20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Die einzige Ausnahme bilde eine überdurchschnittlich hohe Bewohnerfluktuation. Hier konnte<br />
man sich vorstellen, dass eine Kennzahl entwickelt wird, die den Mehraufwand infolge<br />
einer erhöhten Fluktuation abbildet. Im Großen und Ganzen gelte der Grundsatz, dass abgrenzbare<br />
Angebote, die in jeder oder in den meisten Einrichtung vorzufinden sind, in ein<br />
<strong>Personalbemessung</strong>ssystem einbezogen werden könnten. Exemplarisch wurde auf die Regelung<br />
des § 87b SGB XI verwiesen. Aber auch die nächtliche Versorgung bzw. die personelle<br />
Besetzung des Nachtdienstes könnte ein Thema für Kennzahlen sein (z.B. Vollzeitstellen<br />
im Verhältnis zu den Platzzahlen).<br />
Grundlegend wünschenswert sei es, dass ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem den Personalbedarf<br />
getrennt nach Fachqualifikationen ausweist, zumindest das Verhältnis zwischen Fachkräften<br />
und Hilfskräften.<br />
Abzuraten sei hingegen davon, den Personalbedarf im Bereich von Leitungsaufgaben und<br />
Stabsfunktionen (z.B. Qualitätsmanagementbeauftragte) in die allgemeine Berechnung, die<br />
an Fallgruppen geknüpft ist, einzubeziehen. Ähnliches gilt für Personen, die im Arbeitsalltag<br />
mitwirken, aber in der Einrichtung nicht fest angestellt sind. Angesprochen sind damit Zivildienstleitende,<br />
Auszubildende, Praktikanten und andere Personen in vergleichbarer Position.<br />
Bei diesen Personengruppen gäbe es je nach Bundesland stark voneinander abweichende<br />
Regelungen. Es sei zweifelhaft, ob es für sie eine ausreichende Wissensgrundlage für fachlich<br />
begründbare Kennzahlen gibt. Hinzu kommt, dass die Chancen auf einheitliche Regelungen<br />
im Bundesgebiet eher schlecht seien.<br />
Ein weiteres Diskussionsthema war die mögliche Verknüpfung von Personalbedarf und Qualitätsanforderungen.<br />
Hierzu gab es von den Experten ebenfalls gemischte Kommentare.<br />
Theoretisch sei es vorstellbar, dass die Festlegung eines bestimmten (überdurchschnittlichen)<br />
Personalbedarfs davon abhängig gemacht wird, ob bestimmte Qualitätsanforderungen<br />
erfüllt werden. Auch gäbe es verschiedene Bezugspunkte zur Standardisierung von Qualitätsanforderungen,<br />
etwa die Transparenzkriterien, die Nationalen Expertenstandards, Maßgaben<br />
aus den Qualitätsprüfungsrichtlinien oder die in Entwicklung befindlichen Indikatoren<br />
für Ergebnisqualität. Allerdings sei gegenwärtig schwer vorstellbar, mit welchen Methoden<br />
und auf welcher Wissensgrundlage Konsequenzen für die <strong>Personalbemessung</strong> abgeleitet<br />
werden könnten. Prinzipiell sei es ein interessanter Gedanke, über die Verknüpfung von<br />
Qualität und Personalausstattung Anreize für die Qualitätsentwicklung zu schaffen, doch<br />
stelle sich die Frage, wie eine Qualitätsüberprüfung in den relevanten Bereichen aussehen<br />
könnte. Die derzeit verfügbaren Formen wie Zertifikate, Qualitätssiegel oder externe Prüfungen<br />
seien möglicherweise nicht geeignet, Qualitätsbeurteilungen in einer für den genannten<br />
Zweck erforderlichen Art zu liefern. Möglicherweise müsste eine besondere Art der Zertifizierung<br />
entwickelt werden.<br />
Im Gesamtbild signalisierten die befragten Experten, dass ein neues System der <strong>Personalbemessung</strong><br />
aus ihrer Sicht große Chancen auf eine methodisch überzeugendere Ermittlung<br />
des Personalbedarfs bietet. Als wichtigste allgemeine Anforderungen an ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem<br />
nannten sie die Praxistauglichkeit, die Eindeutigkeit der Ergebnisse, die<br />
ein solches System liefert, und den nachvollziehbaren Bezug zu den tatsächlichen Bedarfslagen<br />
der Bewohner.<br />
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