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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Zugleich wiesen die Experten an mehreren Punkten auf offene Fragen und mögliche Umsetzungsprobleme<br />

allgemeiner Art hin. Dazu gehöre zunächst einmal das Beharrungsvermögen<br />

der gegenwärtigen Strukturen des Vergütungssystems, das auf der Pflegestufensystematik<br />

aufbaut. In vielen Bundesländern hätten sich die Vertragspartner in zum Teil mühsamen Prozessen<br />

auf Lösungen von Detailfragen der Bemessung von Personalbedarf und Pflegesätzen<br />

verständigt, die zwar nicht immer der Interessenlage aller Beteiligten entsprechen, aber<br />

Praktikabilität garantieren. Diese Lösungen fallen in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich<br />

aus. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise habe man ein Berechnungsverfahren<br />

entwickelt, dass eine Berücksichtigung (und damit auch Transparenz) der individuellen Kostenstrukturen<br />

einer Einrichtung ermöglicht, sich in der Praxis gut bewährt habe und daher<br />

einen insgesamt großen Zuspruch unter den Vertragsparteien genießt. Ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem,<br />

das dieses Verfahren umgeht, werde so die befragten Experten vermutlich<br />

wenig Akzeptanz finden.<br />

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Zunahme des Wettbewerbs zwischen den Einrichtungen.<br />

Der verschärfte Wettbewerb habe zur Folge, dass viele Einrichtungen sich bei der Festlegung<br />

der Pflegesätze weniger an Bedarfsüberlegungen als an den Preisen der Einrichtungen<br />

in ihrer Umgebung orientieren. Auf welches Interesse ein neues Konzept der <strong>Personalbemessung</strong><br />

vor diesem Hintergrund stoßen wird, sei schwer abschätzbar.<br />

Eine völlig neue Situation entstünde allerdings mit einer Reform des SGB XI, mit der ein<br />

neues sozialrechtliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit festgeschrieben und entsprechende<br />

leistungsrechtliche Veränderungen umgesetzt würden. Damit entfiele die heutige<br />

Basis der <strong>Personalbemessung</strong> bzw. der Festlegung von Vergütungen, wodurch mehr oder<br />

weniger schlagartig das Erfordernis der Entwicklung einer neuen Grundlage entstünde. Somit<br />

wurde die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als wichtigste Triebkraft, ja<br />

sogar als zwingender Grund für einen flächendeckenden Übergang zu einem neuen und<br />

dann hoffentlich rationalen System der Bedarfsklassifikation und <strong>Personalbemessung</strong> gesehen.<br />

4.2 Allgemeine Anforderungen und Komponenten eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems<br />

Unter Einbeziehung nicht aller, aber doch vieler Einschätzungen und Empfehlungen der befragten<br />

Experten sollen im Folgenden die wichtigsten Anforderungen an eine Bedarfsklassifikation<br />

und ein darauf aufbauendes <strong>Personalbemessung</strong>ssystem aufgezeigt werden. Um sie<br />

zu identifizieren, erfolgte neben der Expertenbefragung eine Literatur- und Internetrecherche,<br />

mit der bereits existierende Ansätze der <strong>Personalbemessung</strong> geprüft wurden. Hierbei ging es<br />

weniger um die grundlegende Methodik solcher Ansätze als vielmehr um Detailfragen, insbesondere<br />

darum, welche Variablen neben dem Bedarf der Bewohner in die Ermittlung des<br />

Personalbedarfs eingehen sollen. Im Ergebnis standen die folgenden Überlegungen, die<br />

dann in die konkrete Ausgestaltung der Bausteine eines <strong>Personalbemessung</strong>ssystems eingeflossen<br />

sind.<br />

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