23.04.2013 Aufrufe

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

darfs von Heimbewohnern zu erhalten, die der Versorgungswirklichkeit besser gerecht wird<br />

als die heutigen Pflegestufen. Aus diesem Grunde sollte das System auf empirischen Erkenntnissen<br />

aufbauen. Es stützte sich daher auf Untersuchungsergebnisse der nordrheinwestfälischen<br />

Studie Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />

(Wingenfeld/Schnabel 2002).<br />

Mit den Fallgruppendefinitionen bzw. der Bedarfsklassifikation des Projekts Referenzmodelle<br />

(BKSR) steht ein Verfahren zur Verfügung, das zur Ermittlung des Personalbedarfs nutzbar<br />

gemacht werden kann. Es beruht auf folgenden Grundsätzen:<br />

Der Fallgruppenzuordnung bzw. der Bedarfseinschätzung liegt ein Indikatorenmodell<br />

zugrunde. Das BKSR stützt sich also nicht auf eine Totalerfassung der Selbständigkeit<br />

bzw. Selbständigkeitseinbußen von Bewohnern, sondern auf die Erfassung der wichtigsten<br />

Faktoren, die Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs bestimmten. Diese Indikatoren<br />

wurden mit Hilfe der Daten aus der NRW-Studie identifiziert. Sie zeigen beispielsweise,<br />

dass Mobilität und kognitiver Status in hohem Maße den Versorgungsumfang<br />

bestimmen.<br />

Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Fähigkeiten bzw. Einbußen und psychischen Problemlagen/Verhaltensweisen<br />

des Bewohners. Der Anwender selbst nimmt keine Einschätzung<br />

des notwendigen Leistungsumfangs vor, womit subjektive Deutungen ausgeschlossen<br />

werden. Auf eine Schätzung des notwendigen Zeitumfangs wie im Falle der Begutachtung<br />

nach dem SGB XI wird gänzlich verzichtet. Auch andere Beurteilungen, die von<br />

der Problemwahrnehmung des Anwenders abhängen (z.B. Art oder Häufigkeit notwendiger<br />

Maßnahmen), sind nicht vorgesehen.<br />

Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erfolgt eine Bedarfseinschätzung<br />

für die Maßnahmenbereiche, die in der Systematik der Leistungsbeschreibungen<br />

zur Klassifikation von Maßnahmen in der vollstationären Pflege unterschieden werden:<br />

Mobilität<br />

Sich kleiden 3<br />

Körperpflege<br />

Ernährung (orale Nahrungsaufnahme)<br />

Sondenernährung 4<br />

Ausscheidungen<br />

Umgang mit psychischen und sozialen Problemlagen und Bedürfnissen<br />

Spezielle Pflege.<br />

In jedem dieser Bereiche werden, mit Ausnahme der Sondenernährung und speziellen Pflege,<br />

vier Stufen des Bedarfs unterschieden:<br />

3<br />

Diese Aktivität ist in den Leistungsbeschreibungen dem Maßnahmenbereich Mobilität zugeordnet,<br />

wurde aber im Rahmen der Bedarfsklassifikation gesondert behandelt.<br />

4<br />

Sondenernährung ist in den Leistungsbeschreibungen ebenfalls nicht als eigenständiger Bereich<br />

ausgewiesen.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!