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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Die einzige Ausnahme bilde eine überdurchschnittlich hohe Bewohnerfluktuation. Hier konnte<br />

man sich vorstellen, dass eine Kennzahl entwickelt wird, die den Mehraufwand infolge<br />

einer erhöhten Fluktuation abbildet. Im Großen und Ganzen gelte der Grundsatz, dass abgrenzbare<br />

Angebote, die in jeder oder in den meisten Einrichtung vorzufinden sind, in ein<br />

<strong>Personalbemessung</strong>ssystem einbezogen werden könnten. Exemplarisch wurde auf die Regelung<br />

des § 87b SGB XI verwiesen. Aber auch die nächtliche Versorgung bzw. die personelle<br />

Besetzung des Nachtdienstes könnte ein Thema für Kennzahlen sein (z.B. Vollzeitstellen<br />

im Verhältnis zu den Platzzahlen).<br />

Grundlegend wünschenswert sei es, dass ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem den Personalbedarf<br />

getrennt nach Fachqualifikationen ausweist, zumindest das Verhältnis zwischen Fachkräften<br />

und Hilfskräften.<br />

Abzuraten sei hingegen davon, den Personalbedarf im Bereich von Leitungsaufgaben und<br />

Stabsfunktionen (z.B. Qualitätsmanagementbeauftragte) in die allgemeine Berechnung, die<br />

an Fallgruppen geknüpft ist, einzubeziehen. Ähnliches gilt für Personen, die im Arbeitsalltag<br />

mitwirken, aber in der Einrichtung nicht fest angestellt sind. Angesprochen sind damit Zivildienstleitende,<br />

Auszubildende, Praktikanten und andere Personen in vergleichbarer Position.<br />

Bei diesen Personengruppen gäbe es je nach Bundesland stark voneinander abweichende<br />

Regelungen. Es sei zweifelhaft, ob es für sie eine ausreichende Wissensgrundlage für fachlich<br />

begründbare Kennzahlen gibt. Hinzu kommt, dass die Chancen auf einheitliche Regelungen<br />

im Bundesgebiet eher schlecht seien.<br />

Ein weiteres Diskussionsthema war die mögliche Verknüpfung von Personalbedarf und Qualitätsanforderungen.<br />

Hierzu gab es von den Experten ebenfalls gemischte Kommentare.<br />

Theoretisch sei es vorstellbar, dass die Festlegung eines bestimmten (überdurchschnittlichen)<br />

Personalbedarfs davon abhängig gemacht wird, ob bestimmte Qualitätsanforderungen<br />

erfüllt werden. Auch gäbe es verschiedene Bezugspunkte zur Standardisierung von Qualitätsanforderungen,<br />

etwa die Transparenzkriterien, die Nationalen Expertenstandards, Maßgaben<br />

aus den Qualitätsprüfungsrichtlinien oder die in Entwicklung befindlichen Indikatoren<br />

für Ergebnisqualität. Allerdings sei gegenwärtig schwer vorstellbar, mit welchen Methoden<br />

und auf welcher Wissensgrundlage Konsequenzen für die <strong>Personalbemessung</strong> abgeleitet<br />

werden könnten. Prinzipiell sei es ein interessanter Gedanke, über die Verknüpfung von<br />

Qualität und Personalausstattung Anreize für die Qualitätsentwicklung zu schaffen, doch<br />

stelle sich die Frage, wie eine Qualitätsüberprüfung in den relevanten Bereichen aussehen<br />

könnte. Die derzeit verfügbaren Formen wie Zertifikate, Qualitätssiegel oder externe Prüfungen<br />

seien möglicherweise nicht geeignet, Qualitätsbeurteilungen in einer für den genannten<br />

Zweck erforderlichen Art zu liefern. Möglicherweise müsste eine besondere Art der Zertifizierung<br />

entwickelt werden.<br />

Im Gesamtbild signalisierten die befragten Experten, dass ein neues System der <strong>Personalbemessung</strong><br />

aus ihrer Sicht große Chancen auf eine methodisch überzeugendere Ermittlung<br />

des Personalbedarfs bietet. Als wichtigste allgemeine Anforderungen an ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem<br />

nannten sie die Praxistauglichkeit, die Eindeutigkeit der Ergebnisse, die<br />

ein solches System liefert, und den nachvollziehbaren Bezug zu den tatsächlichen Bedarfslagen<br />

der Bewohner.<br />

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