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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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krankung (oder Behinderung) und die durch sie verursachten Einbußen sind das Entscheidende,<br />

sondern die Frage, ob jemand zur selbständigen Durchführung von Aktivitäten, zu<br />

selbständiger Krankheitsbewältigung oder selbständiger Gestaltung von Lebensbereichen<br />

(einschließlich sozialer Bereiche) in der Lage ist. Pflegebedürftigkeit wird insofern verstanden<br />

als Abhängigkeit von personeller (pflegerischer) Hilfe.<br />

Im NBA und der neuen Stufensystematik steht dementsprechend die Frage nach der Selbständigkeit<br />

im Mittelpunkt. Anders als im jetzigen Begutachtungsverfahren ist der Maßstab<br />

zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit nicht die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad<br />

der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen.<br />

Das neue Instrument bezieht hierbei folgende Bereiche ein:<br />

1. Mobilität: Fortbewegung über kurze Strecken und Lageveränderungen des Körpers.<br />

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Kommunikation.<br />

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhaltensweisen, die mit einer Selbstgefährdung<br />

oder mit der Gefährdung anderer verbunden sein oder andere Probleme mit<br />

sich bringen können, sowie psychische Probleme wie Ängstlichkeit, Panikattacken oder<br />

Wahnvorstellungen.<br />

4. Selbstversorgung: Körperpflege, sich Kleiden, Essen und Trinken sowie Verrichtungen im<br />

Zusammenhang mit Ausscheidungen.<br />

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Aktivitäten,<br />

die auf die Bewältigung von Anforderungen und Belastungen infolge von Krankheit oder<br />

Therapiemaßnahmen zielen, z. B. Medikamenteneinnahme, Umgang mit Hilfsmitteln oder<br />

Durchführung zeitaufwändiger Therapien innerhalb und außerhalb der häuslichen<br />

Umgebung.<br />

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Einteilung von Zeit, Einhaltung eines<br />

Rhythmus von Wachen und Schlafen, sinnvolles (bedürfnisgerechtes) Ausfüllen von verfügbarer<br />

Zeit und Pflege sozialer Beziehungen.<br />

Neben diesen Bereichen, die bei der Ermittlung eines Grades der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt<br />

werden, gibt es zwei weitere, die zur Erfassung von Hilfebedürftigkeit vorgesehen<br />

sind:<br />

7. Außerhäusliche Aktivitäten: Teilnahme an sozialen und im weitesten Sinne kulturellen<br />

Aktivitäten (einschl. außerhäusliche Mobilität).<br />

8. Haushaltsführung: hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Regelung der für die alltägliche<br />

Lebensführung notwendigen geschäftlichen Belange (Nutzung von Dienstleistungen,<br />

Umgang mit Behörden, Geldangelegenheiten).<br />

Das NBA ist modular aufgebaut, so dass zunächst für jeden dieser Bereiche ein Einschätzungsergebnis<br />

ermittelt wird, das für sich genommen Aussagekraft besitzt (z. B. Modul 4:<br />

Grad der Selbständigkeit bei Aktivitäten der Selbstversorgung). In einem zweiten Schritt<br />

werden diese Teilergebnisse nach bestimmten Regeln zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt.<br />

Zur Ermittlung einer Stufe der Pflegebedürftigkeit geschieht dies für die Ergebnisse<br />

der Module 1 bis 6. Hier sieht das Verfahren eine Unterteilung in fünf Stufen vor. Die<br />

erste Stufe ist für Personen vorgesehen, die relativ geringe Beeinträchtigungen aufweisen.<br />

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