20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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6. Organisation des Assessments<br />
1 Explizite Regelungen zur Sicherstellung des Assessments, u.a.<br />
Aussagen über personelle Zuständigkeiten und Arbeitszeit?<br />
2 Sofortige Erfassung akuter Gefährdungen und anderer relevanter<br />
Informationen für die erste Versorgung beim Heimeinzug?<br />
3 Abschluss des initialen pflegerischen Assessment innerhalb von<br />
zwei Wochen nach Einzug des Bewohners?<br />
4 Überprüfung und Aktualisierung des initialen pflegerischen Assessment<br />
innerhalb von sechs Wochen nach dem Einzug?<br />
5 Aktualisierung des Assessments bei gesundheitlichen Veränderungen?<br />
Welche Regelungen gibt es dazu?<br />
6 Regelmäßige Aktualisierung des Assessments in Abständen von<br />
höchstens sechs Monaten?<br />
7. Biografieerfassung<br />
1 Geeignete Dokumentationsinstrumente?<br />
2 Fortlaufende Erfassung neuer biografierelevanter Informationen?<br />
3 Transparenz der Dokumentation von Informationen:<br />
wann, wer, von wem?<br />
4 Zuständige Pflegefachkraft trägt die Verantwortung für Qualität und<br />
Aktualität<br />
INHALTE<br />
5 Versorgung vor dem Heimeinzug<br />
6 Personenbezogene Aspekte (Gewohnheiten und Vorlieben, Tagesstrukturierung,<br />
familiäre Beziehungen etc.<br />
7 Lebensgeschichtliche Informationen<br />
III. Pflegedokumentation<br />
1 Regelungen zur Arbeitszeit für Aufgaben im Zusammenhang mit<br />
der Pflegedokumentation<br />
2 Identifizierung und Kennzeichnung von Prioritäten unter den individuellen<br />
Pflegeanforderungen<br />
3 Ausformulierte (explizite) Pflegeziele konzentrieren sich auf wesentliche<br />
Pflegeprobleme bzw. -anforderungen<br />
4 Zeitlich gegliederter Tagesplan mit zeitlicher Reihenfolge der Maßnahmen<br />
5 Vollständiger Tagesplan (sämtliche erforderliche Maßnahmen)<br />
6 Dokumentation der Behandlungspflege in Form von Einzelnachweisen<br />
durch die durchführende Pflegefachkraft<br />
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