20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Inhaltlich-konzeptionelle Anforderungen<br />
Unter inhaltlich-konzeptionellen Gesichtspunkten muss ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem auf<br />
einer Bedarfsklassifikation aufbauen, die von einem modernen Pflegeverständnis ausgeht.<br />
Notwendig ist also ein Ansatz, der die Gesamtheit des Bedarfs der Bewohner abbildet, nicht<br />
nur, wie im Falle der heutigen Pflegestufen, einen Ausschnitt ihres Bedarfs. Einbezogen<br />
werden müssen also sowohl körperliche, kognitive, psychische und soziale Problemlagen<br />
und Bedürfnisse sowie der daraus erwachsende Bedarf. Eine Klassifikation sollte außerdem<br />
eine strukturierte Gliederung und differenzierte Beschreibung der Bedarfs ermöglichen. Bedarf<br />
muss außerdem als Leistungsbedarf darstellbar sein, was eine konkrete Beschreibung<br />
der Inhalte des Leistungsbedarfs erfordert. Hierzu werden konkrete Leistungsdefinitionen<br />
benötigt. Vereinfacht gesagt: Wenn nicht angegeben werden kann, worin der Bedarf besteht,<br />
d.h. welche Maßnahmen im Einzelnen mit der Darstellung von Bedarf in einem Klassifikationssystem<br />
angesprochen werden, ist es streng genommen gar nicht möglich, Personalbedarf<br />
zu ermitteln.<br />
Der Anforderungen nach einer umfassenden Berücksichtigung des Bedarfs wird dadurch<br />
Rechnung getragen, dass mit dem NBA ein Einschätzungsverfahren zugrunde gelegt wird,<br />
welches die Gesamtheit der Pflegebedürftigkeit in den Blick nimmt und somit beispielsweise<br />
eine Engführung wie im aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff vermeidet. Insbesondere werden<br />
die Problem- und Bedarfslagen demenziell erkrankter Heimbewohner einbezogen, wobei<br />
nicht nur die Folgen kognitiver Einbußen, sondern auch die bei vielen Betroffenen zu beobachtenden<br />
Verhaltensprobleme angesprochen sind. Das NBA berücksichtigt auch Beeinträchtigungen<br />
im Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen.<br />
Damit ist bereits eine zweite Anforderung angesprochen. Der Aufbau des NBA ermöglicht<br />
eine gegliederte Darstellung des Defizite und Ressourcen eines Bewohners und eine entsprechend<br />
differenzierte Ableitung des Bedarfs. Es kann z.B. die Situation kognitiv unbeeinträchtigte<br />
Bewohner völlig getrennt von der Situation von Bewohnern mit kognitiven Einbußen<br />
darstellen und ermöglicht darüber hinaus eine weitere Unterteilung dieser Gruppen. Im<br />
Unterschied zu den heutigen Pflegestufen kann die mit dem NBA erfasste Beeinträchtigung<br />
der Selbständigkeit als Grundlage der Ableitung des Bedarfs in allen relevanten Maßnahmenbereichen<br />
verwendet werden.<br />
Für die Konkretisierung des Leistungsbedarfs, d.h. zur Beantwortung der Frage, welche<br />
Maßnahmen überhaupt einbezogen werden, wenn Bedarf ermittelt wird, nimmt das Klassifikationssystem<br />
Bezug auf die Leistungsbeschreibungen zur Klassifikation von Maßnahmen<br />
in der vollstationären Pflege , die einen zentraler Konzeptbaustein aus dem Projekt Referenzmodelle<br />
darstellen. Sie beinhalten eine Leistungssystematik, die das Profil des Leistungsangebotes,<br />
das heute in den Pflegeeinrichtungen vorgehalten werden sollte, näher definiert<br />
9 . Die Leistungsbeschreibungen stellen das Ergebnis eines längeren Entwicklungsprozesses<br />
dar, der im Grunde genommen schon mit der bereits mehrfach genannten NRW-<br />
Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur in der vollstationären Pflege (Wingenfeld/Schnabel<br />
2002) einsetzte. Die damals verwendeten Leistungskategorien erwiesen sich<br />
9 Es handelt sich allerdings nicht allein um ein Klassifikationssystem. Die Leistungsbeschreibungen<br />
verstehen sich vielmehr auch als Arbeitshilfe für die individuelle Pflege.<br />
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