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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Inhaltlich-konzeptionelle Anforderungen<br />

Unter inhaltlich-konzeptionellen Gesichtspunkten muss ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem auf<br />

einer Bedarfsklassifikation aufbauen, die von einem modernen Pflegeverständnis ausgeht.<br />

Notwendig ist also ein Ansatz, der die Gesamtheit des Bedarfs der Bewohner abbildet, nicht<br />

nur, wie im Falle der heutigen Pflegestufen, einen Ausschnitt ihres Bedarfs. Einbezogen<br />

werden müssen also sowohl körperliche, kognitive, psychische und soziale Problemlagen<br />

und Bedürfnisse sowie der daraus erwachsende Bedarf. Eine Klassifikation sollte außerdem<br />

eine strukturierte Gliederung und differenzierte Beschreibung der Bedarfs ermöglichen. Bedarf<br />

muss außerdem als Leistungsbedarf darstellbar sein, was eine konkrete Beschreibung<br />

der Inhalte des Leistungsbedarfs erfordert. Hierzu werden konkrete Leistungsdefinitionen<br />

benötigt. Vereinfacht gesagt: Wenn nicht angegeben werden kann, worin der Bedarf besteht,<br />

d.h. welche Maßnahmen im Einzelnen mit der Darstellung von Bedarf in einem Klassifikationssystem<br />

angesprochen werden, ist es streng genommen gar nicht möglich, Personalbedarf<br />

zu ermitteln.<br />

Der Anforderungen nach einer umfassenden Berücksichtigung des Bedarfs wird dadurch<br />

Rechnung getragen, dass mit dem NBA ein Einschätzungsverfahren zugrunde gelegt wird,<br />

welches die Gesamtheit der Pflegebedürftigkeit in den Blick nimmt und somit beispielsweise<br />

eine Engführung wie im aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff vermeidet. Insbesondere werden<br />

die Problem- und Bedarfslagen demenziell erkrankter Heimbewohner einbezogen, wobei<br />

nicht nur die Folgen kognitiver Einbußen, sondern auch die bei vielen Betroffenen zu beobachtenden<br />

Verhaltensprobleme angesprochen sind. Das NBA berücksichtigt auch Beeinträchtigungen<br />

im Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen.<br />

Damit ist bereits eine zweite Anforderung angesprochen. Der Aufbau des NBA ermöglicht<br />

eine gegliederte Darstellung des Defizite und Ressourcen eines Bewohners und eine entsprechend<br />

differenzierte Ableitung des Bedarfs. Es kann z.B. die Situation kognitiv unbeeinträchtigte<br />

Bewohner völlig getrennt von der Situation von Bewohnern mit kognitiven Einbußen<br />

darstellen und ermöglicht darüber hinaus eine weitere Unterteilung dieser Gruppen. Im<br />

Unterschied zu den heutigen Pflegestufen kann die mit dem NBA erfasste Beeinträchtigung<br />

der Selbständigkeit als Grundlage der Ableitung des Bedarfs in allen relevanten Maßnahmenbereichen<br />

verwendet werden.<br />

Für die Konkretisierung des Leistungsbedarfs, d.h. zur Beantwortung der Frage, welche<br />

Maßnahmen überhaupt einbezogen werden, wenn Bedarf ermittelt wird, nimmt das Klassifikationssystem<br />

Bezug auf die Leistungsbeschreibungen zur Klassifikation von Maßnahmen<br />

in der vollstationären Pflege , die einen zentraler Konzeptbaustein aus dem Projekt Referenzmodelle<br />

darstellen. Sie beinhalten eine Leistungssystematik, die das Profil des Leistungsangebotes,<br />

das heute in den Pflegeeinrichtungen vorgehalten werden sollte, näher definiert<br />

9 . Die Leistungsbeschreibungen stellen das Ergebnis eines längeren Entwicklungsprozesses<br />

dar, der im Grunde genommen schon mit der bereits mehrfach genannten NRW-<br />

Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur in der vollstationären Pflege (Wingenfeld/Schnabel<br />

2002) einsetzte. Die damals verwendeten Leistungskategorien erwiesen sich<br />

9 Es handelt sich allerdings nicht allein um ein Klassifikationssystem. Die Leistungsbeschreibungen<br />

verstehen sich vielmehr auch als Arbeitshilfe für die individuelle Pflege.<br />

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