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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Vor dem Hintergrund der Strukturen und Interessenlagen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen<br />

wurde auch die Frage angesprochen, wie eng oder wie weit eine Bedarfsklassifikation<br />

bzw. ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem Spielraum bei der Festlegung der Personalausstattung<br />

und der Festlegung von Pflegesätzen belässt. Denn immerhin liefert ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem<br />

Kennzahlen und konkrete Aussagen über den Personalbedarf einer<br />

Einrichtung, die je nach Rahmenvereinbarungen den Entscheidungsspielraum mehr oder<br />

weniger stark begrenzen könnten.<br />

Verhandlungsspielräume, so die Experten, könnten beispielsweise dadurch eröffnet werden,<br />

dass ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem keine festen Personalrichtwerte, sondern Margen<br />

(höchste und niedrigste Werte) vorgibt, in denen sich das Verhandlungsergebnis bewegen<br />

kann, oder auch Verhältniszahlen (relative Werte), die den Abstand zwischen den Stufen<br />

angibt, nach denen Personalressourcen einer Fallgruppe zugeordnet werden. Wichtig sei<br />

auch, dass immer Möglichkeiten der Einzelfallregelung (individuelle Lösungen für eine Einrichtung)<br />

erhalten bleiben.<br />

Auf die Möglichkeit von Einzelfallregelungen wurde auch im Zusammenhang mit der Frage<br />

verwiesen, welche einrichtungsindividuellen Besonderheiten bei der <strong>Personalbemessung</strong><br />

berücksichtigt werden sollten. Einzelfallregelungen bieten nach Auffassung der Experten in<br />

Vergütungsverhandlungen einen geeigneten Rahmen zur Berücksichtigung einrichtungsindividueller<br />

Besonderheiten. Es sei z.B. zunehmend wichtig, mit den Besonderheiten des<br />

Hausgemeinschaftskonzepts umzugehen. Auch der Umgang mit anderen speziellen Konzepten,<br />

etwa Konzepten zur Versorgung junger Pflegebedürftiger, sind auf die Flexibilität im<br />

Rahmen der Vergütungsverhandlungen angewiesen. Spezifische Versorgungs- bzw. Organisationskonzepte,<br />

die mit einer besonderen Personalstruktur bzw. einem besonderen Personalbedarf<br />

einhergehen (wie z.B. Hausgemeinschaften), bedürfen in der Regel einer Sonderbetrachtung.<br />

Weitere Beispiele für Bewohnergruppen bzw. Versorgungskonstellationen, die<br />

besonderer Festlegungen oder Vereinbarungen bedürfen und die während der Expertengespräche<br />

genannt wurden, sind:<br />

- personalintensive Formen der Sterbebegleitung<br />

- außergewöhnlich hoher Aufwand im Bereich der Behandlungspflege<br />

- Versorgung beatmungspflichtiger Bewohner mit schweren Erkrankungen.<br />

Als weitere Besonderheiten, die sich ggf. auf den Personalbedarf auswirken können, wurden<br />

die Gebäudestruktur, eine ungünstige räumliche Ausstattung sowie außergewöhnlich hohe<br />

Wegezeiten genannt. Da der jeweilige Aufwand jedoch in starker Abhängigkeit zu den jeweiligen<br />

baulichen Strukturen steht, könne er schwerlich mit einer Kennzahl oder einer mathematischen<br />

Formel dargestellt werden.<br />

Die Experten waren an diesem Punkt nicht immer einer Auffassung, meinten aber mehrheitlich,<br />

dass die meisten einrichtungsindividuellen Besonderheiten auf der Ebene von Versorgungskonzepten<br />

und räumlichen/materiellen Strukturen in einem Fallgruppen- bzw. <strong>Personalbemessung</strong>ssystem<br />

nicht systematisch abgebildet werden könnten und ihre Berücksichtigung<br />

somit der individuellen Regelung im Verhandlungsgeschehen überantwortet bleiben<br />

müsse.<br />

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