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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Komplexe Systeme mit 20 oder gar 30 Gruppen, wie man sie etwa in den USA entwickelt<br />

hat, seien unter den deutschen Rahmenbedingungen schwer vorstellbar. Mit einem geringen<br />

Differenzierungsgrad entstünde zwar die Situation, dass manche Bedarfslagen von Heimbewohnern<br />

nicht explizit ausgewiesen werden könnten, doch gäbe es in solchen Fällen grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, für besondere Bewohnergruppen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen<br />

Sonderregelungen zu vereinbaren. Dies wurde als funktionaler gewertet als<br />

komplexe Gruppendefinitionen. Wichtig war den Experten allerdings, dass ein zukünftiges<br />

Fallgruppensystem den besonderen Bedarf demenziell Erkrankter berücksichtigt.<br />

Während der Expertenbefragung wurde auch darauf hingewiesen, dass eine zu stark differenzierte<br />

Fallgruppenstruktur vermutlich zu einem raschen Verfall der Gültigkeit einer Fallgruppenzuordnung<br />

führe. Bekanntlich sei die heutige Bewohnerstruktur durch zum Teil sehr<br />

kurze Verweilzeiten und rasche gesundheitliche Veränderungen gekennzeichnet, so dass ein<br />

Bewohner möglicherweise binnen weniger Monate mehrmals einer neuen Fallgruppe zuzuordnen<br />

ist. Wird die Fallgruppe anhand der Einschätzung mit einem Begutachtungsverfahren<br />

bestimmt, wäre dann streng genommen in relativ kurzen Zeitabständen eine neue Einschätzung<br />

erforderlich. Dies könne im Blick auf den bürokratischen Aufwand und die Planungssicherheit<br />

in den Einrichtungen nicht erstrebenswert sein. Besonders für kleinere Einrichtungen<br />

könnte ein stark differenziertes System Probleme aufwerfen.<br />

Die Möglichkeit, eine <strong>Personalbemessung</strong> auf einen fließenden Punktwert statt auf eine<br />

Gruppenzuordnung aufzusetzen, wurde ebenfalls eher skeptisch betrachtet. Hier seien die<br />

oben angesprochenen Probleme einer starken Differenzierung ebenfalls zu erwarten, noch<br />

dazu in einem weit stärkeren Ausmaß.<br />

Im Zusammenhang mit der Festlegung von Kriterien zur Gruppenbildung wurde ferner die<br />

Frage erörtert, inwieweit es sinnvoll wäre, in ein Fallgruppensystem Anreize für eine fähigkeitserhaltende/aktivierende<br />

Pflege zu integrieren. Eine solche Konstellation könnte beispielsweise<br />

durch die Definition von Fallgruppen erreicht werden, die mit einem konkreten<br />

Versorgungsziel wie der Verbesserung von Selbständigkeit oder der Wiedergewinnung funktioneller<br />

Fähigkeiten verknüpft sind.<br />

Dieser Idee begegneten die Experten mit unterschiedlichen <strong>Bewertung</strong>en, zum Teil mit einiger<br />

Zurückhaltung. Das inzwischen recht hohe Eintrittsalter habe eher begrenzte Spielräume<br />

für eine aktivierende Pflege zur Folge, so dass zu fragen sei, ob Sonderkategorien der angesprochenen<br />

Art tatsächlich einen nennenswerten Erkenntniswert für die Vergütungsverhandlungen<br />

mit sich brächten. Schwierigkeiten seien dann zu erwarten, wenn Leistungen der<br />

Kostenträger ergebnisabhängig bestimmt werden sollen. Vorzuziehen seien eher klar definierte<br />

Konzepte für klar definierte Personengruppen. Hingewiesen wurde unter anderem auf<br />

die Unterstützung von Bewohnern nach einem Schlaganfall. Vereinzelt wurde geäußert, man<br />

könne sich perspektivisch eine Ausdifferenzierung von Leistungen der Pflegeversicherung<br />

eher vorstellen als eine besondere Fallgruppendefinition für Bewohner mit Verbesserungspotenzial.<br />

Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass eine Aufwertung und konzeptionelle<br />

Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege möglicherweise nachhaltigere Effekte nach sich ziehen<br />

könnte. Im Gesamtergebnis kann man festhalten, das eine skeptische, aber nicht unbedingt<br />

ablehnende Haltung gegenüber diesem Ansatz bestand.<br />

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