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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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größtenteils als praxisgerechte Definitionen und wurden im Verlauf des Projekts Referenzmodelle<br />

unter intensiver Einbeziehung der Praxis (den projektbeteiligten Einrichtungen) zu<br />

einer Leistungsklassifikation ausgebaut. Die Verwendung dieser Leistungsbeschreibungen in<br />

einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem hat den Vorteil, dass auf eine empirische Basis Bezug<br />

genommen werden kann, die auch Quantifizierungen des Leistungsumfangs gestattet.<br />

Die Leistungsbeschreibungen unterscheiden außerdem zwei große Maßnahmenbereiche,<br />

die unmittelbaren und mittelbaren bewohnerbezogenen Leistungen. Beide Bereiche müssen<br />

bei der Konzeptionierung von Methoden zur <strong>Personalbemessung</strong> berücksichtigt werden. Im<br />

Bereich der unmittelbar bewohnerbezogenen Maßnahmen (Maßnahmen, die in direktem<br />

Kontakt mit Bewohnern durchgeführt werden) werden insgesamt 32 Leistungen unterschieden.<br />

Sie umfassen nicht nur die Hilfe bei der Durchführung körperlicher Verrichtungen, sondern<br />

auch Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemlagen der Bewohner.<br />

Daneben werden insgesamt 12 mittelbar bewohnerbezogene Leistungen definiert.<br />

Unter inhaltlichen Gesichtspunkten sind die Leistungsbeschreibungen so konzeptioniert,<br />

dass eine stärkere Gewichtung jener Unterstützungsleistungen erfolgt, die auf psychische<br />

Problemlagen und Bedürfnisse ausgerichtet sind (Bereich Unterstützung bei psychischen<br />

und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen ). Außerdem werden ressourcenfördernde<br />

bzw. -erhaltende Maßnahmen akzentuiert, indem nicht nur auf Möglichkeiten eines aktivierenden<br />

Vorgehens bei den gewöhnlichen Pflegemaßnahmen (z.B. bei der Körperpflege) hingewiesen<br />

wird, sondern auch indem besondere aktivierende Leistungen (sowohl körperbezogene<br />

Maßnahmen wie auch psychosoziale Unterstützung) definiert wurden.<br />

Die unmittelbar bewohnerbezogenen Leistungen weisen eine Unterteilung in sechs Bereiche<br />

auf:<br />

Unterstützung bei der Mobilität<br />

Unterstützung bei der Ernährung<br />

Unterstützung bei Ausscheidungen<br />

Unterstützung bei der Körperpflege<br />

Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen<br />

Spezielle Pflege.<br />

Hiervon können die ersten vier Bereiche im weitesten Sinne als Unterstützung im Bereich<br />

alltäglicher Lebensaktivitäten gelten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss man<br />

allerdings berücksichtigen, dass hier ein umfassenderes Pflegeverständnis zugrunde liegt als<br />

im Falle des heutigen SGB XI. So umfasst der Maßnahmenbereich Unterstützung bei der<br />

Mobilität auch Einzel- und Gruppenaktivitäten zur Förderung der Mobilität, die zu keinen<br />

anderen Zwecken vorgesehen sind als eben zur Mobilitätsförderung.<br />

Damit bieten die Leistungsbeschreibungen ein ausreichendes Rahmenkonzept zur Beschreibung<br />

von Leistungsbedarf: Es berücksichtigt die Gesamtheit der Leistungen unter Einschluss<br />

der indirekten Leistungen, weist einen engen Praxisbezug auf, beinhaltet Definitionen<br />

für ressourcenfördernde bzw. -erhaltende Maßnahmen und erlaubt eine Abgrenzung<br />

verschiedener Maßnahmenbereiche.<br />

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