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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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eine zusätzliche Differenzierung von Fallgruppen nach dem Grad der kognitiven Beeinträchtigungen<br />

und psychischen Problemlagen<br />

eine zusätzliche Differenzierung von Fallgruppen anhand des Bedarfs an Ressourcenförderung<br />

eine Fallgruppenzuordnung, die innerhalb eines Bedarfsgrades nach dem Schwerpunkt<br />

des Bedarfs unterscheidet (z.B. körperlich/psychisch).<br />

Eine zentrale, generelle Anforderung besteht dabei in der Begrenzung der Anzahl der Fallgruppen.<br />

Eine Komplexität wie im Falle der RUG-III-Fallgruppenunterscheidung, die auf dem<br />

Resident Assessment Instrument (RAI) basiert (Garms-Homolová/Gilgen 2000), wäre nach<br />

den oben referierten Einschätzungen der befragten Experten keine erstrebenswerte Lösung.<br />

In Deutschland werden differenzierte Fallgruppenunterscheidungen insbesondere in der Behindertenhilfe<br />

verwendet, sie beschreiben dort aber eher komplexe Lebenssituation, gehen<br />

also weit über den pflegerischen Bedarf hinaus. Eine ähnliche Situation findet man auch in<br />

anderen europäischen Ländern, so etwa in den Niederlanden, in denen es recht differenzierte<br />

Klassifikationen für Menschen mit Behinderungen gibt, aber nur 10 Versorgungspakete<br />

(Zorgzwaartepakketten) für die Pflege und Betreuung älterer Menschen, von denen einige<br />

sogar eher als Fallgruppen für spezielle Versorgungskonstellationen anzusehen sind (z.B.<br />

Palliativpflege in der terminalen Krankheitsphase).<br />

Bei der Entwicklung von Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> im vorliegenden Projekt wurde<br />

die Empfehlung der Experten zur Vermeidung von Komplexität weitgehend übernommen.<br />

Sie läuft im vorliegenden Fall darauf hinaus, je NBA-Bedarfsgrad maximal eine Differenzierung<br />

von zwei Untergruppen vorzunehmen. Allerdings wurden exemplarisch auch Varianten<br />

geprüft, bei denen durch die Kombination verschiedener Merkmale eine stärker differenzierte<br />

Struktur entsteht. Diese Varianten dienen allerdings nur Untersuchungszwecken.<br />

Methoden zur Ermittlung des Leistungsbedarfs<br />

Mit der Fallgruppensystematik müssen verschiedene Kennzahlen und Kriterien verbunden<br />

werden, die eine Umrechnung der Gruppen- bzw. Bewohnermerkmale in einen durchschnittlichen<br />

Leistungsaufwand ermöglichen. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, weil ansonsten<br />

keine Quantifizierung von Personalbedarf möglich ist (bzw. nicht begründet werden<br />

kann). Die dabei verwendeten Kennzahlen und Kriterien sollten Ergebnis wissenschaftlicher<br />

Forschung sein. Die Ableitung des erforderlichen Leistungsaufwands muss dabei nachvollziehbar<br />

sein und sowohl direkte wie indirekte Leistungen berücksichtigen.<br />

Die Definition von empirisch gestützten Kennzahlen und Kriterien ist die vielleicht größte<br />

Schwierigkeit bei der Entwicklung von <strong>Personalbemessung</strong>ssystemen, weil es hier keinen<br />

Goldstandard gibt und aus systematischen Gründen gar nicht geben kann. Aus wissenschaftlicher<br />

Sicht sind alle Soll-Zeiten zur quantifizierenden Beschreibung des Pflegebedarfs<br />

immer nur Annäherungen an den tatsächlichen Bedarf, die mehr oder weniger gut begründet<br />

werden können. Sowohl die individuelle Ausprägung der Pflegebedürftigkeit als auch die<br />

Schwankungen des individuellen Bedarfs im Zeitverlauf machen es streng genommen unmöglich,<br />

objektive, verallgemeinerbare Werte zur Beschreibung des Bedarfs in einer Fallgruppe<br />

zu ermitteln oder zu definieren. Kennzahlen zum Leistungsbedarf einer Gruppe von<br />

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