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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Damit soll u.a. vermieden werden, dass Menschen als nicht pflegebedürftig bezeichnet<br />

werden, obwohl sie auf pflegerische Hilfe angewiesen sind.<br />

Das NBA beinhaltet auch Verfahren zur Dokumentation von Informationen und Einschätzungen<br />

zur Ermittlung eines etwaigen Bedarfs an medizinischer Rehabilitation. In den Modulen<br />

1. Mobilität , 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten , 4. Selbstversorgung und 5.<br />

Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen wird jeweils die Entwicklungstendenz<br />

der Selbständigkeit bzw. Fähigkeiten eingeschätzt. Zu beantworten ist für jeden dieser<br />

Bereiche auch die Frage, ob und auf welchem konkreten Weg ggf. Verbesserungen erreicht<br />

werden können, z.B. durch die Optimierung therapeutischer Maßnahmen, die Optimierung<br />

der räumlichen Umgebung, durch Hilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung oder<br />

durch andere Maßnahmen. Diese Informationen sind nicht nur für die Frage der Rehabilitationsbedürftigkeit<br />

relevant. Sie eröffnen auch unabhängig davon die Möglichkeit, Pflegebedürftige<br />

bzw. Bewohner zu identifizieren, bei denen Chancen auf eine Verbesserung der<br />

Selbständigkeit bestehen.<br />

Der Prototyp des neuen Begutachtungsverfahrens ist bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen<br />

und im Beirat des Bundesgesundheitsministeriums, aber auch darüber hinaus auf<br />

eine sehr positive Resonanz gestoßen. Zwar wurde deutlich, dass eine Erweiterung des<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffs mehrere noch zu klärende Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick<br />

auf die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche der verschiedenen Kostenträger. Dessen<br />

ungeachtet hat der BMG-Beirat in seinem Bericht im Januar 2009 eine einstimmige<br />

Empfehlung ausgesprochen, das Verfahren und das ihm hintergelegte Verständnis von Pflegebedürftigkeit<br />

durch eine entsprechende Gesetzesreform umzusetzen. Ein zweiter Bericht<br />

des Beirates, der sich mit Fragen der Umsetzung beschäftigt, folgte wenige Monate später.<br />

Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem NBA ergäben sich, dass zeigen die<br />

Erfahrungen mit dem Instrument und auch die Beratungsergebnisse des BMG-Beirats, für<br />

alle Bereiche der pflegerischen Versorgung weitreichende Konsequenzen. Für den vorliegenden<br />

Zusammenhang sind vor allem drei Aspekte wichtig:<br />

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht zwangsläufig mit einer neuen Stufensystematik<br />

einher. Das NBA unterscheidet fünf statt wie heute drei Grade der Pflegebedürftigkeit, die<br />

aufgrund einer Entschließung des BMG-Beirats als Bedarfsgrade bezeichnet werden 2 .<br />

Diese Bedarfsgrade entsprechen weder inhaltlich noch in ihrer Abstufung dem heutigen<br />

Pflegestufensystem. Das bedeutet, dass die heutigen Richtwerte für den Personalbedarf<br />

nach der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht mehr verwendbar wären<br />

und durch andere Orientierungswerte oder eben ein Verfahren zur <strong>Personalbemessung</strong><br />

ersetzt werden müssten.<br />

2 Diese Bezeichnung war von den Entwicklern des NBA nicht vorgesehen und könnte Anlass zu Missverständnissen<br />

bieten. Denn das NBA nimmt eine Graduierung der Selbständigkeit, nicht des Unterstützungsbedarfs<br />

vor. Wenngleich zwischen beiden ein enger Zusammenhang existiert, ist aus wissenschaftlicher<br />

Sicht zwischen Pflegebedürftigkeit und Leistungsbedarf strikt zu unterscheiden. Das<br />

Anliegen des BMG-Beirats, durch einen anderen Begriff eine Verwechslung mit den heutigen Pflegestufen<br />

auszuschließen, ist allerdings nachvollziehbar.<br />

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