rahmen für eine Versorgung abbilden, in den Bedarfslagen<br />

der Bewohner Rechnung getragen werden kann.<br />

Von daher kann davon ausgegangen werden, dass die Leistungszeiten der NRW-Studie in<br />

vielen Bereichen eine plausible Annäherung an den Bedarf der Bewohner bieten. Sie beschreiben<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Rahmen, in dem sich ein ausreichendes Qualitätsniveau<br />

realisieren lässt.<br />

Diese Einschätzung ist auch für den vorliegenden Ansatz der Bedarfsermittlung ein zentraler<br />

Bezugspunkt. Die in diesem Projekt entwickelte Bedarfsklassifikation zielt auf realistische,<br />

d.h. empirisch begründbare Größen und geht von zwei Feststellungen aus:<br />

Die mit der NRW-Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur ermittelten Pflegezeiten<br />

markieren einen zeitlichen Rahmen, in dem nach fachlichen Kriterien zwar keine optimale,<br />

aber eine ausreichende Versorgungsqualität sichergestellt werden kann.<br />

Diese Pflegezeiten berücksichtigen nicht hinreichend die Unterstützung bei der Bewältigung<br />

psychischer Problemlagen von Bewohnern mit Mobilitätseinbußen. Analoges gilt für<br />

die Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Förderung von Mobilität und kognitiven<br />

Ressourcen.<br />

Ausgehend von diesen Voraussetzungen lassen sich die mit der NRW-Studie gewonnenen<br />

Daten, die einen Ist-Zustand abbilden, mit einigen Modifikationen als Anhaltswerte für die<br />

Bestimmung von Bedarfsgrößen verwenden. Der Umstand, dass diese Daten inzwischen<br />

schon etwas älter sind, ist dabei wenig relevant. Anhand von Plausibilitätsprüfungen und<br />

nachfolgenden Erhebungen im Projekt Referenzmodelle kann man feststellen, dass die<br />

Daten möglicherweise sogar gerade aufgrund ihres Alters eher für eine Annäherung an Bedarfskennzahlen<br />

in Betracht kommen als Daten, die aus dem heutigen Leistungsgeschehen<br />

stammen (vgl. Kapitel 5).<br />

Ebenso wichtig wie die Verfügbarkeit empirisch gestützter Zeitwerte ist die Möglichkeit, Leistungsdaten<br />

mit Parameter der Pflegebedürftigkeit zu verknüpfen. Hier liegt eine besondere<br />

Stärke der NRW-Studie, denn es gibt hierzulande bis heute keine Untersuchung, die Daten<br />

in vergleichbarer Differenzierung erhoben hätte. Diese Verknüpfung ist zwingend erforderlich,<br />

wenn man von Merkmalen der Pflegebedürftigkeit auf den Leistungsbedarf schließen<br />

will.<br />

Auch dies berechtigt zu der Aussage, dass die Daten der NRW-Studie die zur Zeit am besten<br />

geeignete Grundlage zur Entwicklung von Kennzahlen und Kriterien darstellt, mit denen<br />

ein Leistungsaufwand abgeschätzt werden kann, der eine plausible Annäherung an den Bedarf<br />

ermöglicht.<br />

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zuordnung von Bedarfsgrößen<br />

auf der Basis des NBA ebenso wie im heutigen Pflegestufensystem einen Brückenschlag<br />

zwischen Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf darstellt und dass sich hier die besondere<br />

Anforderung an <strong>Personalbemessung</strong>ssysteme stellt, Transparenz des Ableitungs- bzw. Berechnungsverfahrens<br />

herzustellen. Mit den heutigen Richtwerten für die <strong>Personalbemessung</strong><br />

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