20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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darfs von Heimbewohnern zu erhalten, die der Versorgungswirklichkeit besser gerecht wird<br />
als die heutigen Pflegestufen. Aus diesem Grunde sollte das System auf empirischen Erkenntnissen<br />
aufbauen. Es stützte sich daher auf Untersuchungsergebnisse der nordrheinwestfälischen<br />
Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />
(Wingenfeld/Schnabel 2002).<br />
Mit den Fallgruppendefinitionen bzw. der Bedarfsklassifikation des Projekts Referenzmodelle<br />
(BKSR) steht ein Verfahren zur Verfügung, das zur Ermittlung des Personalbedarfs nutzbar<br />
gemacht werden kann. Es beruht auf folgenden Grundsätzen:<br />
Der Fallgruppenzuordnung bzw. der Bedarfseinschätzung liegt ein Indikatorenmodell<br />
zugrunde. Das BKSR stützt sich also nicht auf eine Totalerfassung der Selbständigkeit<br />
bzw. Selbständigkeitseinbußen von Bewohnern, sondern auf die Erfassung der wichtigsten<br />
Faktoren, die Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs bestimmten. Diese Indikatoren<br />
wurden mit Hilfe der Daten aus der NRW-Studie identifiziert. Sie zeigen beispielsweise,<br />
dass Mobilität und kognitiver Status in hohem Maße den Versorgungsumfang<br />
bestimmen.<br />
Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Fähigkeiten bzw. Einbußen und psychischen Problemlagen/Verhaltensweisen<br />
des Bewohners. Der Anwender selbst nimmt keine Einschätzung<br />
des notwendigen Leistungsumfangs vor, womit subjektive Deutungen ausgeschlossen<br />
werden. Auf eine Schätzung des notwendigen Zeitumfangs wie im Falle der Begutachtung<br />
nach dem SGB XI wird gänzlich verzichtet. Auch andere Beurteilungen, die von<br />
der Problemwahrnehmung des Anwenders abhängen (z.B. Art oder Häufigkeit notwendiger<br />
Maßnahmen), sind nicht vorgesehen.<br />
Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erfolgt eine Bedarfseinschätzung<br />
für die Maßnahmenbereiche, die in der Systematik der Leistungsbeschreibungen<br />
zur Klassifikation von Maßnahmen in der vollstationären Pflege unterschieden werden:<br />
Mobilität<br />
Sich kleiden 3<br />
Körperpflege<br />
Ernährung (orale Nahrungsaufnahme)<br />
Sondenernährung 4<br />
Ausscheidungen<br />
Umgang mit psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen<br />
Spezielle Pflege.<br />
In jedem dieser Bereiche werden, mit Ausnahme der Sondenernährung und speziellen Pflege,<br />
vier Stufen des Bedarfs unterschieden:<br />
3<br />
Diese Aktivität ist in den Leistungsbeschreibungen dem Maßnahmenbereich Mobilität zugeordnet,<br />
wurde aber im Rahmen der Bedarfsklassifikation gesondert behandelt.<br />
4<br />
Sondenernährung ist in den Leistungsbeschreibungen ebenfalls nicht als eigenständiger Bereich<br />
ausgewiesen.<br />
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