20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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eine zusätzliche Differenzierung von Fallgruppen nach dem Grad der kognitiven Beeinträchtigungen<br />
und psychischen Problemlagen<br />
eine zusätzliche Differenzierung von Fallgruppen anhand des Bedarfs an Ressourcenförderung<br />
eine Fallgruppenzuordnung, die innerhalb eines Bedarfsgrades nach dem Schwerpunkt<br />
des Bedarfs unterscheidet (z.B. körperlich/psychisch).<br />
Eine zentrale, generelle Anforderung besteht dabei in der Begrenzung der Anzahl der Fallgruppen.<br />
Eine Komplexität wie im Falle der RUG-III-Fallgruppenunterscheidung, die auf dem<br />
Resident Assessment Instrument (RAI) basiert (Garms-Homolová/Gilgen 2000), wäre nach<br />
den oben referierten Einschätzungen der befragten Experten keine erstrebenswerte Lösung.<br />
In Deutschland werden differenzierte Fallgruppenunterscheidungen insbesondere in der Behindertenhilfe<br />
verwendet, sie beschreiben dort aber eher komplexe Lebenssituation, gehen<br />
also weit über den pflegerischen Bedarf hinaus. Eine ähnliche Situation findet man auch in<br />
anderen europäischen Ländern, so etwa in den Niederlanden, in denen es recht differenzierte<br />
Klassifikationen für Menschen mit Behinderungen gibt, aber nur 10 Versorgungspakete<br />
(Zorgzwaartepakketten) für die Pflege und Betreuung älterer Menschen, von denen einige<br />
sogar eher als Fallgruppen für spezielle Versorgungskonstellationen anzusehen sind (z.B.<br />
Palliativpflege in der terminalen Krankheitsphase).<br />
Bei der Entwicklung von Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> im vorliegenden Projekt wurde<br />
die Empfehlung der Experten zur Vermeidung von Komplexität weitgehend übernommen.<br />
Sie läuft im vorliegenden Fall darauf hinaus, je NBA-Bedarfsgrad maximal eine Differenzierung<br />
von zwei Untergruppen vorzunehmen. Allerdings wurden exemplarisch auch Varianten<br />
geprüft, bei denen durch die Kombination verschiedener Merkmale eine stärker differenzierte<br />
Struktur entsteht. Diese Varianten dienen allerdings nur Untersuchungszwecken.<br />
Methoden zur Ermittlung des Leistungsbedarfs<br />
Mit der Fallgruppensystematik müssen verschiedene Kennzahlen und Kriterien verbunden<br />
werden, die eine Umrechnung der Gruppen- bzw. Bewohnermerkmale in einen durchschnittlichen<br />
Leistungsaufwand ermöglichen. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, weil ansonsten<br />
keine Quantifizierung von Personalbedarf möglich ist (bzw. nicht begründet werden<br />
kann). Die dabei verwendeten Kennzahlen und Kriterien sollten Ergebnis wissenschaftlicher<br />
Forschung sein. Die Ableitung des erforderlichen Leistungsaufwands muss dabei nachvollziehbar<br />
sein und sowohl direkte wie indirekte Leistungen berücksichtigen.<br />
Die Definition von empirisch gestützten Kennzahlen und Kriterien ist die vielleicht größte<br />
Schwierigkeit bei der Entwicklung von <strong>Personalbemessung</strong>ssystemen, weil es hier keinen<br />
Goldstandard gibt und aus systematischen Gründen gar nicht geben kann. Aus wissenschaftlicher<br />
Sicht sind alle Soll-Zeiten zur quantifizierenden Beschreibung des Pflegebedarfs<br />
immer nur Annäherungen an den tatsächlichen Bedarf, die mehr oder weniger gut begründet<br />
werden können. Sowohl die individuelle Ausprägung der Pflegebedürftigkeit als auch die<br />
Schwankungen des individuellen Bedarfs im Zeitverlauf machen es streng genommen unmöglich,<br />
objektive, verallgemeinerbare Werte zur Beschreibung des Bedarfs in einer Fallgruppe<br />
zu ermitteln oder zu definieren. Kennzahlen zum Leistungsbedarf einer Gruppe von<br />
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