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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Diese Entwicklung birgt allerdings gute Voraussetzungen für die Festlegung von Richtwerten,<br />

die dem tatsächlichen Leistungsgeschehen näher stehen als die heutigen Pflegestufen.<br />

Denn das neue Begutachtungsinstrument beruht, anders als die aktuellen Vorschriften<br />

des SGB XI, auf einem umfassenden Verständnis von Pflegebedürftigkeit, so<br />

dass es sämtliche Merkmale der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt, die zur Ermittlung des<br />

Personalbedarfs erforderlich sind. Allerdings ist bislang nicht geklärt worden, wie aus den<br />

Einschätzungsergebnissen des NBA konkrete Bedarfsgrößen abgeleitet werden können.<br />

Die <strong>Bewertung</strong>ssystematik des NBA und die darin vorgesehenen Gewichtungen sind<br />

zwar unter Berücksichtigung von empirisch gesicherten Erkenntnissen über die Beziehung<br />

zwischen Beeinträchtigungen und Leistungsbedarf entwickelt worden, doch steht<br />

der Nachweis noch aus, dass sich damit unmittelbare Schlussfolgerungen auf den Personalbedarf<br />

ziehen lassen.<br />

Es liegt deshalb nahe, zu überprüfen, ob nicht das neue Begutachtungsinstrument als Assessment<br />

für eine Bedarfsklassifikation verwendbar ist, aus dem sich Rückschlüsse auf den<br />

Personalbedarf ableiten lassen.<br />

2.3 Die Bedarfsklassifikation der Referenzmodelle<br />

Das Ziel des Modellprojekts Referenzmodelle zur Förderung der qualitätsgesicherten Weiterentwicklung<br />

der vollstationären Pflege ( Referenzmodelle ) bestand darin, Konzepte für<br />

eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in vollstationären Pflegeeinrichtungen bereit zu stellen.<br />

Hiermit sollten Wege zur Lösung aktueller, dringlicher Versorgungsprobleme aufgezeigt und<br />

Grundlagen für Vereinbarungen über Leistungen und Qualität der Versorgung erarbeitet<br />

werden. Mit den Leistungsbeschreibungen und Qualitätsmaßstäben sowie einigen weiteren<br />

Konzeptbausteinen stehen seit Abschluss des Modellprojekts zentrale Konzepte für die Qualitätsentwicklung<br />

zur Verfügung, die in Form eines Praxisleitfadens veröffentlicht wurden<br />

(Korte-Pötters et al. 2007). Sie umfassen<br />

Leistungsbeschreibungen zur Klassifikation von Maßnahmen in der vollstationären Pflege,<br />

übergeordnete Qualitätsmaßstäbe (Rahmenkonzepte zur Qualitätssicherung in den Aufgabenfeldern:<br />

Unterstützung beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung, Zusammenarbeit mit<br />

Angehörigen, Nächtliche Versorgung, Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen, Kooperation<br />

mit niedergelassenen Ärzten, Überleitungsverfahren bei Krankenhausaufenthalten),<br />

ein Konzept zur Optimierung der Pflegeprozesssteuerung und Versorgungskoordination<br />

( zuständige Pflegefachkraft , ZPFK),<br />

ein Rahmenkonzept für das pflegerische Assessment und die Erfassung von Informationen<br />

zur Biografie und Lebenssituation der Bewohner sowie<br />

ein Konzept zur Verbesserung der Pflegedokumentation.<br />

Ergänzend hierzu hatte das Institut für Pflegewissenschaft eine Methode zur Bedarfsklassifikation<br />

entwickelt, mit dem sich Fallgruppen für Bewohner mit vergleichbarem Leistungsbedarf<br />

definieren lassen, ohne auf die heutige Pflegestufensystematik zurückzugreifen. Das<br />

System wurde parallel zu den übrigen Referenzkonzepten entwickelt und im Mai 2006 erstmals<br />

praktisch erprobt. Ziel war es, eine Methode zur Quantifizierung des Unterstützungsbe-<br />

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