20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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größtenteils als praxisgerechte Definitionen und wurden im Verlauf des Projekts Referenzmodelle<br />
unter intensiver Einbeziehung der Praxis (den projektbeteiligten Einrichtungen) zu<br />
einer Leistungsklassifikation ausgebaut. Die Verwendung dieser Leistungsbeschreibungen in<br />
einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem hat den Vorteil, dass auf eine empirische Basis Bezug<br />
genommen werden kann, die auch Quantifizierungen des Leistungsumfangs gestattet.<br />
Die Leistungsbeschreibungen unterscheiden außerdem zwei große Maßnahmenbereiche,<br />
die unmittelbaren und mittelbaren bewohnerbezogenen Leistungen. Beide Bereiche müssen<br />
bei der Konzeptionierung von Methoden zur <strong>Personalbemessung</strong> berücksichtigt werden. Im<br />
Bereich der unmittelbar bewohnerbezogenen Maßnahmen (Maßnahmen, die in direktem<br />
Kontakt mit Bewohnern durchgeführt werden) werden insgesamt 32 Leistungen unterschieden.<br />
Sie umfassen nicht nur die Hilfe bei der Durchführung körperlicher Verrichtungen, sondern<br />
auch Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemlagen der Bewohner.<br />
Daneben werden insgesamt 12 mittelbar bewohnerbezogene Leistungen definiert.<br />
Unter inhaltlichen Gesichtspunkten sind die Leistungsbeschreibungen so konzeptioniert,<br />
dass eine stärkere Gewichtung jener Unterstützungsleistungen erfolgt, die auf psychische<br />
Problemlagen und Bedürfnisse ausgerichtet sind (Bereich Unterstützung bei psychischen<br />
und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen ). Außerdem werden ressourcenfördernde<br />
bzw. -erhaltende Maßnahmen akzentuiert, indem nicht nur auf Möglichkeiten eines aktivierenden<br />
Vorgehens bei den gewöhnlichen Pflegemaßnahmen (z.B. bei der Körperpflege) hingewiesen<br />
wird, sondern auch indem besondere aktivierende Leistungen (sowohl körperbezogene<br />
Maßnahmen wie auch psychosoziale Unterstützung) definiert wurden.<br />
Die unmittelbar bewohnerbezogenen Leistungen weisen eine Unterteilung in sechs Bereiche<br />
auf:<br />
Unterstützung bei der Mobilität<br />
Unterstützung bei der Ernährung<br />
Unterstützung bei Ausscheidungen<br />
Unterstützung bei der Körperpflege<br />
Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen<br />
Spezielle Pflege.<br />
Hiervon können die ersten vier Bereiche im weitesten Sinne als Unterstützung im Bereich<br />
alltäglicher Lebensaktivitäten gelten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss man<br />
allerdings berücksichtigen, dass hier ein umfassenderes Pflegeverständnis zugrunde liegt als<br />
im Falle des heutigen SGB XI. So umfasst der Maßnahmenbereich Unterstützung bei der<br />
Mobilität auch Einzel- und Gruppenaktivitäten zur Förderung der Mobilität, die zu keinen<br />
anderen Zwecken vorgesehen sind als eben zur Mobilitätsförderung.<br />
Damit bieten die Leistungsbeschreibungen ein ausreichendes Rahmenkonzept zur Beschreibung<br />
von Leistungsbedarf: Es berücksichtigt die Gesamtheit der Leistungen unter Einschluss<br />
der indirekten Leistungen, weist einen engen Praxisbezug auf, beinhaltet Definitionen<br />
für ressourcenfördernde bzw. -erhaltende Maßnahmen und erlaubt eine Abgrenzung<br />
verschiedener Maßnahmenbereiche.<br />
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